Krankenbett nach Spital keine Kassenleistung

    • Offizieller Beitrag

    Und wieder mal hat die ÖGK-W zugeschlagen, Als ich am 16.02. dieses Jahres aus dem Spital entlassen wurde musste ich noch 3-4 Wochen zu Hause liegen. Dafür war eine Wechseldruckmatratze nötig die ich nicht in meinem normalen Bett verwenden konnte, daher musste für diese Zeit ein Krankenbett her. Dies wurde von der Fa. Frühwald, welche das Depot der Krankenkasse verwaltet vie Verordnungsschein geliefert. Nach den 4 Wochen gingen die Matratze und das Krankenbett wieder zurück und ich erfuhr das die Krankenkasse die Kosten für das Krankenbett nicht übernimmt weil sie es als "Pflegebett" einstufen und das ist keine Kassenleistung.


    Zur Erklärung:


    Krankenbett - kurzfristig zur Rehabilitation bzw. Mobilisierung

    Pflegebett - langfristig zur Pflege


    Natürlich habe ich gleich nach Erhalt der Information die Krankenkasse angeschrieben und versucht den Sachverhalt zu klären und um neuerliche Überprüfung der Kostenübernahme gebeten und gestern die neuerliche Ablehnung mit dem Verweis "keine Kassenleistung" erhalten.


    Jetzt frage ich mich was das soll denn lt. Krankenkasse und auch der Firmen sollten die Kosten für ein "Krankenbett" eine Kassenleistung sein und warum dann "mein Bett" plötzlich ein "Pflegebett" ist. Ich werde diesbezüglich noch einmal eine Anfrage an die Krankenkasse schicken und gegebenenfalls bei der Patientenanwaltschaft nachfragen.


    Ich werde hier weiter berichten.

    • Offizieller Beitrag

    So, heute neuerliches Telefonat mir der ÖGK. Brachte zwar keine Lösung aber zumindest ein paar neue Informationen und das mich die zuständige Chefärztin zurückrufen wird.


    Das Hauptproblem scheint hier die Interpretion der Verordnung zu sein denn dort ist bei der Diagnose auch die noch vorhandenen Wunden angeführt und das deutet darauf hin das das Bett langfristig benötigt wird. Anscheinend hat die Ärztin mein beigefügtes Schreiben nicht richtig gelesen denn dort habe ich angeführt dass das Bett nur wegen der OP-Wunden und der Wechseldruckmatratze benötigt wurde und bereits wieder zurück an die Fa. Frühwald ging.


    Ich hoffe mal das die Ärztin, wenn sie mich zurück ruft dies einsieht bzw. berücksichtigt und die Bewilligung erteilt.


    Mehr dazu wenn ich den Rückruf erhalte.

    • Offizieller Beitrag

    Eben habe ich einen Anruf von einem Mitarbeiter der Krankenkasse erhalten, er hat mir mitgeteilt das mein Ansuchen erneut der/dem Kommision/Ausschuss vorgelegt wird aber ich mir keine große Hoffnung machen soll denn in meinem Fall ist es laut den Unterlagen eben kein Krankenbett bzw. erfüllt meine Situation nicht die Erfordernisse eines Krankenbett und ist somit auch keine Leistung der Krankenkasse.


    Was das jetzt bedeutet: Abwarten ob nicht noch ein Wunder geschieht und die Krankenkasse doch die Kosten übernimmt. Wenn nicht dann kann ich nur versuchen ob ich von diversen Unterstützungsfonds einen Zuschuss bekomme denn neben der täglichen Miete (Kaution war ja 150 Euro, davon wird die Miete abgezogen) soll ich ja auch noch je 99 Euro für Zustellung/Abholung und Reinigung bezahlen. Wobei ich die Kosten für Zustellung und Abholung noch Anfechten werde denn zum einen wurden die bei der "Bestellung" nicht angegeben und zum anderen ist die Firma Frühwald 15min. entfernt und durch mein ebenerdiges Haus ist es auch kein wirklicher Aufwand das Bett zu transportieren.


    Mal schauen was dabei raus kommt, ich werde Euch weiter berichten.

  • na hast du schon mal den Stundenlohn angeschaut den die haben ?

    Es ist verrückt aber alles ist so teuer > da darf man sich nichts mehr leisten


    Wer hat den das Bett bestellt ? Die Ärztin - das Krankenhaus oder du ?

    Denn der der das Bett bestellt hat muss bezahlen > so jedenfalls denke ich ist die Rechtslage

    • Offizieller Beitrag

    Leider ist die Sache nicht so "einfach" denn die "Bestellung" ist abhängig von der Kassenleistung. Auch wenn ein Verordnungsschein ausgestellt wird kann die Krankenkasse es ablehnen und da kann man nicht einfach dem Krankenhaus die Rechnung schicken.


    Man kann zwar agumentieren dass es bei Nicht-Bewilligung notwendig wäre länger im Spital zu bleiben aber das hätte gleich zu Beginn klar gestellt werden müssen, im Nachhinein kann man nur auf die Einsicht der Krankenkasse hoffen. Was aber eher nicht der Fall sein wird denn sie argumentieren damit das man ja Pflegegeld bekommt und damit das Bett bezahlen kann.


    So ist leider die Rechtslage, es besteht keinerlei Rechtanspruch auf bestimmte Leistungen.

  • das ist auch bei uns nicht anderst

    wenn der Dock eine verschreibung ausgibt muss es die Kasse noch lange nicht Genehmigen


    ja aber wer hat denn nun das Bett bestellt ?