Hallo zusammen,
ich war diese woche mit meiner Mutter vor Gericht weil sie eine Erhöhung der Pflegestufe 2 auf mindestens 3 beantragt hatte und diese ihr abgelehnt wurde.
Sie ist zwar seit ihrer Gehirnblutung auf den Rollstuhl aber da sie nicht wegen einer der in §4a BPGG genannten Krankheiten auf den Rollstuhl angewiesen ist erhält sie nur die Pflegestufe 2 und nicht 3. Ich finde das ist eine Frechheit weil es da zu einer ungleichen Behandlung von Personen kommt die auf den Rollstuhl angewiesen sind.
Der Arzt meinte auch noch das man bei meiner Mutter von einer Muskeldystrophobie sprechen kann aber nur ist sie bei meiner Mutter nicht angeboren sondern erst durch die Gehirnblutung angeworben.
Kann meine Mutter irgend etwas gegen diese Ungleichbehandlung unternehmen?
mfg