Ausgleichszulage

    • Offizieller Beitrag

    Die Ausgleichszulage soll jeder/jedem Pensionsbezieher/in - mit rechtmäßigem, gewöhnlichem Aufenthalt im Inland - unter Bedachtnahme auf die jeweiligen Familien- und Einkommensverhältnisse ein Mindesteinkommen sichern. Eine gesetzliche "Mindestpension" gibt es in Österreich nicht!


    Wenn das Gesamteinkommen (Bruttopension, sonstige Nettoeinkünfte und eventuelle Unterhaltsansprüche) einen bestimmten Betrag - den so genannten Richtsatz - nicht erreicht, gebührt über Antrag die Differenz als Ausgleichszulage.


    Weitere Informationen, siehe Anhang.


    Antrag & Info:

    • Offizieller Beitrag

    Ausgleichszulage 2021


    Auch hier scheint es eine geringfügige Erhöhung zu geben:


    Alleinstehende Alters-, Erwerbsunfähigkeits- sowie Witwen-/Witwerpensionisten* EUR 1.000,48
    Alters- und Erwerbsunfähigkeitspensionisten, die mit ihrem Ehepartner bzw. eingetragenen Partner im gemeinsamen Haushalt leben* EUR 1.578,36
    Halbwaisen bis 24 Jahre    EUR 367,98
    Halbwaisen über 24 Jahre    EUR 653,91
    Vollwaisen bis 24 Jahre    EUR 552,53
    Vollwaisen über 24 Jahre    EUR 1.000,48
    * Diese Richtsätze erhöhen sich für jedes Kind, für das Anspruch auf Kinderzuschuss besteht und dessen monatliches Einkommen unter EUR 367,98 liegt, um EUR 154,37.


    Ich frage mich wie lange bzw. bis zu welchem Alter man eigentlich eine Waisenpension beziehen bzw. beantragen kann. Da ja vor ein paar Jahren mein Vater verstorben ist bin ich ja Halbwaise. In der Liste steht ja unter anderem - Halbwaisen über 24 Jahre - eine gute Frage, werde vielleicht mal bei der Pensionsversicherung nachfragen. Im übrigen ist die Ausgleichszulage seit 01.01.2020 steuerpflichtig.


    Wie immer gilt, alle Angaben ohne Gewähr.

  • Frage: ich bin Invalidenpension mit Ausgleichszulage.
    Wie ist dann hab ich einen Brief von der PV A bekommen mit 16 Seiten Fragebogen.

    Du zuerst Name ich diesen Brief noch ernst. Denn auf der ersten Seite wurden ganz normale Fragen gestellt. Sozialversicherungsnummer Name Adresse und so weiter und sofort.

    Danach kamen aber immer nur wieder die selben Fragen. Sind Sie verheiratet? Haben Sie Kinder? Haben Sie denn kommen? Und das in dreifacher Ausführung.

    Ich habe natürlich das Papierformular in meiner schönsten Handschrift ausgefüllt. :evil: (musste feststellen Zeit der Schule ist die Handschrift nicht schöner geworden)
    Man fühlt sich nur verarscht wenn man extra bei der PVA an und möchte bitte den ganzen Schriftverkehr elektronisch abwickeln da man gewisse Hilfsmittel braucht wie ein Computer.
    Auch steht in diesem Brief relativ schroff formuliert man müsste dieses betonieren bin in 14 Tagen.

    Muss ich mit sowas jetzt jedes Jahr rechnen ?
    Ich finde es ja einerseits witzig dass die PVA davon ausgeht dass ich geheiratet habe.
    Unter Mieter vielleicht aufgenommen hätte.
    Jetzt auf einmal drauf komme ich gehe jetzt doch wieder arbeiten obwohl mir keiner am Arbeitsmarkt will.

    Werde mal am Montag telefonieren. Wenn Sie darauf bestehen muss ich diesen Brief wieder zurückschicken. Wird mir zumindest zu Hause nicht fad.

    Michael auf deine Frage wegen der weißen Pension.
    Kann ich dir leider nur mitteilen. Dein Elternteil hätte vor Veränderung des 18. Lebensjahrs wer sterben müssen. Dann kann man eine halb weisen Pension geltend machen. Nach Vollendung des 24. Lebensjahr nur noch wenn du Behinderung seit Geburt ist.
    Oder sonst kein Einkommen durch Arbeit erzielt werden kann (Studenten)

  • Ausgleichszulage 2024


    für Alleinstehende EUR 1.217,96
    für Ehepaare *)
    EUR 1.921,46


    *) gilt auch für Paare in einer eingetragenen Partnerschaft


    Richtsätze - Bezieher/innen einer Hinterbliebenenpension

    für Witwen/Witwer, für hinterbliebene
    eingetragene Partner/innen
    EUR 1.217,96
    für Halbwaisen bis zur Vollendung des
    24. Lebensjahres
    EUR 447,97
    für Vollwaisen bis zur Vollendung
    des 24. Lebensjahres
    EUR 672,64
    für Halbwaisen nach Vollendung
    des 24. Lebensjahres
    EUR 796,06
    für Vollwaisen nach Vollendung
    des 24. Lebensjahres
    EUR 1.217,96

