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  4. Gebührenbefreiungen in Österreich

Rezeptgebührenbefreiung Stand: 09.2026

  • Michael
  • 1. September 2026 um 10:32
  • Michael
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    • 1. September 2026 um 10:32
    • #1

    Grundlage für die Rezeptgebühr in Österreich (ÖGK):

    Einkommensgrenzen (Richtsätze 2026)

    • Alleinstehende: 1.308,39 Euro netto
    • Alleinstehende mit erhöhtem Medikamentenbedarf: 1.504,65 Euro netto
    • Ehepaare / Lebensgemeinschaften: 2.064,12 Euro netto
    • Ehepaare mit erhöhtem Medikamentenbedarf: 2.373,74 Euro netto
    • Pro Kind: Erhöhung um 201,88 Euro (wenn das Kind ein eigenes Einkommen unter 481,23 Euro hat).

    Automatische Rezeptgebührenbefreiung:

    Als AusgleichszulagenbezieherIn erhält man aktuell automatisch eine Befreiung der Rezeptgebühr

    LG. Michael

    ;) Dem Weisen ist die Ruhe heilig, nur Verrückte haben's eilig.

  • Apfelsaft81
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    • 3. September 2026 um 20:31
    • #2

    Ergänzend zu automatischer Rezeptgebührenbefreiung:

    Wann:
    Sobald im laufenden Kalenderjahr mehr als 2 Prozent des Jahresnettoeinkommens für Rezeptgebühren ausgegeben wurde.

    Info:
    Aktueller Stand des Rezeptgebührenkontos kann jederzeit im Browser unter
    Meine ÖGK / Meine SV
    oder per App
    ÖGK - Android / Apple 
    SV - Android / Apple
    eingesehen werden.

    Voraussetzung:
    Zur Einsicht des Kontos ist eine aktive ID Austria Registrierung erforderlich.

  • Tarak
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    • 23. September 2026 um 11:51
    • #3

    Leider braucht man dazu die ID-Austria, da ich aber nicht mobil bin meine Frau mich auch im Rollstuhl nicht schieben kann/darf (scheres Asthma - 35% Luft )bleibt mir diese Möglichkeit verschlossen.

    Ich selbst schaffe mit Glück immer nur ein paar meter zu Fuß, dann brauche ich für mindestens 10min. eine Sitzgelegenheit.?(

    Ich möchte mal sterben wie mein Großvater, ruhig und friedlich schlafend. :sleeping: Nicht wild zappelnd und hysterisch schreiend wie sein Beifahrer. =O...I> Sterben ist keine Schande <I> Der Heilige Wolfgang <I

  • Michael
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    • 23. September 2026 um 13:13
    • #4

    Tarak Die ID Austria (meiner Meinung nach Mist) brauchst du nur um deinen "Kontostand" der Rezeptgebühren einzusehen, den Antrag für die Rezeptgebührenbefreiung kannst du aber auch via Internet bzw. per Email machen.

    Ich hab dir hier das Formular zum ausfüllen angehängt.

    Dateien

    RZG_Antrag-auf-Befreiung_2026.pdf 1,05 MB – 0 Downloads

    LG. Michael

    ;) Dem Weisen ist die Ruhe heilig, nur Verrückte haben's eilig.

  • Tarak
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    • 23. September 2026 um 18:37
    • #5

    Danke :)

    Ich möchte mal sterben wie mein Großvater, ruhig und friedlich schlafend. :sleeping: Nicht wild zappelnd und hysterisch schreiend wie sein Beifahrer. =O...I> Sterben ist keine Schande <I> Der Heilige Wolfgang <I

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Tags

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