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Benachteiligung von in Partnerschaft lebenden Behinderten

  • Michael
  • 14. Oktober 2008 um 11:27
1. offizieller Beitrag
  • Michael
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    • 14. Oktober 2008 um 11:27
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    • #1

    Viele kennen das Problem, solange man alleinstehend ist bekommt man eine Vielzahl an Förderungen und Unterstützungen.

    Dann hat man endlich (trotz Behinderungen) den Partner fürs Leben gefunden und möchte das ganze auch offiziell machen, also heiraten, beginnen die Probleme denn wer vorher nicht aufgepßt und gerechnet hat kann sehr schnell finanzielle Probleme haben.

    Plötzlich werden alle Einkommen zusammengerechnet und es ist aus mit Förderungen, Befreiungen und Unterstützungen.

    Es gibt plötzlich nicht einmal mehr die Mindestpension ganz zu schweigen von diversen Beihilfen wie Mietzinsbehilfe oder verschiedenen Befreiungen.

    Auf einmal stellt man fest dass man plötzlich, trotz zweiten Einkommen weniger Geld als vorher hat.

    Da fragt man sich doch warum soll ich den heiraten oder gar zusammen ziehen denn schließlich zählen ja die Einkommen aller im selben Haushalt lebenden Personen.

    Was soll am also machen, soll man es riskieren und in "wilder" Ehe zusammenleben und hoffen dass niemand drauf kommt ?
    Das wäre illegal und keinesfalls zu empfehlen. Was bleibt also noch, leben wir allein oder beißen wir in den sauren Apfel und versuchen mit dem möglicherweise geringerem Einkommen auszukommen.

    Es wird Zeit dass verheiratete Behinderte mit Alleinstehenden einigermaßen gleichgestellt werden und z.B. eine Mindestpension für alle gilt.

    Michael

    LG. Michael

    ;) Dem Weisen ist die Ruhe heilig, nur Verrückte haben's eilig.

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  • wildangel_1988
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    • 23. Mai 2015 um 07:28
    • #2

    Hallo,
    ich bin seit längerer Zeit mit einem Rollifahrer liiert und würde ihn auch gerne heiraten.......
    Hat sich in dieser Hinsicht schon etwas getan?

    LG

    Einmal editiert, zuletzt von wildangel_1988 (23. Mai 2015 um 09:05)

  • Michael
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    • 23. Mai 2015 um 08:25
    • Offizieller Beitrag
    • #3

    Hallo Bianca

    Leider nicht, eher sogar das Gegenteil da die diversen Bemessungsgrundlagen (Gesamteinkommen aller im Haushalt lebenden Personen) nicht jährlich entsprechend erhöht werden und so kann schon eine geringe Gehalts/Pensionserhöhung ausreichen um plötzlich eine UNterstützung nicht mehr zu bekommen.

    LG. Michael

    ;) Dem Weisen ist die Ruhe heilig, nur Verrückte haben's eilig.

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  • glasperlenspielerin
    Gast
    • 16. September 2017 um 17:46
    • #4

    Wir leben in "wilder"ehe. Trotzdem werden unsere Einkommen zusammen gerechnet. :cursing:

  • uschi.101
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    • 18. September 2017 um 14:49
    • #5

    oh oh
    ich denke das ist irgendwo ein Denkfehler

    auch wir verheiratete haben das gleiche Problem
    oder vielmehr das was man so garnicht versteht > oder als nicht richtig empfindet

    Weil wir verheiratet sind wird alles Einkommen zusammengezählt und schön fein säuberlich geteilt
    daher bekommen wirim Normalfall weder Zuschüsse noch Vergünstigungen weil halt immer es ein zuviel auf der Messleiste gibt.

    Aber ich habe einen lieben Mann
    bin nicht mehr alleine
    jemand ist immer da wenn ich Kummer habe
    der mich tröstet und und

    das das was wohl als nächstes kommt das finanzielle

    wir zahlen nur eine Miete
    nur einmal Strom
    müssen nur für einmal heizen zahlen
    nur einmal Sprit zum Einkaufen fahren
    das Kochen wird günstiger
    Die Waschmaschiene läuft nicht nur halber voll

    und und

    Und was ist wenn dein Partner ins KH kommt keinerlei Aussagen von einem Arzt wirst du bekommen
    keinerlei Rechte hast du wenn es Ihm oder Ihr schlecht geht.

    So denke ich wer sich liebt will beieinandersein und auch mit einem Trauschein
    auch wenn es vordergründig scheinbar weniger Geld gibt aber rechne mal nach ob das überhaupt stimmt

    klar wer schwarz zusammenlebt der geht viele Risiken ein ob sich das lohnt

  • Michael
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    • 18. September 2017 um 15:04
    • Offizieller Beitrag
    • #6

    Du hast natürlich vollkommen recht aber trotzdem muss man sagen dass es hier auch um Gerechtigkeit geht. Warum, nun weil das gesamte Einkommen des Nichtbehinderten Partner/In angerechnet wird obwohl der ja auch gewisse Fixkosten hat. Geht es aber nach dem Gesetz wäre er/sie als Ehepartner verpflichtet im schlimmsten Fall mit den gesamten Einkommen für der /die behinderten Partner/in sorgen muss.

