• Offizieller Beitrag

    Hört sich ja recht gut an aber es fehlen immer noch die 35% die das Pflegegeld an Kaufkraft verloren hat aber besser als nichts. Bei uns diskutieren sie ja schon über eine verpflichtende Pflegeversicherung für die Zukunft, grundsätzlich ja nicht schlecht sofern es kein Vermögen kostet. Hilft aber halt nur den "jungen" Menschen weil wir alten Säcke haben eh nicht was wir einzahlen können.

  • verpflichtende Pflegeversicherung

    das müssen wir ja schon viele Jahre bezahlen

    wird automatisch von der Rente abgezogen


    Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung zur Absicherung des Risikos,

    pflegebedürftig zu werden. Die Soziale Pflegeversicherung wurde 1995 in Deutschland

    als ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt und ist im SGB XI gesetzlich geregelt.


    Seit Anfang 2019 beträgt der Beitragssatz für gesetzliche Versicherte zur Pflegeversicherung 3,05 Prozent vom Bruttogehalt oder der Rente.

    Kinderlose über 23 zahlen einen höheren Beitrag von 3,3 Prozent.

  • Wird ja schon Zeit, ich finde es eine echte Sauerrei dass mit dem Pflegegeld bzw. dessen Anpassung so schlampig umgegangen wird. Seit Jahren wird Werbung gemacht für die Pflege zu Hause aber nirgendwo wird erwähnt dass das Pflegegeld dafür einfach nicht reicht. Kaum jemand kann mit dem aktuellen Pflegegeld eine 24 Stunden-Pflege finanzieren. Diese Anpassung ist schon lange fällig, traurig dabei ist das man die fehlenden 30% der letzten Jahre nicht berücksichtigt.

    • Offizieller Beitrag

    Pflegegeld 2021


    Stufe 1 (mehr als 65 Std./Monat) 162,50 Euro

    Stufe 2 (mehr als 95 Std./Monat) 299,60 Euro

    Stufe 3 (mehr als 120 Std./Monat) 466,80 Euro

    Stufe 4 (mehr als 160 Std./Monat) 700,10 Euro

    Stufe 5 (mehr als 180 Std./Monat (1)) 951,00 Euro

    Stufe 6 (mehr als 180 Std./Monat (2)) 1327,90 Euro

    Stufe 7 (mehr als 180 Std./Monat (3)) 1745,10 Euro


    (1) Wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist.

    (2) Wenn zeitlich unkoordinierbare Betreungsmaßnahmen nötig sind oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson erforderlich ist.

    (3) Wenn keine zielgerichtete Bewegung der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder ein gleichzuachtender Zustand vorliegt.


    Die Angaben sind aus der Beilage der Pensionsversicherung und entspricht einer Erhöhung von 1,5% zum Vorjahr und gilt ab 01.01.2021. Alles Angaben ohne Gewähr.

  • hui Ihr habt eine Pflegegeld erhöhung > wenigstens etwas


    wir nicht sondern die Gebühren sind seit Januar um 5,82 % gestiegen

    das heißt das alles umsoviel teurer wird

    Ich musste nun schon die Putzfrau 1 Stunde weniger im Monat haben

    weil ich sonst fast 40 Euro aufzahlen hätte müssen also aus eigener Tasche nicht vom

    Pflegegeld

    • Offizieller Beitrag

    Pflegegeld ist, zumindestens bei uns, NUR für die Pflege aufzuwenden und nicht für eine Putzfrau. Auch bei uns ist so ziemlich alles teurer geworden, es gibt keinen echten Ausgleich für die tatsächlichen Kosten.

  • bei uns gibt es 125 Euro die für Hilfe egal welcher Art gedacht ist

    ob ein Spaziergang mit Hilfe

    oder ein Arztbesuch mit Hilfe

    oder zum Frisör mit Hilfe

    oder aber auch Hilfe im Haushalt also nicht direkt nur Putzfrau

    So und da hatte ich einmal 3 Stunden im Monat und diese musste ich nun auf 2 Stunden reduzieren


    also das ist im weiteren Sinne kein Pflegegeld oder doch ?egal wie

    das eigentliche Pflegegeld wird entweder bar ausgezahlt oder man kann auch die Pflege in Anspruch nehmen

    oder aber beides kombinieren

    • Offizieller Beitrag

    Pflegegeld 2023 in Österreich


    Stufe 1 (mehr als 65 Std./Monat) 175,00 Euro

    Stufe 2 (mehr als 95 Std./Monat) 322,70 Euro

    Stufe 3 (mehr als 120 Std./Monat) 502,80 Euro

    Stufe 4 (mehr als 160 Std./Monat) 754,00 Euro

    Stufe 5 (mehr als 180 Std./Monat (1)) 1024,20 Euro

    Stufe 6 (mehr als 180 Std./Monat (2)) 1430,20 Euro

    Stufe 7 (mehr als 180 Std./Monat (3)) 1879,50 Euro


    (1) Wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist.

