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  5. Der Umgang mit dem Rollstuhl

Bitte helft mir wichtig

  • fabian
  • 14. Mai 2009 um 12:05
  • Geschlossen
1. offizieller Beitrag
  • fabian
    Gast
    • 14. Mai 2009 um 12:05
    • #1

    hallo mein name ist fabian

    meine freundin 23 arbeitet in einem ambulanten pflege dienst , und ihr ist beim schieben eins rollstuhls einer rampe runter , die patientin 83jahre vorne rüber aus dem rollstuhl gekippt , da sie die ältere dame nicht angeschnallt hatte bzw der rollstuhl keinen gurt hatte .

    die patientin hatte frakturen in beiden beinen , nach einer operation und 3 wochen krankenhaus aufenthalt verstab die gute frau an einer lungenentzündung im krankenhaus .

    jetzt wird meine freundin 23 jahre ( schwanger ) angeklagt , anklage lautet


    ,,fahrlässige tötung ,,


    da es ihre schuld gewesen sei das die ältere dame ins krankenhaus gekommen ist ,und dort an einer lungenentzündung verstorben ist .

    also so tragisch der unfall auch gewesen ist aber ist dieses urteil gerechtferigt ???

    wir streben jetzt das urteil an sorgfalspflicht verletzung +körperverletzung


    meine frage ist jetzt wie schiebt man den rollstuhl eine rampe hinunter , der richter meinte rückwärts .

    ich bin da einer anderen meinung

    wer kann mir da helfen ???

    wo steht wie ich einen rollstuhl eine rampe runterschiebe , evtl irgendwelche Din-norm , oder so


    danke schon mal im vorraus für eure antworten

    fabian

  • Michael
    Administrator
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    • 19. Mai 2009 um 21:34
    • Offizieller Beitrag
    • #2

    Hallo Fabian

    Es tut mir leid was da Passiert ist und was man deiner Freundin vorwirft. Ich bin zwar kein Anwalt aber ich finde es eine Frechtheit ihr fahrlässige Tötung vorzuwerfen. Im schlimmsten Fall sollte das körperverletzung mit Todesfolge sein aber da kann wohl nur ein Anwalt helfen. Ich habe irgendwie das Gefühl als wollten da Ärzte bzw. das Spital die Schuld auf jemand anderen abwälzen denn ich kann mir nicht vorstellen dass die Lungenentzündung durch den Sturz verursacht wurde.

    Ihr solltet auf alle klären bzw. klären lassen ob deine Freundin ausreichend im Umgang mit dem Rollstuhl geschult wurde. Denn wenn dies nicht der Fall ist, was leider meistens so ist, dann ist in erster Linie der Arbeitgeber schuld an dem Unfall und nicht deine Freundin, zumindest nicht allein bzw. ausschließlich.

    Grundsätzlich gibt es keine Vorschriften wie man einen Rollstuhl über eine Rampe schiebt weil es von mehreren Faktoren abhängig ist.

    1. Ist die im Rollstuhl sitzende Person in der Lage mitzuhelfen.
    2. Ist die im Rollstuhl sitzende Person gesichert (Gurte) oder in der Lage sich festzuhalten.
    3. Wie steil ist die Rampe.
    4. Wieviel Kraft kann die helfende Person aufbringen um den Rollstuhl zu kontrollieren.
    5. Art des Rollstuhles und Zustand der Rampe.

    Ich würde mal behaupten, und ich sitze schon fast 21 Jahre im Rollstuhl, wenn eine Rampe ein Gefälle von max. 2-3 Grad hat und die im Rollstuhl sitzende Person in der Lage ist sich festzuhalten und die Rampe nicht durch Regen oder ähnliches rutschig ist man kann ohne Probleme den Rollstuhl normal runter schieben.

    Auch wenn man in der Lage ist den Rollstuhl nach hinten zu kippen kann man die Rampe nach vorne überwinden, selbst wenn die Neigung mehr als 3 Grad ist.

    In allen anderen Fällen oder bei Unsicherheit sollte man die Rampe verkehrt überwinden.

    Die ÖNORM B1600 sagt aus dass eine Rampe im öffentlichen Bereich nicht mehr als 6 Grad haben darf um mit dem Rollstuhl benutzt werden zu können. Was natürlich eine relative Angabe ist denn unter Mithilfe einer nichtbehinderten Person ist das Überwinden auch von steileren Rampen möglich.

    Michael

    (PS.: Sorry dass ich jetzt erst antworte aber ich hatte etwas Streß.)

    LG. Michael

    ;) Dem Weisen ist die Ruhe heilig, nur Verrückte haben's eilig.

  • fabian
    Gast
    • 22. Mai 2009 um 11:32
    • #3

    danke michael das du dir die zeit genommen hast auf mein problem zu
    antworten .

    nur leider bin ich jetzt auch noch nicht viel weiter als vorher , da es ja
    anscheinent keine vorschrift oder ähnliches gibt , wie man genau eine
    soche rollstuhl rampe , die übrigens ca 16grad gefälle hatte (in einer
    arztpraxis ) hinunter schiebt .
    falls ihnen da noch etwas einfällt ,oder sie mir auch nur den kleinsten
    hinweiss geben könnten wäre ich ihnen sehr zu dank verpflichtet .

    mfg

    fabian

  • Tom1210
    Anfänger
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    Geburtstag
    18. Oktober 1962 (64)
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    • 4. August 2013 um 02:08
    • #4

    Hallo Fabian!

    Wie ist denn die "Geschichte" ausgegangen? Ist zwar schon einige Zeit her, aber vielleicht möchtest/könntest du uns darüber berichten?

    Lieben Gruß aus Wien-Floridsdorf

    Tom

Heutige Geburtstage

  • Tom1210

    18. Oktober 1962 (64)
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