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NoVA (Normverbrauchsabgabe)

  • Michael
  • 7. Dezember 2019 um 23:21
1. offizieller Beitrag
  • Michael
    Administrator
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    • 7. Dezember 2019 um 23:21
    • Offizieller Beitrag
    • #1

    Unglaublich aber wahr, nach dem ja vor ein paar Jahren die Rückerstattung der NoVA ausgesetzt wurde tritt diese nun wieder in Kraft, jedoch wird die NoVA nicht wie bisher rückerstattet sondern Behinderte sind davon befreit. Dies hat der Nationalrat beschlossen.

    Die Befreiung von der NoVA gilt 30. 10.2019, Voraussetzung dafür ist:

    • Eine eigene Lenkerberechtigung oder der Nachweis dass das Kraftfahrzeug überwiegend für seine persönliche Beförderung benützt wird.
    • das Kraftfahrzeug tatsächlich überwiegend für seine persönliche Beförderung benützt wird.
    • Die Behinderung nachgewiesen wird (ausschließlich durch einen Behindertenpass mit der Eintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“ bzw. „Blindheit“ oder einen gültigen Ausweis gemäß § 29b StVO, „Parkausweis“).

    Diese Befreiung gilt jedoch nur für ein Fahrzeug.

    LG. Michael

    ;) Dem Weisen ist die Ruhe heilig, nur Verrückte haben's eilig.

Heutige Geburtstage

  • Tom1210

    18. Oktober 1962 (64)

Tags

  • NoVA
  • Normverbrauchsabgabe
  • PKW Kauf
  • Befreiung
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