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Ausgleichszulage - Diskussion

  • Michael
  • 4. Juli 2019 um 16:19
1. offizieller Beitrag
  • Michael
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    • 4. Juli 2019 um 16:19
    • Offizieller Beitrag
    • #1

    Nach meiner Scheidung hab ich nun "Anrecht" auf Ausgleichszulage. Also hab ich den Antrag bei der Pensionsversicherung eingereicht. Unglaublich wie lange es dauert, nach einigen Anrufen bei denen ich festgestellt habe das sowohl der Arbeitnehmer meiner Ex-Frau als auch der Arbeitgeber von mir angeschrieben wurden wegen Gehaltsbestätigungen (keine Ahnung warum) und die es nicht sehr eilig hatten mit der Beantwortung, musste ich auch noch feststellen das mein Antrag zwar rückwirkend gültig ist aber troztdem massiv lange dauert. Zugegeben,ich bin natürlich nicht der einzige der so einen Antrag stellt aber es ist echt heftig wie lange so etwas dauert.

    Am 30.04. 2019 hab ich den Antrag gestellt und gestern hab ich erfahren (erst nach meine Anruf) das der Antrag erledigt ist und bereits am 25.06.2019 das Schreiben abgesendet wurde aber das Geld erst mit Ende 07.2019 ausbezahlt wird. Der Rückwirkende Betrag wir mit 20.07.2019 ausbezahlt. Na toll, ohne das Schreiben gibt es keine Wohnbeihilfe, wobei die auch fraglich ist denn dafür muss man eigentlich mindestens 12 Monate durchgehend in den letzten 10 Jahren das Mindesteinkommen haben. Wie soll das gehen wenn man als Verheirateter keinen Anspruch auf die Ausgleichszulage hat weil die Ehefrau genug bzw. zu viel verdient.

    Also bleibt nur abwarten, wenn man es sich leisten kann.

    LG. Michael

    ;) Dem Weisen ist die Ruhe heilig, nur Verrückte haben's eilig.

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    • 5. Juli 2019 um 08:04
    • #2

    na du hast es aber eilig

    wenn wir etwas von der Rentenkasse wollen

    oder sonst etwas da kann es durchaus soger 6-8 Monate dauern bis nur der Antrag bearbeitet ist.

    Bei uns sollte man wenn man in Rente kommt mindestens 6 Monate vorher einen Antrag los schicken.

    Und bei der Krankenkasse die haben auch mindestens 5 Wochen Zeit für eine Antwort

    und wenn sie die nach 4 Wochen schreiben das dein Antrag eingegangen ist

    dann beginnt die 5 Wochenfrist wieder von vorne. Dann nach 4 Wochen kann sein das sie schreiben

    das es weiter geleitet ist an den MDK zur weiteren Begutachtung, Stellungnahme ,ja und dann geht das Spiel wieder von vorne los.

    Da kannst du dir ausrechnen wie lange man unter Umständen warten muss

    Es ist ein sch..... aber was will man machen

  • Michael
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    • 5. Juli 2019 um 08:39
    • Offizieller Beitrag
    • #3

    Das würde ich ja verstehen wenn man so lange vorher einreichen kann aber da ich, solange ich verheiratet war keinen Anspruch auf Ausgleichszulage hatte, konnte ich eben erst einreichen als meine Ex-Frau ausgezogen ist und wir einen Scheidungstermin hatten. Sonst wäre der Antrag einfach abgelehnt worden.

    Eilig hab ich es auch deswegen weil ich ohne den neuen Pensionsbescheid auch alle anderen Anträge nicht abschließen kann und so auch von anderen Stellen kein Geld bekomme. Nur mit meiner Pension 342 Euro und der Unterhaltszahlung von 300 Euro kommt man nicht weit. Aktuell muss ich einen Teil der Kosten mit dem Pflegegeld bestreiten und die Pflege so gut wie möglich selbst bzw. kostenlos erledigen.