    Hier fehlt es deutlich an Gerechtigkeit, zumal ich sogar schon vor ein paar Jahren gehört habe das es Leute gibt die das sogar als eindeutiges Hinderniss sehen um mit einem/einer behinderten Person eine Partnerschaft einzugehen.

    LG. Michael

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  • glasperlenspielerin
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    • 18. September 2017 um 15:06
    • #7

    Meine Antwort war darauf, dass verheiratete benachteiligt werden. Schwarz zusammen leben kann man gar nicht. Wir sind am gleichen Wohnort gemeldet. Ich hab auch kein Problem damit. Es stimmt nur eben nicht das die Benachteiligung nur verheiratete trifft. Ich verstehe den Begriff schwarzbzusammen leben nicht. Zusammen leben ohne verheiratet zu sein ist legal.

  • Michael
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    • 18. September 2017 um 15:14
    • Offizieller Beitrag
    • #8

    Stimmt schon, beim Titel fehlt eigentlich dass es auch "nur zusammen lebende Personen" betrifft aber das steht dann eh im Text:

    Zitat

    Da fragt man sich doch warum soll ich den heiraten oder gar zusammen ziehen denn schließlich zählen ja die Einkommen aller im selben Haushalt lebenden Personen.

    Schwarz zusammen leben kann man sehr wohl, man muss ja nicht an der selben Adresse gemeldet sein. Zu beginn war meine jetztige Frau auch nicht bei mir gemeldet.

    LG. Michael

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  • glasperlenspielerin
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    • 18. September 2017 um 15:21
    • #9

    Ja, wenn du Partnerschaft sagst,geb ich dir recht. Es betrifft jede Form von Partnerschaft auch die ohne Trauschein.
    Tja, wenn man jemanden findet der sich strafbar macht indem er eine meldeadresse Verfügung stellt.

  • Michael
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    • 18. September 2017 um 15:23
    • Offizieller Beitrag
    • #10

    Hab jetzt mal den Titel angepasst damit keine weitere Missverständnisse entstehen. Der Text selbst bezieht sich ja auf alle Arten der Beziehung.

    LG. Michael

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    • 18. September 2017 um 18:35
    • #11

    ich denke ich habe jetzt verstanden was du meinst

    meine Rente wird voll angerechnet und die Rente
    von meinem Mann da wird ein Teilbetrag abgezogen der nicht mit berechnet wird
    aber der ist so minimal das es sich nicht rentiert deswegen 2 x Miete zu zahlen.

    Viel schlimmer ist das mein Mann per Gesetz verpfichtet ist für mich zu Sorgen egal wie
    und jemand der ledig ist kann sich aus der Verantwortung stehlen
    darum lassen sich auch viele Paare scheiden wenn ein Teil behindert wird

  • Michael
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    • 18. September 2017 um 20:09
    • Offizieller Beitrag
    • #12

    Siehst du, bei euch wird ein Teil des Einkommens deines Mannes nicht mit berechnet, also hat er einen (wenn auch nur einen kleinen) Teil seines Einkommens für seine persönlichen Bedürfnisse. Dies ist bei uns nicht der Fall, hier wird 100% jedes Einkommens im gemeinsamen Haushalt angerechnet und das ist das was bei uns falsch läuft weil es nicht fair ist.

    LG. Michael

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    • 19. September 2017 um 05:51
    • #13

    ok das ist dann
    in Östereich so , aber ich sage dir ganz ehrlich
    es ist über die Monate verteilt es wird ja das ganze Jahr hochgerechnet nicht mal ein richtiges Taschengeld
    weil ja alles in Brutto berechnet wird,das heißt von dem bischen Freibetrag
    das davon auch noch die Krankenkasse und die Sozialversicherungen bezahlt werden müssen
    und seit ein paar jahren nun auch noch Steuern wenn du nicht direkt an der Armutsgrenze wohnst.
    Wobei die Rente so aufgebaut ist das in jedem Jahr ,mehr Rentner in den Genuss kommen
    die einmal schon bezahlte Steuer von der Rente noch einmal zu zahlen. ich weis nicht in welchem Jahr es hochgerechnet ist
    aber es verwischt am Ende alle auch uns.

    Da würde ich lieber auf die paar Euro Freigrenze für meinen Mann verzichten
    wenn wir im Gegenzug dann keine Steuern von der Rente bezahlen müssten :cursing: :cursing:

  • Michael
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    • 19. September 2017 um 12:16
    • Offizieller Beitrag
    • #14

    Das im Endeffekt so gut wie nix über bleibt ist natürlich mal wieder typisch.

    Mein Ansinnen war eigentlich dass z.B. 20% min. 300 Euro pro Monat als "Taschengeld" jedem überbleiben sollte. Ist jetzt natürlich nur ein Schätzung aber wir haben uns das mal so aufs Jahr durchgerechnet und sind auf diese Summe gekommen. Ich finde das wäre fair.

