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  1. Achtung Stufe
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Anspruch auf neuen Rollstuhl??

  • Seajumper83
  • 17. April 2008 um 08:17
1. offizieller Beitrag
  • Seajumper83
    Gast
    • 17. April 2008 um 08:17
    • #1

    Bin neu in diesem Forum und wollte nachfragen ob jemand weiß ob es einen Anspruch auf einen neuen Rollstuhl gibt?

    Meine Mutter hat ihren nämlich vor 5 Jahren nach ihrer Gehirnblutung erhalten und sitzt seit dem im Rollstuhl und durch die tägliche Benutzung wurde er schon ein wenig in Mitleidenschaft gezogen.

    Wär froh wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

    mfg, seajumper

  • Michael
    Administrator
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    • 17. April 2008 um 08:46
    • Offizieller Beitrag
    • #2

    Hallo und Willkommen bei Achtung Stufe.

    Also, die Krankenkasse würde jetzt wahrscheinlich behaupten es gibt keinen "Anspruch" auf eine Leistung sondern nur ein allfälliger Bedarf.

    Tatsächlich ist es so dass von der Kasse nur ein "neuer" Rollstuhl bewilligt wird wenn der alte nicht mehr zu reparieren ist oder der Grad der Behinderung sich so verändert hat dass ein neuer Rollstuhl notwendig ist.

    Der einfachste Weg ist du rufst mal bei der Hilfsmittelfirma deines Vertrauens an und redest mit denen mal. Die können dir sagen ob eine Reparatur möglich bzw. sinnvoll ist oder ob ein neuer Rollstuhl beantragt werden kann.

    Grundsätzlich ist es so dass man nach 5 Jahren einen neuen Rolli beantragen kann, dies ist aber nur ein Richtwert und wird meist nur bei berufstätigen Behinderten angewandt, aus genommen die "glücklichen" die einen Arbeitunfall hatten und die Sachen von der AUVA bekommen.

    Falls sich also eine Reparatur nicht mehr lohnt brauchst du nur einen Verordnungsschein vom Hausarzt deiner Mutter und die Hilfsittelfirma kann einen neuen Rolli beantragen. MAch dich aber darauf gefasst dass es einige Zeit dauern kann denn z.B. in Wien wird zuerst geprüft ob ein passender Rolli im Lager ist und erst wenn nicht kann ein neuer bestellt werden.

    Michael

    LG. Michael

    ;) Dem Weisen ist die Ruhe heilig, nur Verrückte haben's eilig.

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