    Ausgleichszulagenbonus / Pensionsbonus

    Unter bestimmten Voraussetzungen gebührt Personen, solange sie ihren rechtmäßigen, gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und das Gesamteinkommen den jeweiligen Grenzwert nicht übersteigt,

    • ein Ausgleichszulagenbonus, wenn eine Ausgleichszulage zu einer Eigenpension bezogen wird oder
    • ein Pensionsbonus, wenn keine Ausgleichszulage zu einer Eigenpension bezogen wird.

    Ausgleichszulagenbonus / Pensionsbonus ab 1. Jänner 2024


    Ausgleichszulagenbonus / Pensionsbonus Grenzwert
    Alleinstehende Eigenpensionsbezieher/innen, die bis zum Stichtag mindestens 360 Beitragsmonate der Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit erworben haben. Die maximale Höhe des Bonus beträgt EUR 180,31.
    EUR 1.325,24
    Alleinstehende Eigenpensionsbezieher/innen, die bis zum Stichtag mindestens 480 Beitragsmonate der Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit erworben haben. Die maximale Höhe des Bonus beträgt EUR 459,85. EUR 1.583,22
    Verheiratete bzw. in einer eingetragenen Partnerschaft im gemeinsamen Haushalt lebende Eigenpensionsbezieher/innen, die bis zum Stichtag mindestens 480 Beitragsmonate der Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit erworben haben. Die maximale Höhe des Bonus beträgt EUR 459,36. EUR 2.137,04

    LG. Michael


    ;) Dem Weisen ist die Ruhe heilig, nur Verrückte haben's eilig.

  • Unglaublich aber leider wahr, die auszahlende Stelle von Pension und von Ausgleichszulage brauchte 1 Jahr um drauf zu kommen das durch die Erhöhung der Pension die Ausgleichszulage verringert wird und holen sich jetzt 87,24 Euro zurück. Das kann es doch nicht sein das die so doof sind, es ist die selbe "Institution" also in meinem Fall die Pensionsversicherungsanstalt. Da soll man nicht sauer werden, das sind im Monat ca. 6,70 Euro was nicht sooo viel ist aber wenn sie das Ganze auf einmal zurück wollen tut das schon weh.


    Naja, muss wohl nächstes Monat ein wenig gespart werden.

    LG. Michael


    ;) Dem Weisen ist die Ruhe heilig, nur Verrückte haben's eilig.

  • Mit diesem Abzug fällst du doch unter Existenzminimum ?
    Würde es Sinn machen gegen diesen Bescheid rechtliche Mittel einzulegen?

    noch wichtiger.
    Kann das jeden Pensionisten betreffen der eine Ausgleichszulage bekommt?

  • Bitte genau lesen, die Pension wurde ja erhöht dadurch sollte eigentlich die Ausgleichszulage automatisch reduziert werden was aber nicht gemacht wurde. Somit falle ich NICHT unter das Existenzminimum.


    Ja im Grunde kann das jedem treffen der Ausgleichzulage bekommt.

    LG. Michael


    ;) Dem Weisen ist die Ruhe heilig, nur Verrückte haben's eilig.

  • aber was ich letzte Woche gelesen habe

    das Ihr in Östereich im Jahr 14 mal die Rente bekommt

    > welch ein Luxus > wir bekommen es nur 12 mal audgezahlt


    und was ist bei euch eine Ausgleichszulage ?

    Für was wird das denn ausgezahlt ?

  • Da es in Österreich keine gesetzliche Mindestpension gibt wird die Differenz zum Mindesteinkommen durch die Ausgleichszulage ausgeglichen. Dies betrifft häufig Personen die durch Krankheit oder Unfall nicht die nötigen Versicherungszeiten haben um eine Pension über dem Existenzminimum zu erhalten.


    Dass wir die Pension 14x im Jahr bekommen mag vielleicht "Luxus" sein aber dafür werden alle 14x voll besteuert.

    LG. Michael


    ;) Dem Weisen ist die Ruhe heilig, nur Verrückte haben's eilig.

  • na ja die Grenze ab der wir hier in Deutschland besteuert werden ist sehr niedrig


    Ein Rentner ist zur Abgabe einer Steuererklärung 2023 verpflichtet,

    wenn er mit seinem Gesamtbetrag der Einkünfte den jährlichen Grundfreibetrag von Brutto übersteigt.

    Im Jahre 2023 beträgt der Grundfreibetrag 10.908 Euro für Ledige

    und 21816 Euro für Verheiratete.


    ganz neu nun

    Der aktuelle Grundfreibetrag beträgt 11.604 € für Einzelpersonen und 23.208 € für gemeinsam Veranlagte (Stand: 2024).