Beiträge von Roland Hirtl

    Sehr geehrte Leser,


    "ACHTUNG"
    Ein §29b Parkplatz, ist es nur dann, wenn eine Halte und Parkverbotstafel am Beginn und am Ende dieser Zone steht.


    Wenn Sie/Er einen §29b Ausweis laut StVO oder den EU Parkausweis für Behinderte auf eine Parkplatz, wo nur ein Rollstuhlzeichen aufgemalt ist oder nur eine Rollstuhltafel ohne Verkehrszeichen vor Ort ist, kann man/sie, keine rechtlich Grundlage in Anspruch nehmen.


    Bei vielen Einkaufszentren in ganz Österreich, sind Behindertenparkplätze nicht mit den Halte und Parkverpotstafeln versehen.


    Roland Hirtl