WGKK Sparkurs weiter verschärft

    • Offizieller Beitrag

    Nach dem die WGKK die "Pflege" mehr oder weniger gestrichen hat und der Hilfsmittelkatalog weiter ausgedüngt würde geht der Sparkurs ungehindert weiter und wieder zu Lasten von Kranken und Behinderten.


    Die Voraussetzungen für eine Rezeptgebührenbefreiung wurden verschärft, zusätzliche Kosten wie Miete oder Ausgaben (Kredite) für behindertenbedingte Maßnahmen werden nicht mehr berücksichtigt und die monatliche Einkommensgrenze für 2 Personen (Ehe oder eingetragene Partnerschaft) liegt nun bei € 1.444,27.


    Ich frage mich wie man, wenn man von den € 1.444,27 eine durchschnittliche Miete (500-700 Euro) abzieht und dann auch noch das Minimum an Strom, Heizung und Warmwasser (100-200 Euro), vom Rest eigentlich leben soll ???


    Wo kommen solche unglaublichen Richtsätze zustande ? Mit dem Rest (abzüglich Miete, Strom und Heizung) bleibt ein Rest von 450-700 Euro. Da festgestellt wurde das ein KFZ für eine behinderte Person keine Luxus mehr ist sondern ein Hilfsmittel kommen also noch Ausgaben für Versicherung und Benzin sowie Wartungskosten, das wären dann durchschnittlich 150 Euro im Monat. Da gerade für Behinderte eine Haushaltsversicherung sehr wichtig ist kommen noch einmal 40 Euro dazu, ebenso die Kosten für Reinung und Körperpflegeprodukte für 2 Personen in der Höhe von ungefähr 50 Euro.


    Somit würde nach der Bemssungsgrundlage ohne Lebensmittel oder Kleidung 210-460 Euro übrig bleiben. Zieht man jetzt auch noch die Kosten ab die seit dem Sparkurs der WGKK aufgetreten sind kann man gleich noch 100-150 Euro zusätzlich abziehen. Was jetzt noch übrig bleibt entspricht nicht mal dem Existenzminimum.


    Eine echte Schande für einen Sozialstaat wie Österreich.

    • Offizieller Beitrag

    Nach einigen Recherchen musste ich feststellen das der verschärfte Sparkurs nicht nur die WGKK betrifft, alle österreichischen Gebietskrankenkassen sind davon betroffen.


    Wir haben nun alle neuen Anträge bzw. Infoblätter in der Database zum Download für ganz Österreich.


    Kleiner Wermutstropfen für all jene die viel Medikamente, etc.. brauchen, es gibt eine Obergrenze hat man die erreicht braucht man für alles weitere keine Rezeptgebühr mehr zahlen. Ob das automatisch geschieht bzw. ob man nichts zahlen muss oder ob man die Kosten rückerstattet bekommt werde ich noch abklären und die Info hier posten.

    • Offizieller Beitrag

    Seit 1.1.2008 muss jeder Versicherte nur so lange die Rezeptgebühr zahlen, bis er im laufenden Jahr mit diesen Zahlungen einen Betrag von 2% seines Jahres-Nettoeinkommens erreicht hat. Danach ist er für den Rest des Jahres von der Rezeptgebühr befreit.


    Die Befreiung aufgrund der Rezeptgebührenobergrenze führt jedoch nicht zu einer Befreiung von Kostenanteilen für Heilbehelfe und Hilfsmittel (z.B. Brillen, Krücken, Rollstühle) oder Spitalskostenbeiträgen nach den Landesgesetzen.


    Wie funktioniert die Befreiung auf Grund des Erreichens der Obergrenze ?


    Die Sozialversicherung legt dabei für jeden Versicherten ein eigenes Rezeptgebühren-Konto an. Auf der einen Seite wird das Jahresnettoeinkommen (siehe "die Ermittlung des Jahresnettoeinkommens“) verbucht, auf der anderen Seite werden die im laufenden Jahr bezahlten Rezeptgebühren addiert. Sobald diese eine Summe von 2% des Nettoeinkommens erreichen, wird dieser Umstand dem Arzt, der ein Medikament verschreibt, bzw. der Ordinationshilfe beim Stecken der e-card angezeigt. In der Ordination sieht man nur, dass eine Befreiung vorliegt - nicht aber aus welchem Grund! Wie bisher wird die Befreiung von der Rezeptgebühr auf dem Rezept vermerkt. In der Apotheke wird dem Versicherten diese Gebühr dann nicht mehr in Rechnung gestellt.


    ACHTUNG es gibt eine Mindestobergrenze !


    Bei Personen, deren Jahresnettoeinkommen unter dem Zwölffachen des Einzelrichtsatzes für die Ausgleichszulage (im Jahr 2013 EUR 837,63 pro Monat) liegt, wird die Rezeptgebührenobergrenze vom Zwölffachen dieses Richtsatzes berechnet. Dies ist die für alle Personen geltende Mindestobergrenze. Dies bedeutet, dass jeder Versicherter, der nicht wegen sozialer Schutzbedürftigkeit von der Rezeptgebühr befreit ist, zumindest 37 Rezeptgebühren bezahlen muss bevor er wegen Erreichens der Rezeptgebührenobergrenze für das restliche Kalenderjahr von der Rezeptgebühr befreit ist.


    Gutschriften für zu viel bezahlte Rezeptgebühren.


    Bezahlte Rezeptgebühren werden von den Apotheken monatlich im Nachhinein abgerechnet. Die Verarbeitung innerhalb der Sozialversicherung benötigt ca. 6 bis 8 Wochen. Daher ist eine aktuelle Berechnung der Rezeptgebührenobergrenze nicht möglich. Kommt es dadurch dazu, dass der Versicherte noch Rezeptgebühren bezahlt hat, obwohl er seine Einkommens-Obergrenze bereits erreicht hätte, so werden die zuviel bezahlten Rezeptgebühren in Form einer Gutschrift im nächstfolgenden Kalenderjahr berücksichtigt. Erreicht der Versicherte im nächstfolgenden Kalenderjahr die Rezeptgebührenobergrenze nicht oder erspart er sich nicht soviel Rezeptgebühren, dass die Gutschrift aufgebraucht wird, so ist der Restbetrag in das zweitfolgende Kalenderjahr zu übertragen.


    Hier könnt ihr das Infoblatt downloaden: [download]15[/download]

    • Offizieller Beitrag

    Kleine Erleichterung, die verschärften Bedingungen für die Rezeptgebührenbefreiung betrifft doch nicht alle.


    Auch wenn wahrscheinlich nur eine kleine Personengruppe davon profitiert es gibt doch Unterschiede.


    Die Miete wird bei Rollstuhlfahrer weiterhin berücksichtigt und auch einige Sonderausgaben werden berücksichtigt allerdings steht noch nicht fest welche genau aber ich werde versuchen weiter Details in Erfahrung zu bringen.