24 Stunden Pflege - Wie geht das ?

    • Offizieller Beitrag

    Viele Unklarheiten, fehlende Informationen und Unsicherheit gibt es rund um die 24-Stunden-Pflege in Österreich. In den Medien ist immer wieder zu lesen oder zu hören dass es hier massive MIsstände gibt. Von unqualifiziertem Personal über unterschiedlichen Kosten bzw. deren Finanzierung bis hin zu nicht leistbar.


    Die Menschen haben Angst und sind verunsichert weil sie Angst haben dass ihnen nur der Weg ins Heim bleibt. Daher habe ich mir mal die Mühe gemacht und nach Informationen gesucht die ich hier nach und nach Veröffentlichen werde.


    1. Allgemeine Informationen


    Für die Betreuung von betreuungsbedürftigen Personen in privaten Haushalten gilt das Hausbetreuungsgesetz, das vorsieht, dass eine Betreuung im Rahmen einer selbstständigen oder unselbstständigen Erwerbstätigkeit erfolgen kann. Betreuung im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes (Details siehe Dateianhang) umfasst Tätigkeiten für die zu betreuende Person, die in der Hilfestellung bei der Haushaltsführung und bei der Lebensführung bestehen, und sonstige notwendige Anwesenheiten.


    Eine der größten Unsicherheiten ist nicht nur die Frage der Kosten sondern auch die nach der Suche nach dem "richtigen" Personal und was dabei auf einem zu kommt (Verpflichtungen als Dienstgeber, Steuern, Versicherung , etc..)


    2. Art der Betreuung


    Hier wird zwischen 2 Arten unterschieden, diese unterscheiden sich in Dauer sowie den anfallenden Pflegebedarf.


    2.1 Kurzzeitbetreuung


    Die Kurzzeitbetreuung kann für einen begrenzten Zeitraum von 2 bis max. 4 Wochen in Anspruch genommen werden und kann nach Ablauf auch in eine Langzeitbetreuung umgewandelt werden.


    2.2 Langzeitbetreuung


    Die Langzeitbetreuung tritt dann in Kraft wenn der Pflegebedarf 4 Wochen oder länger bzw. auf unbestimmte Zeit besteht.


    3. Kosten und Förderungen


    Die tatsächlichen Kosten einer 24-Stunden-Betreuung richten sich nach vielen individuellen Faktoren wie Pflegegeldbezug, Nettoeinkommen sowie möglichen zusätzlichen Kriterien wie etwa Demenz sowie der Dauer der Betreuung.


    Die genauen Kosten sind je nach Angebot, Aufwand sowie die Art der Anstellung der Pflegekraft. Hier wird unterschieden zwischen:


    • selbständige Betreuungskraft - Hier ist die Betreuungskraft selbständig tätig und stellt ein Unternehmen dar. Sie muss über eine Gewerbeberechtigung bzw Gewerbeanmeldung für das freie Gewerbe "Personenbetreuung" verfügen. Sie ist selbst verantwortlich für Steuern, Versicherung und allen weiteren Abgaben. Die Tätigkeit bzw. Bezahlung wird über einen Werkvertrag (Personenbetreuungs-Vertrag) geregelt. Abgeschlossen kan ein solcher Vertrag mit der zu betreuenden Person selbst, mit Sachwalterin/der Sachwalter im Namen der zu betreuenden Person oder einer dritte Personen (z.B. Angehörige). Entsprechende Verträge in verschiedenen Sprachen gibt es hier: https://www.wko.at/branchen/w/…ervertraege-beilagen.html
    • unselbständige Betreuungskraft - Hier muss die zu betreuende Person oder die Vertretung (Sachwalter, Angehörige) die gesetzlich vorgeschriebenen Auflagen erfüllen. Diese sind der Abschluss eines Arbeitsvertrages sowie die Anmeldung bei der jeweiligen Sozialversicherung. Wenn Sie zum ersten Mal eine Arbeitnehmerin/einen Arbeitnehmer beschäftigen, müssen Sie zuvor bei der Gebietskrankenkasse eine Dienstgeberkontonummer beantragen.


    Beim Abschluss eines Arbeitsvertrages ist nachfolgendes zu berücksichtigen:


    Für Betreuungskräfte im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes gelten die arbeitsvertragsrechtlichen Bestimmungen (Urlaub, Krankheit, Pflegefreistellung, Beendigung des Arbeitsverhältnisses etc.) des Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetzes. Es ist der im Anhang dieses Gesetzes angeführte Dienstschein auszufüllen und von der Dienstnehmerin/dem Dienstnehmer und der Dienstgeberin/dem Dienstgeber zu unterschreiben. Es sind die Mindestlohntarife für Hausgehilfen und Hausangestellte zu beachten. Diese sind auf der Seite des Sozialministeriums angeführt. Das Hausbetreuungsgesetz sieht Arbeitszeitregelungen vor, die eine "24-Stunden-Betreuung" ermöglichen. Nach einer Arbeitsperiode von höchstens 14 Tagen muss eine Freizeit von derselben Dauer folgen.


