1. Dashboard
  2. Artikel
  3. Mitglieder
    1. Letzte Aktivitäten
    2. Team
    3. Mitgliedersuche
  4. Forum
    1. Unerledigte Themen
  5. Galerie
    1. Alben
  6. Kontakt
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Artikel
  • Forum
  • Seiten
  • Galerie
  • Erweiterte Suche
  1. Achtung Stufe
  2. Forum
  3. Rollstuhl Mobil
  4. Parkgaragen & Behindertenparkplätze

Behindertenparkplätze

  • Radio4Humans
  • 14. April 2009 um 12:11
1. offizieller Beitrag
  • Radio4Humans
    Gast
    • 14. April 2009 um 12:11
    • #1

    Behindertenparkplätze
    § 29b-Ausweis sichtbar hinter Scheibe legen
    "Behindertenparkplätze" sind für dauernd stark gehbehinderte Personen vorgesehen und werden im §29 b StVO behandelt. Wesentlich an einem Behindertenparkplatz ist nicht (nur), dass er möglichst nahe dem (Gebäude)-Eingang liegt, sondern dass er eine Breite von über 3 Metern (laut ÖNORM B 1600: 3,50 Meter) aufweist.

    Seitliche Begrenzung nicht verstellen!

    Autobenützer mit steifem Knie oder gar Rollstuhlfahrer haben nur bei vollständig geöffneter Tür die Möglichkeit, das Auto zu verlassen bzw. einen Rollstuhl auszuladen. Da dies auch für das Einsteigen gilt, vermeiden Sie bitte unbedingt, den freien Raum zwischen einem dort geparkten Fahrzeug und der seitlichen Begrenzung des Behindertenparkplatzes zu verstellen (gilt auch für Mopeds!).

    § 29b-Ausweis

    Eine Bitte an die Benützer von Behindertenparkplätzen: bitte legen Sie auch auf sogenanntem "Privatgrund"(= Parkplätze bei Baumärkten, Einkaufszentren usw.) Ihren § 29b-Ausweis deutlich sichtbar hinter die Scheibe. Damit dokumentieren Sie einerseits die widmungsgemäße Nutzung dieser Abstellfläche und zeigen damit auf, dass durchaus Bedarf besteht, andererseits gilt auch auf solchen Verkehrsflächen die StVO!

    So was denkt ihr nun darüber, gibt es zu wenig oder ist es mit so einem Ausweis abgetan.
    demänchst in einem Thema der Sendung Austria Rundblick auf Radio4Humans.

  • Michael
    Administrator
    Reaktionen
    320
    Punkte
    18.690
    Artikel
    3
    Beiträge
    3.293
    Bilder
    24
    Geburtstag
    10. Juni 1966 (60)
    Geschlecht
    Männlich
    • 11. August 2009 um 11:00
    • Offizieller Beitrag
    • #2

    Noch ein kleiner Hinweis zu den Behindertenparkplätzen von mir.

    Zugeparkte Behindertenparkplätze durch nichtberechtigte Personen kann man auch der Polizei melden wenn man keinen Bedarf hat, also den Parkplatz nicht selber braucht !

    Falschparker können und sollen also auch gemeldet werden wenn man den Parkplatz nicht selber braucht, egal ob man behindert ist oder nicht, der nächste Rollifahrer der einen Parkplatz braucht wird es euch danken.

    Zu den Falschparkern zählen auch jene Personen die glauben dass allein ein Behindertenausweis reicht um diese spezielle gekennzeichneten Parkplätze zu nutzen.

    ! Ausschließlich der §29b Ausweis berechtigt zur Benutzung !

    Michael

    LG. Michael

    ;) Dem Weisen ist die Ruhe heilig, nur Verrückte haben's eilig.

    • Nächster offizieller Beitrag
  • Roland Hirtl
    Anfänger
    Punkte
    5
    Beiträge
    1
    Geburtstag
    30. Mai 1950 (76)
    Geschlecht
    Männlich
    • 23. Februar 2010 um 17:10
    • #3

    Sehr geehrte Leser,

    "ACHTUNG"
    Ein §29b Parkplatz, ist es nur dann, wenn eine Halte und Parkverbotstafel am Beginn und am Ende dieser Zone steht.

    Wenn Sie/Er einen §29b Ausweis laut StVO oder den EU Parkausweis für Behinderte auf eine Parkplatz, wo nur ein Rollstuhlzeichen aufgemalt ist oder nur eine Rollstuhltafel ohne Verkehrszeichen vor Ort ist, kann man/sie, keine rechtlich Grundlage in Anspruch nehmen.

