Einschränkungen in der Versorgung

    • Offizieller Beitrag

    Nach dem die WGKK bereits Anfang des Jahres mehr oder weniger Schlagzeilen gemacht hat weil sie die Versorgung mit Betteinlagen eingestellt hat gibt es nun erneut einen Anschlag auf die Versorgung mit Hilfsmittel.


    Rückwirkend mit 1.10.2012 wurde ein Standard WC/Duschrollstuhl in den Leistungskatalog aufgenommen. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde der WC/Duschrollstuhl bewilligt der benötigt wurde.


    Mit dieser Regelung gibt es nun mehr nur dieses "Standardmodell" bzw. ein Alternativmodell bis max. 396 Euro (inkl. Ust) von der WGKK auch "kostengünstigste Ausführung" genannt.


    Mit dieser Neuregelung spart die Krankenkasse gleich zweifach, zum einen durch den geringen Betrag und zum anderen daran dass bei Anschaffung eines anderen Modells keine Kosten für Service und/oder Reparaturen übernommen werden.


    Mit dieser Aktion widerspricht die WGKK ihrem Auftrag über die Versorgung mit einem zweckmäßigen Hilfsmittel denn auch wenn das Standardmodell nicht zweckmäßig ist (egal aus welche Grund) gibt es lediglich die möglichkeit über einen Antrag auf Kostenerstattung in Ausnahmefällen eben die max. 396 Euro zurück zu bekommen.


    Da meiner Meinung nach aber ein WC/Duschrollstuhl genauso wie der normale Rollstuhl zur Grundversorgung zählt muss dieser auch genau so wie der normale Rollstuhl uneingeschränkt nutzbar sein und auch wenn es die Möglichkeit gibt die zusätzlichen Kosten für einen anderen als den von der WGKK bewilligten WC/Duschrollstuhl, möglicherweise von einer anderen Stelle (Bundessozialamt, Pensionsversicherung, FSW) zu erhalten widerspricht dies deutlich der Versorgungspflicht der WGKK.


    Daher habe ich beschlossen den gesamten Vorgang an die Volksanwaltschaft weiter zu leiten in der Hoffnung dass dadurch den sinnlosen Sparmaßnahmen Einhalt geboten wird da man in diesem Fall schon fast von Diskriminierung sprechen kann. Bevor hier irgend ein Missverständnis entsteht, es geht hier um 426 Euro Mehrkosten die vielleicht nicht viel erscheinen aber für manche eben nicht leistbar sind.


    Ich werde weiter berichten ....

    • Offizieller Beitrag

    Da das Ganze völlig unverständlich ist habe ich wie erwähnt den Fall der Volksanwaltschaft übergeben. Nach mehrfacher Intervention von Seiten der VA sowie einem Besuch eines Amtsarztes von der WGKK gab es nun doch ein einlenken und der benötigte WC/Duschrollstuhl wurde bewilligt und die gesamten Kosten von der WGKK übernommen.


    Eigentlich traurig dass solche Maßnahmen notwendig sind um das zu bekommen was man wirklich benötigt. Gerade bei einem WC/Duschrollstuhl der ja weis Gott kein "Designerstück" ist sondern zu 100% rein der Notwendigkeit entspricht bedarf es doch bitte nicht solcher Umstände zumal der zusätzlich Aufwand (Arztbesuch, Schriftverkehr, etc..) mit Sicherheit die doch geringen Mehrkosten deutlich erhöht wenn nicht sogar weit mehr ausmachen.


    Mein besonderer Dank gilt hier Fr. Mag. Lanik von der Volksanwaltschaft dich sich wirklich sehr bemüht hat hier eine Einigung zu schaffen und auch weiter versuchen wird dass dieser Fall keine Ausnahme sein soll sondern dass dauerhaft min. 2 verschiedene WC/Duschrollstühle im Leistungskatalog der WGKK aufgenommen werden. Sollte es diesbezüglich neue Informationen geben werde ich natürlich berichten.

