Grundlage für die Rezeptgebühr in Österreich (ÖGK):
Einkommensgrenzen (Richtsätze 2026)
- Alleinstehende: 1.308,39 Euro netto
- Alleinstehende mit erhöhtem Medikamentenbedarf: 1.504,65 Euro netto
- Ehepaare / Lebensgemeinschaften: 2.064,12 Euro netto
- Ehepaare mit erhöhtem Medikamentenbedarf: 2.373,74 Euro netto
- Pro Kind: Erhöhung um 201,88 Euro (wenn das Kind ein eigenes Einkommen unter 481,23 Euro hat).
Automatische Rezeptgebührenbefreiung:
Als AusgleichszulagenbezieherIn erhält man aktuell automatisch eine Befreiung der Rezeptgebühr