    LG. Michael

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    • 19. September 2017 um 12:57
    • #15

    oh das sind ja wünsche
    der Eigenanteil meines Mannes ist etwas über 2000,- im Jahr
    dann alle Abzüge weg = 15,9 % Krankenkasse
    Pflegekasse 2,55 % das sind dann also 18,35 %

    also 2000,- . 18,35 % sind 367,00 EURO 1633,00 > GETEILT DURCH 12 ist 136,83 Euro

    und deswegen nicht heiraten
    und siehe oben all die Mehrausgaben die ein Einpersonenhaushalt hat das wiegt denke ich die 136 Euro euro bestimmt auf
    Freibetrag heißt ja nicht das er das Geld hat
    nein nein sondern nur das von diesem Geld keine Steuern zu zahlen sind

  • Michael
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    • 19. September 2017 um 13:20
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    • #16

    So wird das bei Euch gemacht. Bei uns etwas anders aber Tatsache ist einfach dass es hier darum geht das der nichtbehinderte Partner bzw. dessen EInkommen zu 100% bei allen Befreiungen, Förderungen, etc.. als Grundlage mitgerechnet wird.

    Kleines Beispiel ohne Zusammenhang:

    Behinderter mit Partner im gemeinsamen Haushalt:

    Einkommen der behinderten Person: 450 Euro
    Einkommen des Partners: 1500 Euro

    Haushaltseinkommen somit: 1950 Euro

    Einkommensgrenze für 2 Personen z.B. für Rezeptgebührenbefreiung, RUndfunk.- Fernsehgebührenbefreiung, Mietbeihilfe, etc..: ca. 1530 Euro (fällt weg weil Haushaltseinkommen 1950 Euro)

    Alleinstehender Behinderter:

    Pension: 450 Euro
    Ausgleichzulage: 350 Euro
    Rezeptgebührenbefreiung automatisch wegen Ausgleichszulage
    Rundfunk.- Fernsehgebührenbefreiung automatisch wegen Ausgleichszulage
    Anspruch auf Mietzinsbeihilfe

    Unterm Strich ergibt das einen Monatsdurchschnitt von fast 2000 Euro für eine Alleinstehende Person im Rollstuhl (Summen sind jetzt nicht auf den Cent genau aber in etwa).

    LG. Michael

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    • 19. September 2017 um 16:24
    • #17

    das mit der Rezeptgebühr
    ich bei uns so geregelt
    das jeder 2 % vom gesammten Einkommen bezahlen muss also alles
    auch das von den Kinder die noch zuhause wohnen , Miet und oder Pachteinkünfte,Zindesn ect,
    also Egal wieviel du an Einnahmen hast

    aber Behinderte die mindesten 50 % einen Schwerbehinderten Ausweis haben
    können auf Antrag das bei der Kasse beantragen das sie nur 1 % der Kosten zuzahlen müssen

    Ich zahle jeden Oktober bei der Kasse den vollen Zuzahlungsbeitrag von 1 % > die rechnen es mir vorher aus wieviel
    und dann müssen mein Mann und ich das ganze nächste Jahr nichts mehr Zuzahlen

    ausser es sind Medis die der Dock nicht verschreiben kann
    Oder ich habe zum Beispiel auch Diabetes und möchte nur ein bestimmtes Medikament ,weil dies aber teurer ist
    als die Billigprodukte die die Kasse bezahlt muss ich den Aufpeis bezahlen in meinem Fall im Moment 5 , 70 Euro für 100 Tabletten


    Rundfunk.- Fernsehgebührenbefreiung gibt es nur für Blinde auf Antrag und Harz 4 empfänger

    Mietbeihilfe das gibt es speziell nicht für Behinderte > das gibt es für alle Finanziell Bedürftige bis zu einem bestimmten Einkommen

    was sind das für Ausgleichszahlungen ???

  • Michael
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    • 19. September 2017 um 16:57
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    • #18

    Natürlich bekommen diese Zuschüsse auch Nichtbehinderte wenn sie nur wenig Einkommen haben. Allerdings gelten für Behinderte andere EInkommensgrenzen.

    Die Ausgleichszulage gibt es bei uns wenn man weniger als das Mindesteinkommen hat, aktuell liegt das glaube ich bei 850 Euro, genau weis ich es aber gerade nicht. Wenn du eben weniger als die 850 Euro hast und allein bist dann kriegst du eben die Differenz von deinem Einkommen zum Mindesteinkommen vom Staat.

    Bei uns gibt es auch noch eine Obergrenze bei der Rezeptgebühr, wenn du eine gewisse Summe bereits bezahlt hast zahlst du danach nichts mehr bzw. bekommst auf Antrag den Rest zurück.

    Leider gibt es bei uns nicht die Möglichkeit das man einfach auf etwas anderes oder besseres aufzahlen kann. Entweder du nimmst das was die Krankenkasse bezahlt oder nicht. Wenn du was anderes willst musst es erst mal selber zahlen und wenn du Glück hast kannst du die Rechnung einreichen und bekommst einen Teil zurück oder du nimmst es beim Steuerausgleich rein und hoffst das du da was zurück bekommst.

    LG. Michael

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