    Bei vielen Einkaufszentren in ganz Österreich, sind Behindertenparkplätze nicht mit den Halte und Parkverpotstafeln versehen.

    Roland Hirtl

  • Michael
    Administrator
    Reaktionen
    320
    Punkte
    18.690
    Artikel
    3
    Beiträge
    3.293
    Bilder
    24
    Geburtstag
    10. Juni 1966 (60)
    Geschlecht
    Männlich
    • 23. Februar 2010 um 17:40
    • Offizieller Beitrag
    • #4

    Grundsätzlich sind alle Parkplätze bei Einkaufszentren Privatgrundstücke somit gelten laut Gesetz keine Verkehrsvorschriften laut StVO, es kann auch keine Polizei gegen eine eventuelle Nichteinhaltungen gerufen werden da die Polizei nur für den öffentlichen Verkehr zuständig ist.

    Außerdem muss jeder Behindertenparkplatz nicht nur über die Halte und Parkverbotstafeln verfügen sondern auch über die Zusatztafel "ausgenommen (und das Rollstuhlzeichen)".

    Diese Info ist allerdings nur in Österreich sicher gültig, in anderen Ländern können durchaus auch andere Regelungen gelten.

    LG. Michael

    ;) Dem Weisen ist die Ruhe heilig, nur Verrückte haben's eilig.

    • Vorheriger offizieller Beitrag
    • Nächster offizieller Beitrag
  • Gnf
    Anfänger
    Punkte
    10
    Beiträge
    2
    Geburtstag
    19. März 1993 (33)
    Geschlecht
    Männlich
    • 26. Juni 2015 um 12:36
    • #5

    Hi, ich werde wohl demnächst eine. Behindertenparkplatz in der nähe meines hauses erhalten (hoffe ich zumindest) und wollte mich erkundigen wo ich mich denn melden muss wenn mir den jemand verstellt.

    Ruf ich gleich den abschleppdienst oder die polizei? Ruf ich den notruf? Der scheint mir doch eher für dringenderes.

    Danke

    MfG

  • Michael
    Administrator
    Reaktionen
    320
    Punkte
    18.690
    Artikel
    3
    Beiträge
    3.293
    Bilder
    24
    Geburtstag
    10. Juni 1966 (60)
    Geschlecht
    Männlich
    • 26. Juni 2015 um 12:57
    • Offizieller Beitrag
    • #6

    Hallo

    Ein Behindertenparkplatz im öffentlichen Bereich fällt in die Zuständigkeit der Polizei da die StVo die Benutzung regelt. Du kannst also unbesorgt die Polizei rufen, im schlimmsten Fall sogar über den Notruf aber am einfachsten ist es wenn du dir die Telefonnummer des zuständigen Wachzimmer raussuchst.

    Im übrigen gilt für Behindertenparkplätze, auch wenn du gerade den Parkplatz nicht brauchst kannst du die Polzei rufen wenn jemand drauf steht der nicht berechtigt ist.

    Selbst den Abschleppdienst rufen ist eine schlechte Idee denn dann müsstest du die Kosten übernehmen und sie dann über das Zivilgericht einklagen.

    LG. Michael

    ;) Dem Weisen ist die Ruhe heilig, nur Verrückte haben's eilig.

    • Vorheriger offizieller Beitrag
  • Gnf
    Anfänger
    Punkte
    10
    Beiträge
    2
    Geburtstag
    19. März 1993 (33)
    Geschlecht
    Männlich
    • 26. Juni 2015 um 14:10
    • #7

    Ok danke für die schnelle antwort. Dann such ich mir mal die nächste polizeistation raus und speicher sie gleich ein ;)

    Werde das wohl öfter brauchen, haben in der nähe einen weiteren parkplatz, der ist immer verparkt von leuten ohne ausweis

Heutige Geburtstage

  • Tom1210

    18. Oktober 1962 (64)

Ähnliche Themen

  • Decubitus behandeln

    • Michael
    • 8. Juli 2019 um 08:15
    • Dekubitus
  • Behinderten Ausweis Österreich

    • Gerti
    • 22. September 2019 um 17:16
    • Infos zu den verschiedenen Ausweisen
  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
  3. Nutzungsbedingungen
Community-Software: WoltLab Suite™ 6.1.25