    3.1 Kosten


    Die Kosten können nicht unterschiedlicher ausfallen, nach 2 Tagen Recherche hab ich eigentlich nur mehr Kopfweh. Da tauchen Angebote auf von 7 Euro pro Stunde bis hin zu Monatspauschalen von 8000 Euro. Wenn man dann auch noch das Kleingedruckte bei machen Angeboten liest kann man echt nur mehr den Kopf schütteln. Da ist von diversesten Zusatzgebühren für Vermittlung, Wegkosten, Verpflegung, etc.. zu lesen.


    Ich werde hier vorab noch keine Infos schreiben sondern erst einmal versuchen heraus zu finden was denn eigentlich erlaubt bzw. erforderlich ist.


    3.2 Förderungen (gilt nur für Österreich)


    Wenn die betreuungsbedürftige Person rund um die Uhr betreut werden muss, Pflegegeld nach inländischen Rechtsvorschriften ab Stufe 3 bezieht und das monatliche Nettoeinkommen 2.500 Euro nicht übersteigt, hat sie – bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen – Anspruch auf eine Förderung.


    Die Einkommensgrenze von 2.500 Euro erhöht sich für jede unterhaltsberechtigte Angehörige/jeden unterhaltsberechtigten Angehörigen um 400 Euro, für jede behinderte unterhaltsberechtigte Angehörige/jeden behinderten unterhaltsberechtigten Angehörigen um 600 Euro. Nicht zum Einkommen zählen u.a. Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Wohnbeihilfe. Das Vermögen der betreuungsbedürftigen Person bleibt dabei seit 1. November 2008 unberücksichtigt.


    Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss seit 1. Jänner 2009 nachgewiesen werden, dass die Betreuungskraft:


    • über eine theoretische Ausbildung verfügt, die im Wesentlichen jener einer Heimhelferin/eines Heimhelfers entspricht, oder
    • seit mindestens sechs Monaten die Betreuung der pflegebedürftigen Person
      sachgerecht durchgeführt hat (im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes oder
      gemäß § 159 Gewerbeordnung) oder
    • bestimmte pflegerische und/oder ärztliche Tätigkeiten nach Anordnung,
      Unterweisung und unter der Kontrolle einer diplomierten Pflegekraft bzw.</abbr> einer Ärztin/eines Arztes ausübt (Befugnis gemäß § 3b oder § 15 Abs</abbr> 6 des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes oder gemäß § 50b des Ärztegesetzes).


    Förderhöhe (seit 1. November 2008):


    Beschäftigung von selbstständigen Betreuungskräften:


    275 Euro pro Monat und Betreuungskraft
    Maximal 550 Euro pro Monat (dies entspricht zwei Betreuungskräften)


    Beschäftigung von unselbstständigen Betreuungskräften:


    550 Euro pro Monat und Betreuungskraft
    Maximal 1.100 Euro pro Monat (dies entspricht zwei Betreuungskräften)


    Die maximale Förderhöhe pro Jahr beträgt somit bei zwei selbstständigen Betreuungskräften 6.600 Euro, bei zwei unselbstständigen Betreuungskräften 13.200 Euro.


    Auf Bundesländerebene können durch Zuschüsse des Landes unter Umständen abweichende Förderungsbedingungen bestehen. Für genauere Informationen wendet euch sich bitte an das zuständige Amt der Landesregierung:



    Was ist unbedingt zu beachten bzw. vor dem Pflegebeginn abzuklären ist:


    Welche Art der Pflege wird benötigt - Dies sollte unbedingt zusammen mit einem Arzt und/oder diplomierten Krankenschwester/Krankenpfleger abgeklärt werden um sicher zu stellen dass die angeforderte Pflegekraft auch über die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt.


    Sind besondere Kenntnisse erforderlich - Ist bei der Pflege die Bedienung von medizinischen Geräten erforderlich so muss vorab sicher gestellt werden das die Pflegekraft entsprechend eingewiesen bzw. geschult wird.

    Sind Hilfsmittel erforderlich
    - Es kann vorkommen das die Pflege durch "fremde Personen" zusätzliche Hilfsmittel erfordern, weil es z.B. der Pflegekraft nicht zugemutet werden kann die Pflege ohne Hilfsmittel durchzuführen oder sie ohne Hilfsmittel nicht in der Lage ist die Pflege entsprechend zu verrichten (z.B. Patientenlifter, etc..).


