Nachfolgende Angaben beziehen sich auf Wien.
Bis vor einiger Zeit war es so dass Anträge für Zuschüsse aller Art an das Bundessozialamt gestellt wurden.
Mittlerweilen geht dies zwar auch noch aber immer öfters werden Anträge Zuständigkeit.
Grundsätzlich gilt folgende Zuständigkeit:
Das Bundessozialamt - berufliche Rehabilitation
FSW (Fonds soziales Wien) - privat Rehabilitation
Für Rollstühle gibt es auch seit einiger Zeit eine neue Regelung:
Ein neuer Rollstuhl wird nur dann genehmigt wenn im Lager der Krankenkasse kein geeigneter Rollstuhl zu Verfügung steht, dabei wird der Begriff "passend" leider sehr großzügig ausgelegt.
Zweitrollstühle werden grundsätzlich nur bei berufstätigen Rollifahrern genehmigt und in wenigen Ausnahmen auch bei Pensionisten.
Michael