Bezüglich des Hundetickets kann ich nur folgendes sagen.
Ich habe schon mehrfach mit ÖBB, Westbahn und dem Klimaministerium Kontakt gehabt. Die Regel ist eindeutig: Ein Hund, der unter 10 kg wiegt und auf den Schoß passt, braucht keine Fahrkarte – egal ob man eine Behinderung hat oder nicht. Er wird wie ein Kleinkind behandelt und darf gratis mit, genauso wie bei anderen Verkehrsunternehmen.
Das klappt bei den meisten Zugbegleitern auch problemlos: Kurz den „Schoß-Test“ gemacht, Hund passt drauf, alles gut. Nur gestern hatte ich zum ersten Mal Stress – die Zugbegleiterin hat behauptet, ich würde meinen Hund schlecht behandeln, weil er am Boden lag und ich ihn dann auf den Schoß genommen habe. Da fragt man sich echt, wie man das noch erklären soll, wenn jemand schon auf Konfrontation aus ist.
Fazit: Laut offizieller Auskunft ist ein kleiner Hund auf dem Schoß kostenlos dabei – aber anscheinend hängt’s manchmal doch von der Laune des Personals ab.
Hundeticket auf Vorrat:
Ich habe immer ein Hundeticket auf Vorrat online gekauft.
Das ist praktisch, weil man das Ticket bis zu drei Monate nach dem Kauf einlösen kann. Neu ist aber anscheinend, dass der Westbahn-Onlineshop beim Kauf automatisch „Wien Westbahnhof“ als Startbahnhof und „Salzburg“ als Zielbahnhof einträgt – unabhängig von der tatsächlichen Strecke.
Jetzt waren wir aber genau in der entgegengesetzten Richtung unterwegs. Als wir kontrolliert wurden, meinte der Mitarbeiter der Westbahn, unser Ticket sei nicht gültig, weil die Strecke auf dem Ticket nicht zu unserer Fahrt gepasst hat. Seine Begründung: „Ich habe das jetzt so entschieden, ich bin Gott.“
Ich habe auch ein Friedensangebot gemacht: Ich bezahle den Betrag bar und Sie drucken mir das Dokument hier vor Ort aus. Danach gehen wir getrennte Wege und müssen uns nicht wiedersehen. Dieses Angebot wurde jedoch abgelehnt, da die andere Person sich sehr autoritär verhalten hat. Daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass ich den Zug verlassen müsse.
Von meiner Seite aus wäre ein Einschreiten der Polizei eigentlich nicht notwendig gewesen. Mir war bewusst, dass ich in dieser Situation verloren hatte und mich beugen musste. Am einfachsten und unkompliziertesten wäre es gewesen, einfach auszusteigen und gegebenenfalls einen späteren Zug nach Wien zu nehmen. Die betreffende Person hat mir jedoch mit Hausverbot, Anzeige und sofortiger Verständigung der Polizei gedroht.
Ich für meinen Teil hätte wahrscheinlich keine Anzeige bei den Behörden gegen dieses Unternehmen erstattet. Auch die erlebte Körperverletzung hätte ich unter „war nicht so schlimm“ abgehakt und darauf verzichtet, sie weiter zu verfolgen.
Aber wer unbedingt Krieg haben will, der soll ihn auch bekommen.
Zum Thema Polizei:
Ich weiß nicht, ob euch der Begriff Blaulichtsteuer etwas sagt. Umgangssprachlich ist damit eine Strafgebühr gemeint, die anfällt, wenn man ohne triftigen Grund die Polizei zu einem Ort ruft – zum Beispiel, weil angeblich etwas passiert ist, das sich dann aber als unbegründet herausstellt.
Konkret geht es um folgende Situation: Die Polizist:innen haben der Dame von der WESTbahn erklärt, dass genau hier so ein Fall vorliegt. Ich habe den Zug freiwillig verlassen, und angeblich soll eine Beleidigung vorgelegen haben. Die Polizei meinte dazu, dass das eigentlich kein Fall für einen Polizeieinsatz ist und somit die Blaulichtsteuer fällig wäre.
Ich war wegen eines Vorfalls extra beim Wachzimmer am Hauptbahnhof St. Pölten. Dort hat mir die Polizei erklärt, dass sie nur dann eine Anzeige wegen Körperverletzung aufnehmen, wenn ein körperlicher Schaden oder ein Schaden an Geräten nachweisbar ist.
Psychische Schäden oder notwendige Behandlungen sind laut Polizei schwer nachzuweisen und müssen gut dokumentiert sein, damit sie anerkannt werden. Für eine Anzeige oder Schmerzensgeld braucht es meist eine ärztliche Diagnose und klare Nachweise.
Da ich keine sichtbaren Verletzungen hatte und der Aufwand für den Nachweis psychischer Schäden sehr hoch ist, habe ich die Sache auf sich beruhen lassen und bin mit dem Zug nach Hause gefahren.
Mir wurde klar, dass ich moralisch im Recht war, als andere Reisende am Bahnsteig und aus dem oberen Abteil, die den Streit mitgehört hatten, fragten, warum fünf WESTbahn-Mitarbeiter um einen Rollstuhlfahrer standen und so ein großes Aufheben darum machten. Während der Fahrt traut sich jedoch kaum jemand, mit dem Zugpersonal einen Streit anzufangen oder jemand anderem zur Hilfe zu kommen. In diesem Moment wusste ich: Ich habe moralisch gewonnen.