Wer in seinem Leben durch eine Behinderung eingeschränkt ist, kann in Österreich aber auch in vielen anderen Ländern einen Behindertenausweis, bzw. einen Behindertenpass beantragen.
In der Praxis kann der Antrag beim Sozialministeriumservice eingereicht werden und wird hier auch entsprechend bearbeitet. Seit dem 1. September 2016 ist es möglich, dass ein entsprechender Ausweis im Scheckkartenformat ausgestellt wird.
Auf der Rückseite des Behindertenpasses steht genau, welche Behinderung vorliegt. Wer zum Beispiel ein Cochleaimplantat hat oder eine Prothese trägt, findet die entsprechenden Informationen hier auf dem Pass.
Wann bekommt man in Österreich einen Behindertenpass?
Grundsätzlich muss in Österreich ein gewisser Grad an Behinderung, kurz GdB vorhanden sein, damit ein Behindertenpass in Österreich ausgestellt werden kann. Auch eine Minderung der Erwerbsfähigkeit, kurz MdE kann als Grund für die Beantragung eines Behindertenpasses genutzt werden.
In der Praxis ist ein Grad von mindestens 50% erforderlich, damit in Österreich der Pass beantragt werden kann. Darüber hinaus muss der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt in Österreich liegen, damit der Behindertenpass durch den Sozialministeriumservice wahrgenommen werden kann, bzw. ausgestellt werden kann.
Welche Vergünstigungen können durch den Behindertenpass erlangt werden?
Wer einen Behindertenpass hat, kann im Alltag einige Vergünstigungen genießen. Es ist möglich, dass zum Beispiel die öffentlichen Verkehrsmittel vergünstigt genutzt werden können. Darüber hinaus ist es möglich, dass durch den Behindertenpass zum Beispiel auch Eintrittsgelder reduziert werden können, oder z.B. entsprechende Begleitpersonen mitgeführt werden dürfen.
Je nachdem, welche Behinderung vorliegt ist es möglich, dass zum Beispiel entsprechende Geldleistungen durch die Versicherungsträger im Bereich der Sozialleistungen beantragt werden kann. Durch den Behindertenpass allein ist es nicht möglich, dass z.B. eine Invaliditätspension bezogen werden kann. Entsprechende Anträge sind bei den Versicherungen zu stellen.
Parkausweis für Behinderten-Parkplätze
Wer behindert ist und mit dem Auto fahren darf, kann sich einen eigenen Parkausweis für das Parken auf gekennzeichneten Flächen ausstellen lassen. Damit dieser Parkausweis beantragt werden kann ist es notwendig, dass ein zusätzliches Formular ausgestellt werden kann.
Im Alltag können Behinderte einige Vergünstigungen im Leben erhalten, jedoch ist es in Österreich wie auch in vielen anderen Ländern in Europa notwendig, dass die entsprechenden Anträge bei den Behörden gestellt werden, da es sonst nicht dazu kommen kann, dass der Behindertenpass ausgestellt werden kann und die Vergünstigungen wahrgenommen werden können.