Erstattungskodex - Heilmittelverzeichnis

    • Offizieller Beitrag

    Wien (BGF) - I. Erstattungskodex (Heilmittelverzeichnis neu)


    Alle grundsätzlich auf Kosten der österreichischen Krankenversicherungsträger beziehbaren Heilmittel sind in einem vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger herausgegeben neuen "Erstattungskodex" zusammengefasst.
    Die gesetzliche Grundlage dafür bildete eine im Dezember 2003 beschlossene ASVG-Novelle. (Bisher waren im Heilmittelverzeichnis lediglich die sogenannten "freiverschreibbaren" Medikamente aufgelistet;


    die "chefarztpflichtigen" = teure und spezielle Medikamente waren darin nicht verzeichnet.) Mit diesen Arzneimitteln im neuen Erstattungskodex ist in nahezu jedem Behandlungsfall eine qualitativ hochwertige Therapie gewährleistet.


    Mit dem neuen Verzeichnis mit allen auf Rechnung der Krankenversicherung verschreibbaren Medikamenten gibt es erstmals ein Gesamtverzeichnis und damit eine größere Übersichtlichkeit von der Verfügbarkeit von Arzneimittel sowohl für die Patientinnen und Patienten als auch die verschreibende Ärzteschaft.
    Jeder Vertragsarzt /jede Vertragsärztin der Krankenversicherung wählt damit im jeweiligen Behandlungsfall das zur Krankenbehandlung richtige und zweckmäßige Medikament aus dem Erstattungskodex aus, wobei allfällige besondere Abgabebedingungen beachtet werden müssen.


    Der Erstattungskodex gliedert sich in drei farblich gekennzeichnete Bereiche (grün, gelb und rot), die ausschließlich für die Auswahl durch den Vertragsarzt/die Vertragsärztin relevant sind.


    Der grüne Bereich entspricht dem bisherigen Heilmittelverzeichnis aller freiverschreibbaren Arzneimitteln. Mehr als 95 Prozent aller Verschreibungen entfallen auf diesen Bereich, die damit ohne jede Bewilligung bzw. Dokumentation von den Ärztinnen und Ärzten verschrieben werden können.


    Im gelben Bereich sind die hochpreisigen und mit bestimmter Wirkung versehenen Medikamente aufgelistet. Diese können nur nach Anlegung einer Dokumentation des Arztes, wonach die bestimmte Verwendung auch überprüft wurde, oder nach Einholung einer Bewilligung beim chef- und kontrollärztlichen Dienst verschrieben werden.


    Im roten Bereich des neuen Erstattungscodex sind alle neuen Medikamente verzeichnet, die von der Heilmittel-Evaluierungskommission überprüft werden, ob sie dem grünen oder gelben Bereich zugeordnet werden.


    Die Farbgebung entspricht damit dem Prinzip einer Ampel: grün = freiverschreibbar, gelb = Einschränkung (Vorabbewilligung oder Dokumentation), rot = Achtung, neues Medikament.
    In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass ein für die Behandlung notwendiges Heilmittel im Erstattungskodex nicht zur Verfügung steht. In solchen Fällen erfolgt vor der Ausstellung des Rezepts für ein ganz spezielles Medikament ebenfalls eine medizinische Rücksprache des Arztes mit dem chef- und kontrollärztlichen Dienst der jeweiligen Sozialversicherung.


    Quelle: Bundesministerium für Gesundheit und Frauen

    LG. Michael


    ;) Dem Weisen ist die Ruhe heilig, nur Verrückte haben's eilig.