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Pflegegeld

  • Michael
  • 20. Januar 2009 um 10:06
1. offizieller Beitrag
  • Michael
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    • 20. Januar 2009 um 10:06
    • Offizieller Beitrag
    • #1

    Antragstellung und weitere Auskünfte:
    Sozialamt - Referat Pflegegeld
    1., Schottenring 24
    Telefon: 531 14 - 8585
    Fax: 53114-99-85215

    Anspruch auf eine Leistung nach dem Wiener Pflegegeldgesetz haben Personen, die :
    (1) eine Behinderung haben, die Pflege für mindestens sechs Monate erfordert,
    (2) die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ÖsterreicherInnen gleichgestellt sind,
    (3) ihren ordentlichen Wohnsitz in Wien haben,
    keinen Anspruch auf Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz haben (also keine Leistungen nach bundesgesetzlichen Vorschriften beziehen, wie z. B. eine Pension).

    Das Pflegegeld wird monatlich ausgezahlt (zwölfmal im Jahr). Je nach Pflegebedarf ist das Pflegegeld in sieben Stufen vorgesehen. Über die Einstufung wird aufgrund eines ärztlichen Sachverständigengutachtens entschieden.

    Stufe 1:
    mindestens 50 Stunden Pflegeaufwand monatlich - € 154,20

    Stufe 2:
    mindestens 75 Stunden Pflegeaufwand monatlich - € 284,30

    Stufe 3:
    mindestens 120 Stunden Pflegeaufwand monatlich - € 442,90

    Stufe 4:
    mindestens 160 Stunden Pflegeaufwand monatlich - € 664,30

    Stufe 5:
    mehr als 180 Stunden Pflegeaufwand monatlich, wenn
    ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist - € 902,30

    Stufe 6:
    mehr als 180 Stunden Pflegeaufwand monatlich, wenn zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist - Euro € 1.242,00

    Stufe 7:
    mehr als 180 Stunden Pflegeaufwand monatlich, wenn keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder ein gleichzuachtender Zustand vorliegt - € 1.655,80

    Die notwendigen Formulare findet Ihr in unserer Database

    LG. Michael

    ;) Dem Weisen ist die Ruhe heilig, nur Verrückte haben's eilig.

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    • 1. Januar 2014 um 12:13
    • Offizieller Beitrag
    • #2

    Die längst fällige Erhöhung des Pflegegeldes wurde auch mit 01.01.2014 NICHT durchgeführt.

    Es gelten weiterhin die im oberen Beitrag aufgezählten Stufen und Beträge (Stand 2009) :thumbdown:

    Wann wachen unsere Volksvertreter auf und erkennen das die Rechnung nicht mehr aufgeht ????

    LG. Michael

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    • 9. Februar 2016 um 12:17
    • Offizieller Beitrag
    • #3

    Unglaublich aber wahr, das Pflegegeld wird/wurde erhöht und zwar ab 1.1.2016 um sagenhafte 2%.

    Was soll man dazu sagen ? Ganze 2% sind jetzt auch nicht die Welt vor allem wenn man bedenkt wie lange die letzte Anpassung her ist. Ich wage mal zu behaupten dass die 2% nicht einmal annähernd die gestiegenen Kosten abdeckt.

    Was machen die 2% denn jetzt genau aus:


    Stufe 1:

    mindestens 65 Stunden Pflegeaufwand monatlich - € 157,30

    Stufe 2:

    mindestens 95 Stunden Pflegeaufwand monatlich - € 290,00

    Stufe 3:

    mindestens 120 Stunden Pflegeaufwand monatlich - € 451,80

    Stufe 4:

    mindestens 160 Stunden Pflegeaufwand monatlich - € 677,60

    Stufe 5:

    mehr als 180 Stunden Pflegeaufwand monatlich, wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist - € 920,30

    Stufe 6:

    mehr als 180 Stunden Pflegeaufwand monatlich, wenn zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist - Euro € 1.285,20

    Stufe 7:

    mehr als 180 Stunden Pflegeaufwand monatlich, wenn keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder ein gleichzuachtender Zustand vorliegt - € 1.688,90


    Wenn man also den Stand von 2009 und heute vergleicht hat es sich für die Stufen 1 und 2 eigentlich nur verschlechtert da die Stunden an Pflegeaufwand deutlich angehoben wurden.

    Stufe 1 bekommt € 3,10 im Monat mehr muss aber dafür 15 Std. mehr aufwenden.
    Stufe 2 bekommt € 5,70 im Monat mehr muss aber dafür 20 Std. mehr aufwenden.

    Ich werde jetzt lieber nicht ausrechnen was da an Stundenlohn dabei rauskommt aber ich schätze Mal das man im Knast mehr bekommt.