    LG. Michael

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    • 5. Juli 2019 um 09:49
    • #4

    also bei uns gilt

    der Poststemüpel ab Eingang von ....

    ich weis schon das ist eine harte Zeit bis alles wieder im richtigen Gang ist

    hast du denn garkeine Rücklagen ?Und warumsoll deine Frau dir keinen Unterhalt zahlen ?

    von den Männern wird er ja auch abgeknöpft

  • Michael
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    • 5. Juli 2019 um 10:02
    • Offizieller Beitrag
    • #5

    Bei uns gilt auch der Poststempel und meine Ex-Frau bezahlt eh Unterhalt, 300 Euro. Ein wenig hab ich schon auf der hohen Kante aber das möchte ich nicht anrühren falls doch mal was heftigeres kommt. Braucht ja nur mein Auto was gröberes haben oder im Haus was das nicht warten kann.

    Im Moment klappt es eh so halbwegs, alle laufenden Zahlungen sowie Essen und Trinken sind klar. Extras gibt es halt keine und mein Auto muss auch auf das Service und das Pickerl warten.

    LG. Michael

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    • 9. Juli 2019 um 08:27
    • Offizieller Beitrag
    • #6

    So, der neue Pensionsbescheid ist endlich da, ganze 227 Euro gibt es als Ausgleichszulage, das ergibt monatlich 933 Euro (Pension, Unterhalt, Gehalt und Ausgleichszulage). Hab gleich die Unterlagen an die MA 50 wegen der Wohnbeihilfe geschickt und hoffe das von dort auch noch was kommt. Wenn nicht muss ich dann um Mietbeihilfe ansuchen. Das geht aber erst wenn ich die Ablehnung wegen der Wohnbeihilfe habe.

    LG. Michael

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    • 9. Juli 2019 um 14:41
    • #7

    das ist ja ein ganzer Rattenschwanz

    erst dies dann das und dann

  • Polstertiger
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    • 10. Juli 2019 um 18:00
    • #8

    Das kenn ich, bis man da durch alle Ämter durch ist vergeht eine Menge Zeit und man braucht ein gutes Pflaster um durchzuhalten.

  • lind
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    • 20. Mai 2022 um 23:59
    • #9

    Frage: ich bin Invalidenpension mit Ausgleichszulage.
    Wie ist dann hab ich einen Brief von der PV A bekommen mit 16 Seiten Fragebogen.

    Du zuerst Name ich diesen Brief noch ernst. Denn auf der ersten Seite wurden ganz normale Fragen gestellt. Sozialversicherungsnummer Name Adresse und so weiter und sofort.

    Danach kamen aber immer nur wieder die selben Fragen. Sind Sie verheiratet? Haben Sie Kinder? Haben Sie denn kommen? Und das in dreifacher Ausführung.

    Ich habe natürlich das Papierformular in meiner schönsten Handschrift ausgefüllt. :evil: (musste feststellen Zeit der Schule ist die Handschrift nicht schöner geworden)
    Man fühlt sich nur verarscht wenn man extra bei der PVA an und möchte bitte den ganzen Schriftverkehr elektronisch abwickeln da man gewisse Hilfsmittel braucht wie ein Computer.
    Auch steht in diesem Brief relativ schroff formuliert man müsste dieses betonieren bin in 14 Tagen.

    Muss ich mit sowas jetzt jedes Jahr rechnen ?
    Ich finde es ja einerseits witzig dass die PVA davon ausgeht dass ich geheiratet habe.
    Unter Mieter vielleicht aufgenommen hätte.
    Jetzt auf einmal drauf komme ich gehe jetzt doch wieder arbeiten obwohl mir keiner am Arbeitsmarkt will.

    Werde mal am Montag telefonieren. Wenn Sie darauf bestehen muss ich diesen Brief wieder zurückschicken. Wird mir zumindest zu Hause nicht fad.

