Kranksein wird teurer

    • Offizieller Beitrag

    Befreiung der Rezeptgebühr
    Etwas teurer wird im kommenden Jahr auch wieder das Kranksein. Die bereits im November abgebuchte Gebühr für die E-Card bleibt mit zehn Euro zwar unverändert, die Rezeptgebühr wird um zehn Cent auf 5,10 Euro erhöht. Für die Befreiung von der Rezeptgebühr dürfen Alleinstehende ein Einkommen von nicht mehr als 793,40 Euro und Ehepaare nicht mehr als 1189,56 Euro monatlich haben. Chronisch Kranke dürfen als Alleinstehende 912,41 Euro und als Ehepaare 1367,99 Euro an Nettoeinkünften nicht überschreiten, um von der Rezeptgebühr befreit zu sein. Diese Grenzbeträge erhöhen sich pro Kind jeweils um 122,41 Euro.


    Höchstbeitragsgrundlage
    Höhere Sozialversicherungsbeiträge müssen Menschen mit höherem Einkommen zahlen, weil die Höchstbeitragsgrundlage um 90 Euro auf 4200 Euro steigt. Teurer werden auch Heilbehelfe, der Kostenanteil der Versicherten dafür steigt von 27,40 auf 28 Euro, für Brillen müssen künftig 84 statt bisher 82,20 Euro selbst bezahlt werden.


    Selbstbehalt bei Kuraufenthalten
    Für einen Kuraufenthalt bzw. Rehabilitation müssen ab 1. Jänner 7 Euro pro Tag dazugezahlt werden bei einem Einkommen zwischen 793,41 und 1374,78 Euro, 12 Euro bei einem Einkommen bis 1956,17 Euro und 17 Euro bei einem darüber liegenden Einkommen. Die Zuzahlungen sind höchstens für 28 Tage pro Kalenderjahr zu leisten.


    Quelle: www.diepresse.com

    LG. Michael


    ;) Dem Weisen ist die Ruhe heilig, nur Verrückte haben's eilig.