    • Offizieller Beitrag

    Richtsätze im eigentlichen Sinn gibt es für Hilfsmittel keine. Was die Kassen zahlen ist abhängig davon ob dieses Produkt im "Tarif" ist, also in der Leistung aufgelistet ist.


    Richtsätze gibt es nur für Leistungen wie z.B. physikalische Behandlungen, Zahnarzt, etc.. Hier wird eine bestimmte Summe bezahlt, alles darüber hinaus ist vom Versicherten zu tragen. So kann man auch Leistungen von Ärzten die keinen Vertrag mit der jeweiligen Kasse haben in Anspruch nehmen und diese dann bis zum jeweiligen max. Richtsatz von der Kasse erstattet bekommen. Dies gilt teilweise auch für Hilfsmittel allerdings ist hier wichtig das man eine glaubhafte Erklärung hat warum man das Hilfsmittel braucht und nicht das von der Kasse angebotene (siehe ersten Beitrag WC/Duschrollstuhl).


    Leider sind diese Leistungen und Richtsätze je nach Kasse und Bundesland unterschiedlich und es gibt keine allgemeine Auflistung. Wer wissen will ob eine aktuelle Leistung oder ein Produkt von der Kasse bezahlt wird muss anrufen und nachfragen.

    • Offizieller Beitrag

    Nein, leider oder Gott sei Dank je nach dem wie man es sehen will. Wäre aber auch verrückt wenn man bedenkt wie viel verschiedene Rollstühle es gibt und wie unterschiedlich die Bedürfnisse sind.


    Hast du bei der SVA nicht einen Selbstbehalt ? In der Zeit in der ich Selbständig war hatte ich ja auch WGKK und SVA und da hab ich immer nachgefragt aber fast jedesmal war der Selbstbehalt bei der SVA und bei der WGKK sehr unterschiedlich.

  • Ja, der liegt bei 20%.


    Naja, will da ja raus.
    Aber solange die Firma noch nicht verkauft ist, bin ich da ja gezwungener maßen Mitglied.


    Hatte mir mal ein Angebot eines Sunrise machen lassen, der käme mich ca 1200,-€.


    Aber so weit bin ich noch nicht, schaffe am Stück noch fette 500m, dann muss ich mich auf dem Rollator ausruhen.
    Diagnostiziert ist noch nichts, da die Untersuchungen momentan alle laufen, bzw. Laborwerte usw. noch aussenstehend sind.


    Aber das Interessiert den Körper ja nicht :) , und die Gesundheit ist momentan nicht ganz so berauschend. :)

  • So. Guten Morgen

    Am Montag hatte man die Augen wegen Unschaerfe und Doppelbilder untersucht.


    Wegen dem hatte ich das Auto eigentlich nur noch im Dorf zum Einkaufen benutzt.


    Dass muss jetzt erst einmal komplett stehen bleiben.
    Nur ist jetzt mein Problem, dass ich das nicht erlaufen kann. Nach ca. 500m ist Ende. Da versagen die Beine den Dienst, bzw. Ist der Akku komplett alle, man koennte dann auch im Stehen einschlafen.


    Nun ja. Wie laeuft es ab, wenn dann doch auf einen Rolli zurueckgegriffen werden muss ? Kann da jeder Dok diesen verschreiben?


    Gesendet mit meinem SchwarzBerry 9700

    • Offizieller Beitrag

    Verordnen kann ihn grundsätzlich jeder Praktische Art aber du brauchst auch noch einen Kostenvoranschlag. In Wien ist man am besten dran wenn man die Einreichung bei der Krankenkasse selbst acht weil das schneller geht, Firmenanträge bleiben oft Monate liegen (Grund: So viele Anträge).


    Jedes medizinische Begründung dazu hilft und beschleunigt den Vorgang da du sonst möglicherweise zum Amtsarzt musst.


    (PS.: In Zukunft bitte nicht mehrer Beiträge hintereinander sondern einfach den vorherigen "Bearbeiten", Danke.)