Wer Wundbehandlung selbst bzw. zu Hause durchführt und die Einwegpinzetten braucht hatte sicher schon das eine oder andere Mal das Problem dass sie von der Kassa nicht bewilligt werden.
Hier sollte beim Verordnungsschein folgendes angeführt werden:
Behinderung im Detail, Wundart bzw. Grund für die Wundbehandlung und der Zusatz dass der Verbandwechsel durch Familie und Angehörige durchgeführt wird.
Michael