Antragstellung und weitere Auskünfte:
Sozialamt - Referat Pflegegeld
1., Schottenring 24
Telefon: 531 14 - 8585
Fax: 53114-99-85215
Anspruch auf eine Leistung nach dem Wiener Pflegegeldgesetz haben Personen, die :
(1) eine Behinderung haben, die Pflege für mindestens sechs Monate erfordert,
(2) die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ÖsterreicherInnen gleichgestellt sind,
(3) ihren ordentlichen Wohnsitz in Wien haben,
keinen Anspruch auf Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz haben (also keine Leistungen nach bundesgesetzlichen Vorschriften beziehen, wie z. B. eine Pension).
Das Pflegegeld wird monatlich ausgezahlt (zwölfmal im Jahr). Je nach Pflegebedarf ist das Pflegegeld in sieben Stufen vorgesehen. Über die Einstufung wird aufgrund eines ärztlichen Sachverständigengutachtens entschieden.
Stufe 1:
mindestens 50 Stunden Pflegeaufwand monatlich - € 154,20
Stufe 2:
mindestens 75 Stunden Pflegeaufwand monatlich - € 284,30
Stufe 3:
mindestens 120 Stunden Pflegeaufwand monatlich - € 442,90
Stufe 4:
mindestens 160 Stunden Pflegeaufwand monatlich - € 664,30
Stufe 5:
mehr als 180 Stunden Pflegeaufwand monatlich, wenn
ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist - € 902,30
Stufe 6:
mehr als 180 Stunden Pflegeaufwand monatlich, wenn zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist - Euro € 1.242,00
Stufe 7:
mehr als 180 Stunden Pflegeaufwand monatlich, wenn keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder ein gleichzuachtender Zustand vorliegt - € 1.655,80
Die notwendigen Formulare findet Ihr in unserer Database