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Was macht ihr mit alten Rollstühlen?

  • lind
  • 5. Dezember 2025 um 20:32
  • Erledigt
  • lind
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    • 5. Dezember 2025 um 20:32
    • #1

    mich würde mal interessieren: Was macht ihr eigentlich, wenn euer Rollstuhl „ausgemustert“ ist?

    Muss man den eigentlich der Krankenkasse zurückgeben, oder darf man ihn behalten? Bei mir hat sich diesbezüglich nämlich bis heute niemand gemeldet.

    Überlege schon, ob ich ihn vielleicht auf willhaben unter „zu verschenken“ einstellen soll – wäre doch schade, wenn er einfach nur im Keller Platz wegnimmt. Es handelt sich um einen Rollstuhl, der damals rund 350 € neu gekostet hat.

    Der Hauptgrund, warum ich ihn loswerden möchte: Er nimmt einfach zu viel Platz weg. Und da bei mir vielleicht im Frühling ein Umzug ansteht, wäre das ganz praktisch, ein bisschen auszumisten.

    Wie handhabt ihr das?

  • uschi.101
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    • 6. Dezember 2025 um 06:33
    • #2

    also hier in Deutschland ist es so

    wenn man einen Rollstuhl von der Kasse geliehen bekommt

    dann steht auch irgendwo das es nur ein Leihgerät ist

    und das man es bei nicht mehr Bedarf ,zurück geben soll.

    Ich habe schon 2 mal das gemacht ,als ich immer einen anderen von der Kasse bekommen habe.

    Die ,die dir einen neuen geben sind nicht für die Entsorgung

    der alten zuständig.

    Aber du kannst dort Anfragen welche Telefon nr,

    und wer den alten abholt.

    Ich denke auch in Östereich wird es so ähnlich sein.

    Wenn du dann dort anrufst sagen die dir denn wann

    sie den alten abholen.

  • Michael
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    • 6. Dezember 2025 um 07:51
    • #3

    In Österreich ist das teilweise unterschiedlich geregelt, meistens ist es so dass die Firma die dir den neuen Rollstuhl bringt auch den alten mitnimmt, die entscheidet auch ob er noch weiter verwendet werden kann oder verschrottet wird. Einfach verkaufen oder verschenken ist keine gute Idee denn selbst nach Jahren kann die Krankenkasse den alten Rollstuhl zurück verlangen. Allerdings gibt es die Möglichkeit, für den Fall dass der Rollstuhl zur Verschrottung freigegeben ist, ihn für kleines Geld (ca. 50€) zu kaufen.

    Verschrottet werden Rollstühle nicht nur wenn die kaputt sind sondern auch wenn es keine Ersatzteile mehr gibt.

    LG. Michael

    ;) Dem Weisen ist die Ruhe heilig, nur Verrückte haben's eilig.

  • lind
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    • 7. Dezember 2025 um 21:51
    • #4

    Erst einmal danke euch beiden für eure Antworten!

    Die deutsche Variante kenne ich schon aus den Fragen auf Facebook.

    Wie das jetzt genau mit der ÖGK läuft, ist mir allerdings nicht bekannt – auch die bisherigen Antworten hier haben mir da nicht wirklich weitergeholfen. 8)


    einfaches, stabiles Basis-Modell, das bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Rezept) von der Krankenkasse Regel vollständig übernommen wird.

    Mir ist nur bewusst geworden, dass mein alter Rollstuhl damals ausgemustert wurde, weil ich die Gewichtsgrenze überschritten hatte und eine Reparatur angeblich nicht mehr möglich bzw. nur kurzfristig sinnvoll gewesen wäre.

    Mein Bandagist Schmied wartet übrigens den aktuellen Rollstuhl – der geht etwa alle 6 bis 12 Monate einmal zum Service.

    Der Bandagist Schmied wollte den alten Rollstuhl nicht zurücknehmen, sodass er bis heute bei mir steht
    Dadurch gehe ich davon aus, dass der Rollstuhl nun in mein Eigentum übergegangen ist

  • Michael
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    • 8. Dezember 2025 um 08:35
    • #5

    Ich weis nicht was da unklar ist, schau einfach mal ob du einen Aufkleber von der Krankenkasse irgendwo am Rollstuhl hast, wenn ja dann gehört er NICHT dir aber auch wenn kein Aufkleber drauf ist bedeutet das nicht dass er dir gehört also würde ich dir empfehlen dass du einfach mal bei der Krankenkasse anrufst und nachfragst. Wenn die dann sagen (oder besser sogar schreiben) dass er dir gehört bzw. du machen kannst was du willst dann bist du auf der sicheren Seite und kannst ihn verkaufen/verschenken.

    LG. Michael

    ;) Dem Weisen ist die Ruhe heilig, nur Verrückte haben's eilig.

  • Tarak
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    • 9. Dezember 2025 um 09:44
    • #6

    In Österreich werden Rollstühle, die von der Krankenversicherung (z.B. ÖGK, SVS) finanziert werden, in der Regel als Leihgaben betrachtet und bleiben Eigentum des Kostenträgers oder des beauftragten Sanitätshauses. Sie gehen also nicht automatisch in das persönliche Eigentum des Patienten über.

    Details zur Regelung in Österreich

    • Leihweise Überlassung: Die meisten Hilfsmittel, einschließlich Rollstühle in einfacher und zweckmäßiger Ausführung, werden den Versicherten von der Krankenkasse nur zur Verfügung gestellt, solange sie benötigt werden.
    • Kein Eigentumserwerb: Auch wenn Sie den Rollstuhl über einen längeren Zeitraum nutzen, bleibt das Eigentum bei der Krankenkasse oder dem Vertragspartner (Sanitätshaus).
    • Rückgabe bei Nichtbedarf: Wenn der Rollstuhl nicht mehr benötigt wird (z.B. bei Genesung oder im Todesfall), muss er an den Dienstleister oder die Kasse zurückgegeben werden, damit er gegebenenfalls gereinigt, aufbereitet und an andere Versicherte weitergegeben werden kann.
    • Ausnahmen:

      Wenn
      Sie einen Rollstuhl erwerben möchten, der über die "einfache und zweckmäßige Ausführung" der Kasse hinausgeht (z.B. ein spezielles, teureres Modell), müssen Sie die Mehrkosten oft selbst tragen. In diesem Fall kann es sein, dass Sie

    Rollstuhl - Eigentum?

    Ich möchte mal sterben wie mein Großvater, ruhig und friedlich schlafend. :sleeping: Nicht wild zappelnd und hysterisch schreiend wie sein Beifahrer. =O...I> Sterben ist keine Schande <I> Der Heilige Wolfgang <I

  • lind
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    • 16. Dezember 2025 um 18:09
    • #7

    ich das hier gefunden habe, scheint es ja momentan tatsächlich nicht richtig zu funktionieren, dass man automatisch eine E-Mail bekommt, wenn eine neue Antwort verfügbar ist.

    Ich habe nachgeschaut und keinen Aufkleber gefunden, auf dem steht, dass der Rollstuhl Eigentum der Österreichischen Gesundheitskasse ist. Der einzige Sticker, den ich entdeckt habe, stammt vom Bandagisten Schmied.

    Aber nachdem der Traum heute sowieso geplatzt ist, ist es jetzt auch schon egal, wie lange der Rollstuhl noch im Keller steht.

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  • Tom1210

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