Mietbeihilfe ist ein eigenes Thema, zum einen sind es die Voraussetzungen (Wohnbeihilfe abgelehnt oder gering, Ausgleichszulage) und zum anderen die Wartezeit und die erforderlichen Unterlagen.
Nach dem ich, mehr oder weniger erfolgreich die Wohnbeihilfe bekommen habe (90,50 Euro) konnte ich um Mietbeihilfe ansuchen was ich auch am 22.7.2019 tat und alle (meiner Meinung nach) erforderlichen Unterlagen per Email an die MA 40 schickte. Man glaubt es nicht, am 10.09.2019 kam ein eingeschriebener Brief mit der Nachricht das noch weitere Unterlagen benötigt werden darunter eine Kopie der Kontokarte (weil das Geld überweisen werden soll), den Mietvertrag und der Staatsbürgerschaftsnachweis und das obwohl ich neben Behindertenpass auch den Bescheid von der Wohnbeihilfe mitgeschickt habe wo ich ja bereits eh fast alles hingeschickt habe.
Dafür haben die über 6 Wochen gebraucht und extra einen eingeschriebene Brief geschickt - Die Wohnbeihilfe (MA 50) hat alles per digitalen Postfach geschickt, also per Email. Da wiehert der Amtsschimmel aber gewaltig.