    (2) Wenn zeitlich unkoordinierbare Betreungsmaßnahmen nötig sind oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson erforderlich ist.

    (3) Wenn keine zielgerichtete Bewegung der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder ein gleichzuachtender Zustand vorliegt.


    Die Angaben sind aus der Beilage der Pensionsversicherung und entspricht einer Erhöhung von 5,8% zum Vorjahr und gilt ab 01.01.2023. Alle Angaben ohne Gewähr.

  • Pflegegeld in Deutschland


    bei uns gibt es nur 5 Pflegegrade


    Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige, wenn sie mindestens Pflegegrad 2 haben und bei leichten Haushaltstätigkeiten eingeschränkt sind. Das Pflegegeld können sie an Angehörige weitergeben, die sie unterstützen.

    Je nach Pflegegrad sind es 316 bis 901 Euro pro Monat. Angehörige müssen das Pflegegeld nicht versteuern, Bekannte häufig schon.


    Der Pflegebedürftige beantragt das Pflegegeld, indem er bei seiner Krankenkasse anruft. Ein Arzt oder Gutachter kommt dann vorbei und prüft, ob und wenn ja welcher Pflegegrad vorliegt.

    Bei regelmäßigen Beratungsbesuchen prüfen Fachkräfte, ob die Pflege richtig durchgeführt wird, und geben bei Bedarf Tipps.


    Das Pflegegeld ist, wie die Sachleistung, nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt:

    also das ist der Betrag den die Leute bekommen wennn sie zuhause gepflegt werden

    Pflegegrad Pflegegeld pro Monat
    1 0 Euro
    2 316 Euro
    3 545 Euro
    4 728 Euro
    5 901 Euro
  • ich stelle hier mal meine Frage:


    Wie ist das eigentlich wenn man zuerst Landespflegegeld stufe zwei hatte.


    Dann durch eine neue Einstufung der PVA auf einmal auf Stufe 1 reduziert worden ist.

    Wenn man jetzt einen Antrag gestellt auf neue Einstufung



    Das ist jetzt mehr als 6-8 Jahre her. Damals war ich noch berufstätig. Little noch nicht unter den Folgen von Long COVID und hatte auch noch keinen Rollstuhl



    Ich sage es frei heraus ich habe in erster Linie Angst.


    Angst davor mich nur nicht in zweier Stufe zu bekommen sondern auch die 1 Stufe zu verlieren.


    Das letzte Mal zum Beispiel hat sich auf einmal Hausbesuch von so einen TCM Mediziner (angeblich war ja vereidigt der Arzt vom Gericht)



    Ich habe kein Problem vor der PVA von einem Mediziner oder Medizinerin Stellung zu beziehen und mich begutachten zu lassen.



    Ist davon auszugehen dass auf einmal auch wieder ein Hausbesuch ansteht das ist in erster Linie unbedingt zu vermeiden.


    Das hat in erster Linie psychologische Gründe meine Wohnung ist meine Heiligkeit schlecht hin.



    Die andere Frage ist so vorbereiten. Wie soll man nachweisen die Stunden? Meine offizielle Raumpflegerin (Hilfswerk) ist seit Ausbruch von Corona nicht mehr da gewesen. Dadurch kann ich auch keine Rechnung vorliegen



    Irgendwo habe ich

    • Offizieller Beitrag

    Hallo lind


    Zuerst als Info, das Pflegegeld ist nur für den Pflege/Hilfeaufwand deiner Person und nicht für eine Reinigungskraft.


    Die Stufe 1 zu verlieren ist in deinem Fall eigentlich nicht möglich da sich dein Gesundheitzustand verschlechtert hat. allein dadurch das du auf den Rollstuhl angewiesen bist reicht schon mal min. für Stufe 1.


