Pflegegeldergänzungsleistung

    • Offizieller Beitrag

    Antragstellung und weitere Auskünfte:
    Fonds Soziales Wien – Beratungszentrum Behindertenhilfe
    Guglgasse 7-9, 1030 Wien
    Tel.: 05 05 379-66 620 oder 01/40 00-66 620
    Fax: 05 05 379-99 66 650 oder 01/40 00-99 66 650
    E-Mail: post-bzbh@fsw.at


    Voraussetzungen für die Gewährung einer Förderung


    1.) Vorrangige schwere Körperbehinderung. Bei zusätzlichem Vorliegen einer schweren psychischen Erkrankung, intellektuellen Beeinträchtigung oder einer ausschließlichen Sinnesbehinderung ist eine Förderung nicht möglich.


    2.) Mindestens Pflegegeldstufe 3


    3.) Ab Volljährigkeit bis zur Erreichung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters


    4.) Nichtbestehen einer gesetzlichen Vertretungsbefugnis (Sachwalterschaft, Vertretung nächster Angehöriger)


    5.) Österreichische Staatsbürgerschaft oder durch das EWR-Abkommen Begünstigte oder Gleichstellung bezüglich der Hilfe für Menschen mit Behinderung auf Grund von Staatsverträgen.


    6.) Hauptwohnsitz oder mangels eines solchen tatsächlicher Aufenthalt in Wien sechs Monate vor der Antragstellung sowie Hauptwohnsitz und Aufenthalt für die Dauer der Förderung in Wien


    7.) Führen eines eigenen Privathaushaltes bzw. Leben in einem abgegrenzten Teil eines privaten Mehrpersonenhaushaltes (insbes. kein Aufenthalt in einer stationären Einrichtung)


    8.) Ausübung einer Erwerbstätigkeit, Absolvierung bzw. Anstreben einer Ausbildung, Arbeitssuche, Bezug einer Berufsunfähigkeits oder Invaliditätspension, Bezug von Sozialhilfe, Notstandshilfe oder Arbeitslosengeld oder Bezug von Kinderbetreuungsgeld


    9.) Besitz von Selbstverwaltungskompetenz


    10.) Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen (insbes. Arbeits- und Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht)


    11.) Keine ständige professionelle Pflege erforderlich


    12.) kein Bezug gleichartiger oder ähnlicher Leistungen (z.B. vollbetreutes Wohnen, Beschäftigungstherapie, Tagesstruktur, 24-Stunden-Betreuung, ambulante/extramurale Pflege und Betreuung mit Ausnahme der Pflege durch Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege).


    Zusätzlich zu dem üblichen Antrag muss her auch noch ein detailierter Fragebogen zur Selbsteinschätzung ausgefüllt werden. Dazu wird empfohlen das Beratungsangebot nachstehender Beratungsstellen in Anspruch zu nehmen.


    BIZEPS - Zentrum für Selbstbestimmtes Leben
    Kaiserstraße 55 / 3 / 4a
    1070 Wien
    Tel.: 01 / 523 89 21


    Wiener Assistenzgenossenschaft
    Modecenterstraße 14 / A / EG
    1030 Wien
    Tel.: 01 / 798 53 55


    Zentrum für Kompetenzen
    Wassergasse 2
    1030 Wien
    Tel: 01 / 92 914 92


    Die notwendigen Formulare findet Ihr in unserer Database

    LG. Michael


    ;) Dem Weisen ist die Ruhe heilig, nur Verrückte haben's eilig.