    Michael auf deine Frage wegen der weißen Pension.
    Kann ich dir leider nur mitteilen. Dein Elternteil hätte vor Veränderung des 18. Lebensjahrs wer sterben müssen. Dann kann man eine halb weisen Pension geltend machen. Nach Vollendung des 24. Lebensjahr nur noch wenn du Behinderung seit Geburt ist.
    Oder sonst kein Einkommen durch Arbeit erzielt werden kann (Studenten)

  • Michael
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    • 18. März 2024 um 09:52
    • #10

    Unglaublich aber leider wahr, die auszahlende Stelle von Pension und von Ausgleichszulage brauchte 1 Jahr um drauf zu kommen das durch die Erhöhung der Pension die Ausgleichszulage verringert wird und holen sich jetzt 87,24 Euro zurück. Das kann es doch nicht sein das die so doof sind, es ist die selbe "Institution" also in meinem Fall die Pensionsversicherungsanstalt. Da soll man nicht sauer werden, das sind im Monat ca. 6,70 Euro was nicht sooo viel ist aber wenn sie das Ganze auf einmal zurück wollen tut das schon weh.

    Naja, muss wohl nächstes Monat ein wenig gespart werden.

    LG. Michael

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  • lind
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    • 18. März 2024 um 22:30
    • #11

    Mit diesem Abzug fällst du doch unter Existenzminimum ?
    Würde es Sinn machen gegen diesen Bescheid rechtliche Mittel einzulegen?

    noch wichtiger.
    Kann das jeden Pensionisten betreffen der eine Ausgleichszulage bekommt?

  • Michael
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    • 18. März 2024 um 22:42
    • #12

    Bitte genau lesen, die Pension wurde ja erhöht dadurch sollte eigentlich die Ausgleichszulage automatisch reduziert werden was aber nicht gemacht wurde. Somit falle ich NICHT unter das Existenzminimum.

    Ja im Grunde kann das jedem treffen der Ausgleichzulage bekommt.

    LG. Michael

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  • uschi.101
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    • 23. März 2024 um 06:09
    • #13

    aber was ich letzte Woche gelesen habe

    das Ihr in Östereich im Jahr 14 mal die Rente bekommt

    > welch ein Luxus > wir bekommen es nur 12 mal audgezahlt

    und was ist bei euch eine Ausgleichszulage ?

    Für was wird das denn ausgezahlt ?

  • Michael
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    • 23. März 2024 um 08:23
    • #14

    Da es in Österreich keine gesetzliche Mindestpension gibt wird die Differenz zum Mindesteinkommen durch die Ausgleichszulage ausgeglichen. Dies betrifft häufig Personen die durch Krankheit oder Unfall nicht die nötigen Versicherungszeiten haben um eine Pension über dem Existenzminimum zu erhalten.

    Dass wir die Pension 14x im Jahr bekommen mag vielleicht "Luxus" sein aber dafür werden alle 14x voll besteuert.

    LG. Michael

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  • uschi.101
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    • 23. März 2024 um 17:11
    • #15

    na ja die Grenze ab der wir hier in Deutschland besteuert werden ist sehr niedrig

    Ein Rentner ist zur Abgabe einer Steuererklärung 2023 verpflichtet,

    wenn er mit seinem Gesamtbetrag der Einkünfte den jährlichen Grundfreibetrag von Brutto übersteigt.

    Im Jahre 2023 beträgt der Grundfreibetrag 10.908 Euro für Ledige

    und 21816 Euro für Verheiratete.

    ganz neu nun

    Der aktuelle Grundfreibetrag beträgt 11.604 € für Einzelpersonen und 23.208 € für gemeinsam Veranlagte (Stand: 2024).

  • Michael 24. Januar 2026 um 08:58

    Hat den Titel des Themas von „Ausgleichszulage“ zu „Ausgleichszulage - Diskussion“ geändert.

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