wie ist es bei Euch
habt Ihr schon so eine Vollmacht erstellt ?
Anwendungsbereiche:
➨ „Personensorge“: Betreuung
➨ „Vermögenssorge“: Verwaltung / Vollmachten
➨ „Rechtsverkehr“: Rechtsgeschäfte
➨ privat und/oder geschäftliche Angelegenheiten!
Individuelle Möglichkeiten:
➨ einer oder mehrere Vorsorgebeauftragte möglich (nebeneinander)
➨ Aufsplittung Personensorge / Vermögenssorge auf mehrere Personen
➨ Ersatznominationen beliebig möglich,
z.B. „Not-Geschäftsführung“:
➨ Ehefrau, Projektleiter und Treuhänder
➨ Mitarbeitender Sohn, Finanzchef und Anwalt
➨ „Familienrat“
➨ etc.!
Wichtig:
➨ Willensbildung regeln:
➨ Einstimmigkeit? Mehrheitsentscheid? Stichentscheid?
➨ Verfügung über Grundstücke?
➨ Verkauf Firma?
Inkraftsetzung / Inkrafttreten:
➨ bei vorübergehender Urteilsunfähigkeit (z.B. Unfall, Koma...)
➨ bei beginnender / andauernder Urteilsunfähigkeit (z.B. Alter, Demenz, etc.)
➨ auf ärztliches Zeugnis
seit ich meinen Schlaganfall hatte weis ich wie wichtig denn wenn ich nicht mehr zum sprechen und schreiben gekommen wäre dann hätte mein Mann sehr schlechte Karten gehabt. Weil und das ist wie ich finde unmöglich das der eigene Ehepartner keine Rechte und keine Verfügungsgewalt hat.
Unter Umständen wäre dann ein Vormund für mich bestellt geworden der mich nie gesehen noch gekannt hat> und der hätte dann das Recht gehabt zu bestimmen wie ich Leben wie ich Leben und was mir zusteht.
Daher habe ich eine Vollmacht erstellt und bestimmt was wer machen darf und kann.
Und was ich wichtig finde noch einen Vertreter > denn ich habe nun Wendel eingesetzt man hofft ja nie aber wenn er ausfallen sollte dann ist dafür gesorgt das noch ein Vertreter da ist.
Und das braucht man auch nicht über einen Notar schreiben es sollte nur derjenige auch eine Kopie davon haben und was wir noch gemacht haben nach ein paar Jahren sind wir zu unserem Hausarzt damit er unsere Unterschift und unser Gedächtnis bestätigte das wir es in vollem Beisein geschrieben haben.
Er hat unterschrieben und abgestempelt. So haben wir auch einen Zeugen und unser Hausarzt wollte keinen Pfennig dafür.
Beim Rechtsanwalt hätten wir einiges bezahlen müssen da er noch dem Besitzstand sein Honorar berechnet, allerdings muss man sich erkundigen wie es im eigenen Land für Gesetze gibt.