    Unterbringung der Pflegekraft - Es gibt gewisse Grundvoraussetzungen, die Pflegekraft benötigt die Möglichkeit persönliche Dinge zu verstauen, Zugang zu WC, Waschmöglichkeit und Küche und je nach Dienst eine Schlafmöglichkeit. Wie weit man dabei geht bzw. wieviel man sonst der Pflegekraft zur Verfügung stellt bleibt zwar grundsätzlich jedem selbst überlassen aber man sollte immer daran denken - geht es der Pflegekraft gut, geht es der Pflegeperson gut (so sollte es im Idealfall sein).


    Sind, ausser der körperlichen Pflege noch andere Tätigkeiten erforderlich - Ist die zu pflegende Person alleinstehend so ist es erforderlich das z.B. Essen zubereitet werden muss oder Lebensmittel bzw. andere Dinge des täglichen Bedarfs besorgt werden müssen. Dies ist nur dann möglich wenn die zu pflegende Person in der Lage ist kurzfristig allein gelassen werden kann. Ansonsten muss eine zusätzliche Person zur Verfügung stehen die sich um diese Dinge kümmert. Eine Pflegekraft ist keine Haushaltshilfe !



    Stand: 11.2017 (wird fortgesetzt)

    • Offizieller Beitrag

    Neben der Möglichkeit am "freien" Arbeitsmarkt selbst nach einer geeigneten Pflegekraft zu suchen gibt es noch weitere Möglichkeiten:


    • Organisationen die selbst Pflegekräfte unter Vertrag haben bzw. angestellt haben.
    • Vermittlungsorganisationen die Pflegekräfte aus unterschiedlichen Bereichen vermitteln.


    Bei der Wahl der Pflegekraft ist meist nicht nur die fachliche Qualifikation wichtig sondern auch wie sie/er sich mit der zu pflegenden Person versteht. Dies kann unter Umständen ein großes Problem werden. Ein Wechsel der Pflegekraft ist schwierig und manchmal auch nicht so einfach.


    Egal ob eine Pflegekraft bei einer Organisation angestellt ist oder nur vermittelt wird, man muss immer darauf achten das zum einen vertraglich festgehalten ist in welchem Rhythmus die Pflegekraft wechselt, bei einigen Organisationen geschieht dies täglich, bei anderen wöchentlich oder sogar monatlich und zum anderen das jederzeit Ersatz zur Verfügung steht wenn mal die Pflegekraft krank wird oder aus einem anderen Grund ausfällt. Außerdem sollte ebenfalls festgelegt werden was geschieht wenn man mit einer Pflegekraft nicht zufrieden ist.


    Weiters sollte man einen schriftlichen Be­treuungsvertrag aufzusetzen, in dem alle zu erbringenden Dienstleistungen aufgelistet sind damit es in weiterer Folge zu keinen Missverständnissen kommen kann. Im Vertrag müssen auch Handlungsleitlinien für den Alltag und für den Notfall enthalten sein. Außerdem sollte die Pflegekraft, täglich eine Dokumentation über die durchgeführten Tätigkeiten führen. Es empfiehlt sich jede Änderung in der Tätigkeit, sowohl Erweiterung als auch Reduzierung als Anhang in den Betreuungsvertrag auzuhängen.


    Wohin wende ich mich wenn ich eine 24-Stunden-Pflege brauche:


    Der erste Weg sollte zum Arzt des Vertrauens führen um festzulegen welcher Bedarf genau besteht und welche Voraussetzngen die Pflegekraft erfüllen muss, dies ist in den meisten Fällen der Hausarzt. Wer vom Spital nach Hause kommt sollte sich natürlich zuerst an den behandelnden Arzt sowie an die Stationsschwester wenden, dies sollte aber bereits einige Tage vor der eigentlichen Entlassung statt finden damit genügend Zeit bleibst die Pflege zu organisieren.


    Sollten medizinische Behandlungen (Verbandswechsel, Inkontinenzversorgung, etc..) notwendig sein kann man sich auch an die Mobilen Hauskrankenpflege (FSW) wenden. Die Medizinische Hauskrankenpflege ersetzt oder verkürzt einen Spitalsaufenthalt. Sie ist zeitlich begrenzt. Die Medizinische Hauskrankenpflege ist kostenfrei und wird direkt vom Spital aus bestellt. Die Medizinische Hauskrankenpflege wird für max. 28 Tage ohne chefärztliche Bewilligung gewährt. Eine Verlängerung nach ärztlicher Anordnung und chefärztlicher Bewilligung ist möglich. Dieses Angebot vom FSW - Fonds Soziales Wien bezieht sich allerdings nur auf Wien, weitere Anlaufstellen für den Rest von Österreich werden nachgereicht.


    Die Zahl der Angebote für die 24-Stunden-Pflege steigt mit jedem Tag und die Leistungen sowie die Kosten können unterschiedlicher nicht sein. Ich werde hier ungewertet, nach und nach die verschiedenen Organisationen und deren Leistungen auflisten.


    Stand: 12.2017 (wird fortgesetzt....)