Anerkennung von zusätzlichen Kosten

    • Offizieller Beitrag

    Bei der Gebührenbefreiung (Rezeptgebühr und Rundfunkgebühr) werden zusätzliche Belastungen wie Miete und Kosten für med. Betreuung, Medikamente und/oder Verbandsmaterial angerechnet.


    Es zahlt nich also auf alle Fälle aus einen Antrag zu stellen, wobei natürlich die zusätzlichen Kosten angeführt werden müssen. So kann es also sein dass man, trotzdem man die angebene Einkommensgrenze überschreitet, die Gebührenbefreiung erhält.


    Bei der Rezeptgebührenbefreiung ist es wichtig eine Aufstellung der benötigten Medikamente oder Verbandsmaterial sowie den monatlichen Bedarf mitzuschicken.


    WICHTIG: Die Krankenkasse schickt keine Erinnerung dass die Rezeptgebührenbefreiung abläuft, also immer rechtzeitig verlängern lassen. Am besten 2 Monate vor Ablauf dann seid ihr auf der sicheren Seite.


    Michael

  • Hallo Michael! :winke:


    Heißt das, man bekommt die Rezeptgebührenbefreiung nur, wenn man regelmäßig Medikamente braucht, oder?


    Ich wurde schon oft von Ärzten gefragt, ob ich Rezeptgebühren befreit sei. Ich verneine dann immer, da ich es ja nicht bin, aber ich habe bis heute nicht herausgefunden, was eigentlich die Kriterien für diese Befreiung sind.


    Kannst du mir da weiterhelfen? ... Ich hab da jetzt mal gegoogelt und bin fündig geworden:


    http://www.ooegkk.at/portal27/…&p_menuid=69188&p_tabid=4


    Eigentlich müsste ich unter "Personen, deren monatliche Nettoeinkünfte folgende Grenzwerte nicht übersteigen" hineinfallen. Aber weißt du, ob da das Pflegegeld und die Familienbeihilfe auch miteingerechnet werden?


    Lg Daniela :lach

    Have a nice day!
    Lg Daniela

    • Offizieller Beitrag

    Naja, das ist halt immer ein hin und her aber 2 Sachen sind sicher:


    1. Man muss keine Medikamente nehmen um die Befreieung zu bekommen
    2. Pflegegeld wir nirgendwo angerechnet.


    Problem dabei ist halt nur dass immer das Einkommen aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen mitgerechnet wird.

  • Okay. Gut zu wissen. Dann hab ich eh keine Chance, dass ich von der Rezeptgebühr befreit werde. Aber danke für die Info! :danke


    Lg Daniela

    Have a nice day!
    Lg Daniela

    • Offizieller Beitrag

    ACHTUNG WICHTIG !!!!!!!


    Seit 1.1.2013 werden Ausgaben wie Miete oder Kredit (für behindertenbedingte Maßnahmen) vom der WGKK NICHT mehr anerkannt



    Außerdem gelten mit 1.1.2013 nachfolgende Richtlinien:


    Einkommensgrenze für ....


    Alleinstehenden - € 963,27
    Ehepaare oder eingetragene Partnerschaften bzw. Lebensgemeinschaften - € 1.444,27
    die Erhöhung für jedes Kind - € 129,24



    NACHTRAG 08.10.2013:

    Bei Rollstuhlfahrer mit erhöhten Medikamenten.- und/oder Versorgungsbedarf (Pflege, Hilfs.- und/oder Heilmittel) wird weiterhin die Miete als aussergewöhnliche Belastung anerkannt. Auch Selbstkostenanteile gelten als anrechenbar. Was genau und wie viel konnte ich bis dato leider nicht in Erfahrung bringen.

  • Hi, Rezeptgebührenbefreiung erhälst du auch, wenn du mindestens 12 Medikamente regelmäßig nehmen musst. Wenn dein Ehepartner/in bei dir mitversichert ist, können diese mit eingerechnet werden.
    Habe dies dieses Jahr bei der Gebietskrankenkasse /Tirol erfahren und nach dem mir der Arzt alles aufgeschrieben hat, war es kein Problem die Rezeptgebührenbefreiung zu erhalten.
    lg

    • Offizieller Beitrag

    Das mit den 12 Medikamenten ist so eine Sache denn nicht alles wird als "Medikament" anerkannt. Ich brauche z.B. nur gelegentlich Antibiotika aber dafür jede Menge verschiedenste Verbandsmaterialien wegen meiner Decu's und trotz dem ich jedes Mal eine genaue Auflistung mitschicke gibt es immer wieder Probleme. Was auch noch dazu kommt ist das es leider bei jeder Krankenkasse unterschiedliche Regelungen gibt, in einem Bundesland kriegst etwas im anderen nicht, wird Zeit dass es hier endlich mal eine österreichweite einheitliche Lösung bzw. Regelung gibt.

  • Mein Lebensgefährte hatbeinen halbtagsjob gefunden, geringfügig mehr Verdienstausfall die Mindestsicherung. Dafür ist die rezeptgebührenbefreiung weg.

  • hier in Deutschland
    ist es so geregelt
    das alle 2 % vom Einkommen an Verschreibungspflichtigen Medikamenten zuzahlen muss
    was darüber hinaus geht kann am Ende des Jahres auf Antrag erstattet werden.
    Aber nur wenn alles mit Belegen aufgeführt wird


    Ab 50 % Behinderung die per Antrag für einen Behinderten Ausweis genehmigt wurde
    gilt 1 % vom Einkommen bei Verschreibungspflichtigen Medikamenten


    wobei auch die Manuelle Therapien und Lymphdarainagen ect dazu gehören


    Da ich täglich 14,5 Tabletten nehmen muss
    mehrere Therapiens als Dauer habe ist es Sinnvoll das ich jeden Oktober
    schon im Vorraus die 1 % regelung bei der Kasse bezahle
    dann bekomme ich einen Befreiungsausweis und brauch das ganze
    nächste Jahr normalerweise nichts mehr zuzahlen


    ausser und jetzt kommts


    Die Kasse wechselt jedes Quartal die Anbieter der Medikamenten sofern einer wieder billiger ist.
    Das heißt
    Ich bekomme zum Beispiel ein Medikament gegen Diabetes
    wenn nun ein anderer das Medikament günstiger anbietet muss ich es von der anderen Firma nehmen
    das ist einfach Mist weil
    einmal sehen dann die Medis anders aus Farbe und Form
    zum zweiten ja das Hauptmittel stimmt aber die anderen Zutaten sind anderst gestrickt
    und ob man das verträgt
    also kann man beim Dock bitten das er einen Stempel auf das Rezept macht
    das zeigt dem Apotheker bitte nur das Original der Verschreibung
    aber die Zuzahlung ist dann fällig wo das Medikament mehr kostet in dem Falle bei mir kostet es dann 4,80 Euro Aufschlag