    Den Besuch eines oder sogar mehrere Ärzte wirst du wohl auf dich nehmen müssen. in meinem Fall waren z.B. sogar 3 Ärzte bei mir. Das ist Voraussetzung für die neue Einstufung und auch wichtig denn wenn der Arzt eben zu dir kommen muss ist das allein schon ein Hinweis auf deine Pflegebedürftigkeit.


    Zum Pflegeaufwand zählen unter anderem Hilfe bei der Körperpflege, beim Anziehen, beim wechseln vom Bett in den Rollstuhl, bei der Zubereitung von Essen, etc also alles was deine Person betrifft. Wenn du da beim Besuch vom Arzt recht hilfsbedürftig wirkst und er auch noch sieht das deine Wohnung nicht sehr barrierefrei ist zählt das schon als Vorteil.


    Der Arzt oder die Ärzte werden auf Grund deiner Erkrankung/Behinderung ausgewählt es kann also jeder sein.


    Wichtig dabei ist das du alle Unterlagen zu deinen Erkrankungen hast und du deutlich machen kannst wobei du eben Hilfe brauchst (auch wenn es jetzt nicht gleich ist oder du es eben lieber selber machst) und je mehr Hilfe du "nachweisen kannst" auch in Form von logischen Erklärungen desto höher wird deine neue Einstufung. Wenn du dich nicht dumm anstellst könntest du sogar die Stufe 3 bekommen.

  • Ja gut wie mein Haustür ist immer sagt: alle Definierrungssache. Wenn der zu pflegende nicht in der Lage ist seine Wohnung selbstständig zu pflegen beziehungsweise Reinigen fällt das schon unter Pflege Pfleg


    Bis jetzt war es immer so das Pflegegeld der Stufe 1 waren ca 100 €

    Das mit dem Arztbesuch ist eine geistige Sache.

    Dieser Typ der die Pflege Geld Kürzung damals gemacht hat für das Gericht. (Gutachten) hat mich heimlich beobachtet alles in den Bericht auch geschwind den habe ich irgendwie geistig eine Macke


    Es ist jetzt zwar schon mehrere Wochen her doch Bei mir marschierte zum Beispiel der Herr der Brandschutzpolizei ein.

    Das habe ich bis heute noch nicht ganz überwunden. Der Besuch dauert nicht mal 10 Minuten.

    Hatte auch noch die Vermieterin im Schlepptau das klappt und ich heute noch dran. Außerdem wie würden Sie zum Beispiel drauf reagieren dass sich


    Hund habe und Fiche ?


    Persönliche Frage: bei dir ging es aber um eine Einstufung höher als die Dreier?
    Bei denn ab 4 ist Zusatz ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist

    • Offizieller Beitrag

    Was die Reinigung deiner Wohnung betrifft so ist das nicht Definierungssache, das Pflegegeld dient zu Pflege und Hilfestellung einer Person die auf Grund einer Erkrankung oder einer Behinderung diese nicht selbst durchführen kann.


    Im Anhang findest du die aktuell gültige Infobroschüre zum Pflegegeld.


    Ja, da ging es um die Erhöhung denn ich hatte vom Unfall an Stufe 3.

  • Ein Freund von mir hat das Problem dass am Montag


    Ein so genannter Sachverständiger für Pflege vom Linzer Magistrat ein finden wird.



    Was ich mitbekommen habe, hat nicht er selber einen Antrag auf Änderung gestellt sondern. Die so genannte Gleichstellungsbeauftragte/Chancen Gleichheit in seiner Arbeit.



    Dass das in erster Linie ein Bärendienst war, ist klar.


    Ich kenne leider diese Person. (Chancen Gleichheitsbeauftragte) noch aus meiner Zeit wie ich bei dieser Firma gearbeitet habe. Und weiß diese Dame macht prinzipiell alles falsch. Und mach das für den betreffenden eigentlich immer schlimmer statt besser.



    Lange Vorrede, so sind mir eigentlich in das jetzige Gespräch gekommen.


    Was wird denn jetzt eigentlich noch für die Pflege berücksichtigt ?