    LG. Michael

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    • 21. Januar 2021 um 09:21
    • Offizieller Beitrag
    • #4

    Pflegegeld 2021

    Stufe 1 (mehr als 65 Std./Monat) 162,50 Euro

    Stufe 2 (mehr als 95 Std./Monat) 299,60 Euro

    Stufe 3 (mehr als 120 Std./Monat) 466,80 Euro

    Stufe 4 (mehr als 160 Std./Monat) 700,10 Euro

    Stufe 5 (mehr als 180 Std./Monat (1)) 951,00 Euro

    Stufe 6 (mehr als 180 Std./Monat (2)) 1327,90 Euro

    Stufe 7 (mehr als 180 Std./Monat (3)) 1745,10 Euro

    (1) Wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist.

    (2) Wenn zeitlich unkoordinierbare Betreungsmaßnahmen nötig sind oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson erforderlich ist.

    (3) Wenn keine zielgerichtete Bewegung der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder ein gleichzuachtender Zustand vorliegt.

    Die Angaben sind aus der Beilage der Pensionsversicherung und entspricht einer Erhöhung von 1,5% zum Vorjahr und gilt ab 01.01.2021. Alles Angaben ohne Gewähr.

    LG. Michael

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    • 23. Januar 2023 um 13:09
    • Offizieller Beitrag
    • #5

    Pflegegeld 2023 in Österreich

    Stufe 1 (mehr als 65 Std./Monat) 175,00 Euro

    Stufe 2 (mehr als 95 Std./Monat) 322,70 Euro

    Stufe 3 (mehr als 120 Std./Monat) 502,80 Euro

    Stufe 4 (mehr als 160 Std./Monat) 754,00 Euro

    Stufe 5 (mehr als 180 Std./Monat (1)) 1024,20 Euro

    Stufe 6 (mehr als 180 Std./Monat (2)) 1430,20 Euro

    Stufe 7 (mehr als 180 Std./Monat (3)) 1879,50 Euro

    (1) Wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist.

    (2) Wenn zeitlich unkoordinierbare Betreungsmaßnahmen nötig sind oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson erforderlich ist.

    (3) Wenn keine zielgerichtete Bewegung der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder ein gleichzuachtender Zustand vorliegt.

    Die Angaben sind aus der Beilage der Pensionsversicherung und entspricht einer Erhöhung von 5,8% zum Vorjahr und gilt ab 01.01.2023. Alle Angaben ohne Gewähr.

    LG. Michael

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    • 18. Januar 2024 um 09:00
    • #6

    Pflegegeld 2024 in Österreich

    Stufe 1 (mehr als 65 Std./Monat) 192,00 Euro

    Stufe 2 (mehr als 95 Std./Monat) 354,70 Euro

    Stufe 3 (mehr als 120 Std./Monat) 551,60 Euro

    Stufe 4 (mehr als 160 Std./Monat) 827,10 Euro

    Stufe 5 (mehr als 180 Std./Monat (1)) 1123,50 Euro

    Stufe 6 (mehr als 180 Std./Monat (2)) 1568,90 Euro

    Stufe 7 (mehr als 180 Std./Monat (3)) 2061,80 Euro


    (1) Wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist.

    (2) Wenn zeitlich unkoordinierbare Betreungsmaßnahmen nötig sind oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson erforderlich ist.

    (3) Wenn keine zielgerichtete Bewegung der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder ein gleichzuachtender Zustand vorliegt.


    Die Angaben sind aus der Beilage der Pensionsversicherung und entspricht einer Erhöhung von 5,8% zum Vorjahr und gilt ab 01.01.2024. Alle Angaben ohne Gewähr.

    LG. Michael

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    • 30. Dezember 2024 um 18:31
    • #7

    So viel bekommen Pflegegeldbezieher in verschiedenen Stufen ab 1. Jänner 2025.

    • Stufe 1: monatlich 200,80 Euro (bisher 192 Euro)
    • Stufe 2: monatlich 370,30 Euro (bisher 354 Euro)
    • Stufe 3: monatlich 577 Euro (bisher 552 Euro)
    • Stufe 4: monatlich 865,10 Euro (bisher 827 Euro)
    • Stufe 5: monatlich 1.175,20 Euro (bisher 1.123,50 Euro)
    • Stufe 6: monatlich 1.641,10 Euro (bisher 1.569 Euro)
    • Stufe 7: monatlich 2.156,60 Euro (bisher 2.061,80 Euro)

    LG. Michael

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    • 21. Januar 2026 um 09:22
    • #8

    So viel bekommen Pflegegeldbezieher in verschiedenen Stufen ab 1. Jänner 2026.

    • Stufe 1: monatlich 206,20 Euro (bisher 200,80 Euro)
    • Stufe 2: monatlich 380,30 Euro (bisher 370,30 Euro)
    • Stufe 3: monatlich 592,60 Euro (bisher 577 Euro)
    • Stufe 4: monatlich 888,50 Euro (bisher 865,10 Euro)
    • Stufe 5: monatlich 1.206,90 Euro (bisher 1.175,20 Euro)
    • Stufe 6: monatlich 1.685,40 Euro (bisher 1.641,10 Euro)
    • Stufe 7: monatlich 2.214,80 Euro (bisher 2.156,60 Euro)

    LG. Michael

    ;) Dem Weisen ist die Ruhe heilig, nur Verrückte haben's eilig.

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