Behinderten Ausweis Österreich

  • Wer in seinem Leben durch eine Behinderung eingeschränkt ist, kann in Österreich aber auch in vielen anderen Ländern einen Behindertenausweis, bzw. einen Behindertenpass beantragen.

    In der Praxis kann der Antrag beim Sozialministeriumservice eingereicht werden und wird hier auch entsprechend bearbeitet. Seit dem 1. September 2016 ist es möglich, dass ein entsprechender Ausweis im Scheckkartenformat ausgestellt wird.


    Auf der Rückseite des Behindertenpasses steht genau, welche Behinderung vorliegt. Wer zum Beispiel ein Cochleaimplantat hat oder eine Prothese trägt, findet die entsprechenden Informationen hier auf dem Pass.


    Wann bekommt man in Österreich einen Behindertenpass?

    Grundsätzlich muss in Österreich ein gewisser Grad an Behinderung, kurz GdB vorhanden sein, damit ein Behindertenpass in Österreich ausgestellt werden kann. Auch eine Minderung der Erwerbsfähigkeit, kurz MdE kann als Grund für die Beantragung eines Behindertenpasses genutzt werden.

    In der Praxis ist ein Grad von mindestens 50% erforderlich, damit in Österreich der Pass beantragt werden kann. Darüber hinaus muss der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt in Österreich liegen, damit der Behindertenpass durch den Sozialministeriumservice wahrgenommen werden kann, bzw. ausgestellt werden kann.


    Welche Vergünstigungen können durch den Behindertenpass erlangt werden?

    Wer einen Behindertenpass hat, kann im Alltag einige Vergünstigungen genießen. Es ist möglich, dass zum Beispiel die öffentlichen Verkehrsmittel vergünstigt genutzt werden können. Darüber hinaus ist es möglich, dass durch den Behindertenpass zum Beispiel auch Eintrittsgelder reduziert werden können, oder z.B. entsprechende Begleitpersonen mitgeführt werden dürfen.

    Je nachdem, welche Behinderung vorliegt ist es möglich, dass zum Beispiel entsprechende Geldleistungen durch die Versicherungsträger im Bereich der Sozialleistungen beantragt werden kann. Durch den Behindertenpass allein ist es nicht möglich, dass z.B. eine Invaliditätspension bezogen werden kann. Entsprechende Anträge sind bei den Versicherungen zu stellen.


    Parkausweis für Behinderten-Parkplätze

    Wer behindert ist und mit dem Auto fahren darf, kann sich einen eigenen Parkausweis für das Parken auf gekennzeichneten Flächen ausstellen lassen. Damit dieser Parkausweis beantragt werden kann ist es notwendig, dass ein zusätzliches Formular ausgestellt werden kann.

    Im Alltag können Behinderte einige Vergünstigungen im Leben erhalten, jedoch ist es in Österreich wie auch in vielen anderen Ländern in Europa notwendig, dass die entsprechenden Anträge bei den Behörden gestellt werden, da es sonst nicht dazu kommen kann, dass der Behindertenpass ausgestellt werden kann und die Vergünstigungen wahrgenommen werden können.

    Lg Gerti :thumbup:

  • Ungerechtfertig geb ich dir recht - aber zu schnell????

    Durch meine Gehbehinderung und der Tatsache dass ich nicht schwer heben darf (max. 10Kg) hatte ich mit den Parkausweis schon erhofft.


    Noch dazu wenn man beobachtet, dass Autos auf den Behindertenparkplätzen parken, frisch und munter aus den Auto springen und in aller Ruhe einkaufen gehen.
    Ober Meist Kopftuchträgerinnen mit x-Kindern aussteigt, rumstreiend ins Geschäft schlendern.

    Da versteh einer die Welt :(

    Lg Gerti :thumbup:

    • Offizieller Beitrag

    Ich weis das wird jetzt bestimmt wieder Leute verärgern aber meine meinung dazu ist:


    Ich würde alle §29b einziehen bzw. für ungültig erklären denn er ist das Papier nicht wert auf dem er gedruckt ist. Warum, ganz einfach weil es keinen Unterschied gibt zwischen Personen die immer im Rollstuhl sitzen und welche die ein paar Schritte machen können und weil es keinen Unterschied gibt zwischen Behinderten die selbst fahren und die die nur Beifahrer sind.


    Ich hatte in den 31 Jahren seit ich im Rollstuhl sitze schon unzählige Diskussionen mit Ordnungshüter und anderen §29b Besitzern. Die wenigsten verstehen das es nicht nur darum geht das man in der Nähe des EIngangs parken kann/darf sondern das diese Parkplätze breiter bzw. länger sind damit man mit dem Rollstuhl ein.- und aussteigen kann und nicht zugeparkt wird. Natürlich ist es auch gut das der Parkplatz in der Nähe von Ein.- bzw. Ausgang ist weil es macht keinen Spaß im Rollstuhl einen vollen EInkaufswagen über den ganzen Parkplatz zu schieben aber das ist nicht der Hauptgrund.


    Ich verstehe auch nicht warum man als behinderter Beifahrer einen solchen Ausweis bekommt, der Fahrer kann einem ja vorher aussteigen lassen und dann einen Parkplatz suchen bzw. das Auto holen.


    Ebenso sind die Angaben am Ausweis sehr schwammig und Auslegungssache denn "im Bereich Halten und Parken verboten zum Ein.- bzw Aussteigen oder zum Be.- bzw. Entladen von Hilfsmitteln" allein dieser Satz gibt unzählige Diskussionen denn was wenn ich allein bin und selbst Fahrer dann kann ich ja nach dem Aussteigen das Auto nicht mehr wegstellen. Aussage eines Mitarbeiters der Parkraumüberwachen: Dann dürfen sie auch hier nicht stehen.


    Also muss das unbedingt neu formuliert werden und es sollte 2 verschiedene Ausweise geben und ist genug Platz vorhanden sollte es auch verschiedene Parkplatze geben.

    LG. Michael


    ;) Dem Weisen ist die Ruhe heilig, nur Verrückte haben's eilig.

  • Ich wäre schon froh wenn ich einen Ausweis auf bestimmte Zeit bekommen hätte. Wie du schon erwähnt hast, ist der Platz den man zu Aus- bzw einsteigen benötigt unterschiedlich groß.

    Ein Rollstuhlfahrer benötigt ohne Zweifel den meisten Platz und ihm sollte so ein Ausweis ausgehändigt werden.

    Bei mir z.B. ginge es darum, dass auch ich die Fahrertür / Nebenfahrertür meist ganz aufmachen muss, da ich das Bein nicht so weit abwinkeln kann. Ich käme vielleicht gar nicht auf die Idee einen solchen Ausweis anzufordern, wenn man nicht immer wieder mitansehen müsste, welches Schindluder mit diesen Parkplatz getrieben wird.

    Am meisten ärgere ich mich über Fahrer, die nicht einmal im Besitz eines Behindertenausweis sind.

    Lg Gerti :thumbup: