Ausgleichszulage

    • Offizieller Beitrag

    Nach meiner Scheidung hab ich nun "Anrecht" auf Ausgleichszulage. Also hab ich den Antrag bei der Pensionsversicherung eingereicht. Unglaublich wie lange es dauert, nach einigen Anrufen bei denen ich festgestellt habe das sowohl der Arbeitnehmer meiner Ex-Frau als auch der Arbeitgeber von mir angeschrieben wurden wegen Gehaltsbestätigungen (keine Ahnung warum) und die es nicht sehr eilig hatten mit der Beantwortung, musste ich auch noch feststellen das mein Antrag zwar rückwirkend gültig ist aber troztdem massiv lange dauert. Zugegeben,ich bin natürlich nicht der einzige der so einen Antrag stellt aber es ist echt heftig wie lange so etwas dauert.


    Am 30.04. 2019 hab ich den Antrag gestellt und gestern hab ich erfahren (erst nach meine Anruf) das der Antrag erledigt ist und bereits am 25.06.2019 das Schreiben abgesendet wurde aber das Geld erst mit Ende 07.2019 ausbezahlt wird. Der Rückwirkende Betrag wir mit 20.07.2019 ausbezahlt. Na toll, ohne das Schreiben gibt es keine Wohnbeihilfe, wobei die auch fraglich ist denn dafür muss man eigentlich mindestens 12 Monate durchgehend in den letzten 10 Jahren das Mindesteinkommen haben. Wie soll das gehen wenn man als Verheirateter keinen Anspruch auf die Ausgleichszulage hat weil die Ehefrau genug bzw. zu viel verdient.


    Also bleibt nur abwarten, wenn man es sich leisten kann.

  • na du hast es aber eilig

    wenn wir etwas von der Rentenkasse wollen

    oder sonst etwas da kann es durchaus soger 6-8 Monate dauern bis nur der Antrag bearbeitet ist.

    Bei uns sollte man wenn man in Rente kommt mindestens 6 Monate vorher einen Antrag los schicken.

    Und bei der Krankenkasse die haben auch mindestens 5 Wochen Zeit für eine Antwort

    und wenn sie die nach 4 Wochen schreiben das dein Antrag eingegangen ist

    dann beginnt die 5 Wochenfrist wieder von vorne. Dann nach 4 Wochen kann sein das sie schreiben

    das es weiter geleitet ist an den MDK zur weiteren Begutachtung, Stellungnahme ,ja und dann geht das Spiel wieder von vorne los.

    Da kannst du dir ausrechnen wie lange man unter Umständen warten muss


    Es ist ein sch..... aber was will man machen

    • Offizieller Beitrag

    Das würde ich ja verstehen wenn man so lange vorher einreichen kann aber da ich, solange ich verheiratet war keinen Anspruch auf Ausgleichszulage hatte, konnte ich eben erst einreichen als meine Ex-Frau ausgezogen ist und wir einen Scheidungstermin hatten. Sonst wäre der Antrag einfach abgelehnt worden.


    Eilig hab ich es auch deswegen weil ich ohne den neuen Pensionsbescheid auch alle anderen Anträge nicht abschließen kann und so auch von anderen Stellen kein Geld bekomme. Nur mit meiner Pension 342 Euro und der Unterhaltszahlung von 300 Euro kommt man nicht weit. Aktuell muss ich einen Teil der Kosten mit dem Pflegegeld bestreiten und die Pflege so gut wie möglich selbst bzw. kostenlos erledigen.

  • also bei uns gilt

    der Poststemüpel ab Eingang von ....

    ich weis schon das ist eine harte Zeit bis alles wieder im richtigen Gang ist

    hast du denn garkeine Rücklagen ?Und warumsoll deine Frau dir keinen Unterhalt zahlen ?

    von den Männern wird er ja auch abgeknöpft

    • Offizieller Beitrag

    Bei uns gilt auch der Poststempel und meine Ex-Frau bezahlt eh Unterhalt, 300 Euro. Ein wenig hab ich schon auf der hohen Kante aber das möchte ich nicht anrühren falls doch mal was heftigeres kommt. Braucht ja nur mein Auto was gröberes haben oder im Haus was das nicht warten kann.


    Im Moment klappt es eh so halbwegs, alle laufenden Zahlungen sowie Essen und Trinken sind klar. Extras gibt es halt keine und mein Auto muss auch auf das Service und das Pickerl warten.

    • Offizieller Beitrag

    So, der neue Pensionsbescheid ist endlich da, ganze 227 Euro gibt es als Ausgleichszulage, das ergibt monatlich 933 Euro (Pension, Unterhalt, Gehalt und Ausgleichszulage). Hab gleich die Unterlagen an die MA 50 wegen der Wohnbeihilfe geschickt und hoffe das von dort auch noch was kommt. Wenn nicht muss ich dann um Mietbeihilfe ansuchen. Das geht aber erst wenn ich die Ablehnung wegen der Wohnbeihilfe habe.

  • Das kenn ich, bis man da durch alle Ämter durch ist vergeht eine Menge Zeit und man braucht ein gutes Pflaster um durchzuhalten.