Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer

    • Offizieller Beitrag

    Neues gibt es auch bei der motorbezogenen Versicherungssteuer ab 1.12.2019


    Die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer steht für ein Fahrzeug zu, wenn

    • das höchste zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges 3,5 Tonnen nicht übersteigt,
    • das Fahrzeug ausschließlich auf Menschen mit Behinderung zugelassen ist,
    • diese Menschen einen Behindertenpass mit der Eintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“ oder „Blindheit“ (im Folgenden: „Behindertenpass“) haben und
    • das Fahrzeug vorwiegend zur persönlichen Fortbewegung des Menschen mit Behinderung und für Fahrten, die seinen Zwecken und seiner Haushaltsführung dienen, verwendet wird.

    Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, steht Ihnen für dieses Fahrzeug in der Regel auch eine Gratis-Vignette zu.


    Werden mehrere Fahrzeuge unter einem Wechselkennzeichen betrieben, die die Voraussetzungen erfüllen, gelten die Begünstigungen für alle unter dem Wechselkennzeichen zugelassenen Fahrzeuge.

  • na das wäre ja schön wenn wir

    auch keine Versicherung mehr fürs Auto zahlen müssten

    aber vielleicht kommt es auch mal bei uns ( wenn ichs dann noch brauche )

    • Offizieller Beitrag

    Hierbei geht es NICHT um die Kfz-Versicherung (Haftplicht, Kasko, etc..) sondern um die Kfz-Steuer. Früher mussten wir ja jedes Monat die Stempelmarken kaufen und einkleben und am Ende des Jahres bei Finanzamt abgeben.

  • ach so das mit der Steuer ist bei uns bei der Anmeldung vom Auto schon erledigt

    dann müssen wir nichts mehr machen

    ich hatte Versicherung gelesen:sleeping:

    • Offizieller Beitrag

    Kann das sein das du da möglicherweise etwas verwechselst ? Soweit ich weis muss man in Deutschland die Kfz-Steuer jährlich im voraus zahlen.


    Bei uns jedenfalls funktioniert das so das man die Kfz-Steuer zusammen mit der Kfz-Versicherung bezahlt und die Versicherung zahlt das dann an das Finanzamt.


    Die Befreiung, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird bei der Anmeldung des Auto berücksichtigt.

  • nein ich habe da nichts verwechselt

    wir haben das Auto auf mich angemeldet und ich habe einen Ausweis für Schwerbehinderte mit 100 % AG ( aussergewöhnlich Gehbehindert)


    Beim Anmelden auf dem Landratsamt haben wir dann einen Antrag gestellt auf Befreiung der Autosteuer die dann nach Überprüfen mir genehmigt wurde.

    Und das gilt solange ich Lebe beziehungsweise oder solange das Auto auf mich angemeldet ist.

    Oder sich das Gesetz ändert.


    Die Versicherungsprämie hat damit nichts zu tun das müssen wir über die jeweilige Versicherung bezahlen. Und da gibt es bis jetzt noch keine Verbilligung

    • Offizieller Beitrag

    ach so das mit der Steuer ist bei uns bei der Anmeldung vom Auto schon erledigt

    dann müssen wir nichts mehr machen

    Dann hab diesmal ich deine Antwort falsch verstanden.


    Bei uns wird die Befreiung beim Anmelden vom Auto geprüft außer man hat noch keinen Behindertenpaß bzw. den nötigen Eintrag im Paß dann muss man das erst erledigen und kann dann erst die Befreiung beantragen.

    • Offizieller Beitrag

    Bei uns auch nicht, das ist ein eigener Ausweis (Behindertenpaß) in dem werden dann die verschiedenen Einträge gemacht (Grad der Behinderung, Art der Behinderung, Zumutbarkeit der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel, etc..)

  • siehe weiter oben da habe ich bereits geschrieben

    ich habe einen Ausweis für Schwerbehinderte mit 100 % AG ( aussergewöhnlich Gehbehindert)

    und ein B habe ich auch das heißt bei uns mit Begleitung > das ist wichtig wenn ich wo hin gehe

    dann ist der Begleiter meist befreit von den Eintrittsgebühren

    • Offizieller Beitrag

    Für all die Sachen haben wir eben diesen Behindertenpaß, wenn mal alles eingetragen ist braucht man nirgendwo noch Unterlagen mitnehmen da reicht der Ausweis. Für eine Begleitperson gibt es auch einen extra EIntrag da fährt dann z.B. die Begelitperson gratis mit den Öffis (nur wenn der Behinderte dabei ist)


    Ich hab das ja nur geschrieben weil du geschrieben hast das bei euch nichts in den Paß (Personalausweis) eingetragen wird.


    Der Behindertenpaß bei uns ist wohl das Gegenstück zu euren Ausweis für Schwerbehinderte aber man kann den auch bekommen wenn man weniger behindert ist dann gibt es halt einige Einträge nicht.

  • ja richtig nur nennt man es bei uns nicht Pass sondern Ausweis

    "ein Pass "ist ein Amtliches Formular das wir nur auf dem Rathaus ausgestellt bekommen

    das brauchen wir um in ein bestimmtes Ausland reisen zu können Beispiel > USA

  • na weil du den Behindertenpass geschrieben hast das gibt es nun mal nicht bei uns

    das ist nur ein Ausweis also darum der Unterschied zwischen Ausweis und Pass


    wahrscheinlich sind das die Feinheiten von einem Land zum anderen

    aber so können dann auch Missverständnisse aufkommen

  • Naja, die Bezeichnungen sind halt überall anders trotz dem wir alle in der EU leben. Ausweis oder Pass, egal Hauptsache er bewirkt das selbe.


    Egal wie immer das Ding auch heißt, das beantragen bzw. Eintragen nervt alle mal, da entscheidet ein Arzt ob der Eintrag gewährt wird oder nicht und wenn der Arzt nicht will dann kriegst den Eintrag auch nicht egal was ist.