Vorraussetzungen:
- Dauernde starke Gehbehinderung
- Hauptwohnsitz in Wien
- Mindestalter von 24 Monaten
Dieser Ausweis berechtigt dauernd stark gehbehinderte Personen zu:
- Parken auf Behindertenparkplätzen.
- Zeitlich unbeschränktes und gebührenfreies Abstellen des Kraftfahrzeuges in Kurzparkzonen.
- Parken in Fußgängerzonen während der Dauer der erlaubten Ladetätigkeit.
- Kurzfristiges Halten in Halteverboten zum Ein- und Aussteigen.
Notwendige Unterlage:
- Antragsformular
- Zwei Lichtbilder
- Allfälliger Sachwalterschaftsnachweis
Zuständige Behörde:
MA40
3., Thomas-Klestil-Platz 8/2, 4. Stock, Zimmer 15.413
Telefon: +43 1 4000-407 65, -407 66
Fax: +43 1 4000-99-407 69
E-Mail: post@ma40.wien.gv.at
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr, Donnerstag 13 bis 15 Uhr.
Neuerungen siehe Beitrag Ausweis für gehbehinderte Personen gemäß § 29b StVO 1960
Die notwendigen Formulare findet Ihr in unserem Downloadbereich .