    Laut dieser Informationsbroschüre der SVS ist es aktuell wie folgt:


    Für die Betreuungsverrichtungen gelten „pauschale Zeitwerte“ (pro Monat) z.B.: Betreuungsverrichtung pauschale Zeitwerte Tägliche Körperpflege (komplette Pflege) 25 Stunden

    Sonstige Körperpflege (Teilverrichtung z.B. Baden, Duschen) 10 Stunden

    An- und Auskleiden 20 Stunden

    Zubereiten von Mahlzeiten 30 Stunden

    Einnehmen von Mahlzeiten 30 Stunden


    Einnahme von Medikamenten 3 Stunden

    Verrichtung der Notdurft 30 Stunden

    Entleerung/ Reinigung des Leibstuhls 10 Stunden

    Reinigung bei Inkontinenz 20 Stunden

    Motivationsgespräche 10 Stunden


    Fixe Werte von je 10 Stunden pro Monat sind vorgesehen für

    das Besorgen von Nahrungsmitteln und Medikamenten,

    die Reinigung der Wohnung,

    das Waschen der Leib- und Bettwäsche,

    das Beheizen des Wohnraums einschließlich des Besorgens von Heizmaterial und

    die Mobilitätshilfe im weiteren Sinn (z.B. durch eine Begleitperson).



    Wie ein Schlag in die Fresse wie dieser Text:



    Können Sie die Verrichtungen mit einfachen Hilfsmitteln selbst vornehmen, liegt kein zu berücksichtigender Betreuungsbedarf vor (z.B. Verwendung eines Duschsessels oder einer Stielbürste für die tägliche Körperreinigung, Verwendung eines langen Schuhlöffels oder Tragen von Schlüpferschuhen oder Kleidungsstücken ohne Knöpfe)



    Man wird also wieder mal bestraft wenn man selbst du nicht sein möchte und teilweise mit Hilfsmitteln kann?



    Gehen wir mal davon aus dass diese pauschal Wert von 10 Stunden bis jetzt unten angeführt werden. Ergibt das Summer knapp 40 Stunden



    Wenn man weiß dass die Pflegegeld stufe eins erst ab 65 Stunden gilt klingt das wie blanke Hohn.



    Denn die Stunden Auflistung schaut aktuell aus wie folgt:


    1Stuffe: durchschnittlich mehr als 65 Stunden monatlich 175 Euro

    2 Stufe: durchschnittlich mehr als 95 Stunden monatlich 322 Euro

    3 Stufe: durchschnittlich mehr als 120 Stunden monatlich 502 Euro


    Die anderen Stufen sind eigentlich nur noch relevant wenn man bettlägerig ist. Im Heim ist. Und die soll ich eigentlich heute auch nicht gehen.


    Da er die selbe Behinderung hat wie ich, könnte im schlimmsten Fall in der selben Blühen Wie damals mir.


    Neue Einstufung nach neun rechts setzen, damals noch Pflegestufe zwei nach der Begutachtung eines so genannten TCM-Mediziners auf einmal nur noch Pflegestufe eins.


    Auch gefallen solche schönen setze wie bei geistige Einschränkung Erschwernis Zuschlag (45 Stunden)



    Nur ist dieser Begriff wieder streitbar.


    Sofort anerkannt wird Demenz,


    Ein Streitpunkt sind zum Beispiel Dauerhafte Hirnschäden, Depressionen, Legasthenie die auch einen gewissen Pflegeaufwand hat.


    Jetzt wollte ich hier einfach mal die Gelegenheit nutzen und nachfragen wie sind eure Erfahrungen?

  • Pflegegeld 2024 in Österreich


    Stufe 1 (mehr als 65 Std./Monat) 192,00 Euro

    Stufe 2 (mehr als 95 Std./Monat) 354,70 Euro

    Stufe 3 (mehr als 120 Std./Monat) 551,60 Euro

    Stufe 4 (mehr als 160 Std./Monat) 827,10 Euro

    Stufe 5 (mehr als 180 Std./Monat (1)) 1123,50 Euro

    Stufe 6 (mehr als 180 Std./Monat (2)) 1568,90 Euro

    Stufe 7 (mehr als 180 Std./Monat (3)) 2061,80 Euro


    (1) Wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist.

    (2) Wenn zeitlich unkoordinierbare Betreungsmaßnahmen nötig sind oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson erforderlich ist.

    (3) Wenn keine zielgerichtete Bewegung der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder ein gleichzuachtender Zustand vorliegt.


    Die Angaben sind aus der Beilage der Pensionsversicherung und entspricht einer Erhöhung von 5,8% zum Vorjahr und gilt ab 01.01.2024. Alle Angaben ohne Gewähr.

    LG. Michael


    ;) Dem Weisen ist die Ruhe heilig, nur Verrückte haben's eilig.