Rezeptgebührenbefreiung abgelehnt

    • Offizieller Beitrag

    Und es ist mal wieder so weit, mein Antrag auf Rezeptgebührenbefreiung wurde von der WGKK abgelehnt.


    Was nun ......


    Es gibt jetzt 2 Möglichkeiten für mich:


    • Einspruch gegen den Bescheid erheben.
    • Eine "Großbestellung" (Rezepte & Verordnungen) für alle benötigten Sachen machen.


    Punkt 1: Sobald ich die schriftliche Ablehnung habe werde ich natürlich versuchen den zuständigen Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin davon zu überzeugen das hier möglicherweise ein Fehler vorliegt. Dazu habe ich bereits die Ombudsstelle angeschrieben und gebeten mir eine Auflistung aller Anrechenbaren Ausgabe zukommen zu lassen da ich vermute das hier einiges nicht berücksichtigt wurde.


    Punkt 2: Der Sinn der "Großbestellung" liegt darin das ich so innerhalb kürzerster Zeit die Rezeptgebührenobergrenze erreiche (0,2% des Jahresnettoeinkommens, min. 37x Rezeptgebühr) danach bin ich automatisch von der Rezeptgebühr befreit.


    Ob das Ganze auch nur irgendeinen Sinn hat wird sich weisen. Sollten wider Erwarten diese Maßnahmen nichts bringen muss ich mich wohl mal wieder mit Volksanwaltschaft in Verbindung setzen müssen.


    Ich werde hier weiter berichten .....

  • bei uns läuft das so


    ich bin ja zu 100 % AG

    und daher auch Dauerpatient also Chronisch krank

    durch mehrere Krankheiten.


    Also muss ich nur 1 % zuzahlen


    Nun ist es so das seit Jahren immer im Oktober

    das meine Krankenkasse bei mir anfragt ob ich diese Zuzahlung

    von 1 % unseres gemeinsamen Einkommens im vorraus bezahlen möchte.

    Dann wird das gemeinsame Einkommen berechnet

    eventuelle Abzüge werden berücksichtigt und dannn schreiben sie mir wieviel wir

    bezahlen müssen.


    Wir bezahlen das immer gleich und bekommen dann auch eine Befreiungskarte

    für das bestimmte Jahr.


    Man kann aber auch erst die Summe auflaufen lassen

    alles bezahlen und dann wenn es soweit ist einen Antrag erstellen

    das man ab da nichts mehr zuzahlen muss.

    Doch bei meinem Verbrauch an Medis und Therapieen ist es schon im März bezahlt

    also gleich und fertig.


    Frage gibt es in Östereich nicht den Bonus wenn man Chronisch krank ist ?

    • Offizieller Beitrag

    Nein, sowas gibt es nicht direkt. Du kannst einen Antrag auf Befreiung stellen, dabei kannst du angeben was du an Krankheiten/Behinderungen hast und was du dafür brauchst. Dann wird das Einkommen aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen zusammengerechnet und wenn das unter der Höchstgrenze liegt bekommst du die Befreiung. Das muss man jedes Jahr wieder machen.


    Ausnahme gibt es nur wenn man Ausgleichszulage bezieht, dann ist man automatisch befreit, die bekommt man aber nur wenn man entweder allein ist oder wenn beide unter dem Mindesteinkommen sind. Also, ich bin verheiratet und meine Frau verdient mehr also krieg ich nix.

  • so was dummes

    einmal festgestellt und als Chronisch eingestuft würde viel Geld und Arbeit ersparen.

    Und wenn du schon 20 Jahre im Rolli sitzt

    ist es doch unwahrscheinlich das du wieder gehen kannst


    Ja auch bei uns wird das komplette Einkommen berechnet

    also von Beiden

    dafür muss dann mein aber Mann auch nicht zuzahlen

    beziehungsweise wir haben es ja immer schon im Oktober bezahlt.