Sparmaßnahmen zwingen zu Pflegegeldmissbrauch

In Zeiten wie diesen muss jeder den Gürtel etwas enger schnallen und sicher ist auch jedem bewußt dass ein gewisses Maß an sparen notwendig ist aber alles hat seine Grenzen.


Auf Grund der teilweise recht extremen Einsparungen von Seiten der Krankenkassen und sozialen Leistungsträgern sind immer mehr Behinderte genötigt das Pflegegeld zu missbrauchen um nötige Hilfsmittel, Heilbehelfe oder Pflegemittel anzuschaffen. Traurig aber wahr und das Ergebnis dieses Missbrauchs sind fehlende oder mangelhafte Pflege.


Ich gehe sogar so weit zu behaupten dass manchen Behinderte ihre Pflege garnicht mehr bezahlen können weil sie gezwungen sind das Pflegegeld für ihren "normalen" Lebensunterhalt zu missbrauchen. JA, es ist so und warum, weil die Alternativen noch viel schlimmer sind. Doch was ist wenn es nicht mehr möglich ist, wenn die benötigte Pflege nicht mehr von "kostenlosen" Angehörigen und Freunden durchgeführt werden kann ?


Dann steht für viele nur mehr ein Alternative zur Verfügung, der Gang in ein Pflegeheim ud damit endet dann auch für viele das selbstbestimmte Leben.


Aber warum ist das so, einfach weil neben den Spamaßnahmen auch noch die Richtsätze für Sozialleistungen bei weiten nicht den heutigen Lebenshaltungskosten entsprechen.


Nehmen wir doch einfach mal die Ausgleichszulage als Beispiel:


Wenn man das Glück hat trotz Behinderung verheiratet zu sein wird man eigentlich dafür bestraft denn der Richtsatz dafür ist (genauer Wortlaut):



Für Pensionistinnen/Pensionisten, die mit der Ehepartnerin/dem Ehepartner

oder der/dem gleichgeschlechtlichen eingetragenen Partnerin/Partner im gemeinsamen Haushalt leben


1.363,52 Euro



Und genau hier beginnt bereits die Krise denn wenn man heute, selbst nur von der Mindestgröße einer rollstuhlgerechten Wohnung ohne Extras wie Garten oder Autoabstellplatz ausgeht, muss man in Wien bereits mit durchschnittlich 500-700 Euro Miete rechnen. Dabei sind jedoch die Kosten für Heizung, Strom, Telefon und Sonstiges noch garnicht berücksichtigt. Die diversen Zusatzkosten mitgerechnet haben wir bereits einen Betrag von 800-1000 Euro, also etwa 70-80% des Richtsatzes gehen bereits für ein Dach über den Kopf drauf. Es bleiben also 200-400 Euro im Monat über für Kleidung, Lebensmittel und sonstige Dinge.


Da jeder Behinderte der auch nur ein paar Jahre seines Lebens gearbeitet hat zumindest ein kleine Pension bekommt, z.B. ich selbst mit 302 Euro darf also nur einen Partner haben der max. 900 Euro im Monat verdient um in den Genuss der Ausgleichszulage zu kommen. Seien wir doch mal ehrlich, jeder oder zumindest fast jeder der einen erlernten Beruf hat und 38 Stunde im Monat arbeitet verdient mehr als 900 Euro. Also verliert man den Anspruch selbst wenn man z.B. nur 1000 Euro verdient.


Eine, meiner Meinung nach, besonders schlimme Sache daran ist auch noch dass der berufstätige Partner sein gesamtes Einkommen einbringen muss. Es wird immer das gesamte Einkommen aller im gemeinsamen Haushalt wohnenden Personen angerechnet. Das bedeutet also in vielen Fällen dass eine Person arbeiten geht ohne etwas von dem Geld zu haben. Es gibt hier keinen Eigenbedarf, man wird regelrecht bestraft weil man mit einem nichtberufstätigen Behinderten zusammen lebt. Man darf also keinen Cent für sich persönlich ausgeben, wie krank ist den das bitte ? Wer bitte geht arbeiten ohne sich für das schwer verdiente Geld etwas zu leisten auch wenn es nur eine Kleinigkeit wäre.


Dabei ist das nur 1 Beispiel, das selbe gilt für nahezu alle Richtsätze, egal ob Wohnbeihilfe/Mietzinsbeihilfe, Rezeptgebührenbefreiung, Rundfunk-Fernsehgebührenbefreiung, usw....


Was passiert also, man wird eigendlich gezwungen sein Pflegegeld, soweit möglich, zu missbrauchen um allfällige Lebenshaltungskosten zu decken bzw. zur Anschaffung von notwendigen Dingen und das ist sicher nicht im Sinne des Erfinders denn entgegen der Meinung vieler Personen und sogar einiger Politiker und selbst einiger Kostenträger ist das Pflegegeld ausschließlich für den eigentlichen Pflegeaufwand da und NICHT für benötigte Hilfsmittel oder Pflegeutensilien.