Und es ist mal wieder so weit, mein Antrag auf Rezeptgebührenbefreiung wurde von der WGKK abgelehnt.
Was nun ......
Es gibt jetzt 2 Möglichkeiten für mich:
- Einspruch gegen den Bescheid erheben.
- Eine "Großbestellung" (Rezepte & Verordnungen) für alle benötigten Sachen machen.
Punkt 1: Sobald ich die schriftliche Ablehnung habe werde ich natürlich versuchen den zuständigen Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin davon zu überzeugen das hier möglicherweise ein Fehler vorliegt. Dazu habe ich bereits die Ombudsstelle angeschrieben und gebeten mir eine Auflistung aller Anrechenbaren Ausgabe zukommen zu lassen da ich vermute das hier einiges nicht berücksichtigt wurde.
Punkt 2: Der Sinn der "Großbestellung" liegt darin das ich so innerhalb kürzerster Zeit die Rezeptgebührenobergrenze erreiche (0,2% des Jahresnettoeinkommens, min. 37x Rezeptgebühr) danach bin ich automatisch von der Rezeptgebühr befreit.
Ob das Ganze auch nur irgendeinen Sinn hat wird sich weisen. Sollten wider Erwarten diese Maßnahmen nichts bringen muss ich mich wohl mal wieder mit Volksanwaltschaft in Verbindung setzen müssen.
Ich werde hier weiter berichten .....