Ausweis für gehbehinderte Personen gemäß § 29b StVO 1960

    • Offizieller Beitrag

    Vorraussetzungen:


    • Dauernde starke Gehbehinderung
    • Hauptwohnsitz in Wien
    • Mindestalter von 24 Monaten


    Dieser Ausweis berechtigt dauernd stark gehbehinderte Personen zu:


    • Parken auf Behindertenparkplätzen.
    • Zeitlich unbeschränktes und gebührenfreies Abstellen des Kraftfahrzeuges in Kurzparkzonen.
    • Parken in Fußgängerzonen während der Dauer der erlaubten Ladetätigkeit.
    • Kurzfristiges Halten in Halteverboten zum Ein- und Aussteigen.


    Notwendige Unterlage:


    • Antragsformular
    • Zwei Lichtbilder
    • Allfälliger Sachwalterschaftsnachweis


    Zuständige Behörde:


    MA40
    3., Thomas-Klestil-Platz 8/2, 4. Stock, Zimmer 15.413
    Telefon: +43 1 4000-407 65, -407 66
    Fax: +43 1 4000-99-407 69
    E-Mail: post@ma40.wien.gv.at
    Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr, Donnerstag 13 bis 15 Uhr.


    Neuerungen siehe Beitrag Ausweis für gehbehinderte Personen gemäß § 29b StVO 1960


    Die notwendigen Formulare findet Ihr in unserem Downloadbereich .

  • Lieber Michael!
    Danke für den Beitrag. es ist jedoch zu sagen, dass dieser Ausweis total auf eine orthopädische Gehbehinderung ausgerichtet ist.
    Es gibt anscheinend keine andere Behinderung als die Orthopädisch Behinderten. Dass ein absolut schwerst Herzkranker oft nicht einmal 100 Meter gehen kann dass interessiert niemenden. Nur ich würde nur jeden der so engstirnig ist und meint man ist nur behindert wenn mann eine ORTHOPÄDISCHE Behinderung hat einmal auf die Dauer von einer Woche eine kardiale Decompemsation wünschen. Ich habe schon 5 Herzinfarkte überlebt davon war ich 3x klinisch Tod. Einen Schlaganfall habe ich auch schon überlebt. ich bekomme jedeoch den §29 Ausweis nicht weil ich nicht behindert bin. Was bin ich dann???
    Weist da einen Rat?
    Mit freundlichen Grüßen vom Imperator

    Ich fürchte niemand außer Gott

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Imperator


    Nun, ich kann mir vorstellen dass das was du hast ein echtes Problem ist und dass es wirklich notwendig wäre dass du den §29b Ausweis bekommst.


    Ich kann dir jetzt nicht versprechen dass du ihn sicher bekommst aber ich weis dass es einfacher ist ihn zu bekommen wenn man den Behindertenpass mit dem Eintrag "Unzumutbarkeit der Nützung der öffentlichen Verkehrsmittel" und den Eintrag des Grades der Behinderung denn du hast eine Behinderung auch wenn sie nicht orthopädischer Art ist. Die beiden Einträge zusammen mit einem ärztlichen Attest sollte eigentlich ausreichen dass du den Ausweis bekommst.


    lg.
    Michael


    (PS.: Bitte nicht so groß und fett schreiben, wenn du schlecht siehst kannst du rechts oben in der Userbox die Schriftgröße ändern.)

  • Hallo ich bin neu hier...mein freund ist seit kurzen querschnittsgelähmt.
    Es gibt vieles ich weiss aber nicht wirklich wihin ich mich wenden soll.... zb. behindertenausweis...wir sind gemelden in WU sprich NÖ, wo muss ich da zb. hin??


    Danke im voraus. lg.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo und Willkommen bei uns. Stell ruhig alle Fragen, wir werden uns bemühen dir soweit wie möglich zu helfen.


    Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher ob WU, für die verschiedenen Ausweise noch zu Wien gehört aber wenn nicht dann ist normalerweise die Bezirkshauptmannschaft zuständig.


    Hier gibt es eine Liste der zuständigen Bezirkshauptmannschaften für Niederösterreich


    Michael

  • Hallo Birgit!


    Erst mal ein herzliches :hallo2



    Ich hab meinen Behindertenausweis fürs Parken von der BH, den generellen Behindertenausweis gibts beim Bundessozialamt, für NÖ ist St. Pölten zuständig. Dort könnt ihr auch die Gratis-Vignette fürs Auto beantragen.


    Die vom Bundessozialamt können dir auch bei weiteren Angelegenheiten helfen. Wenn sie nicht selber zuständig sind, sagen sie dir mit wem du dich in Verbindung setzen kannst. Ich hab mit denen nur gute Erfahrungen gemacht!


    Viel Glück mit den Behördengängen!


    lg Bettina

    lg Bettina


    Unser Motto sollte lauten: Trotz allem!

    • Offizieller Beitrag

    Also wegen dem §29b Ausweis ist es jetzt nicht mehr notwendig in die jeweilige Hauptstadt zu fahren, er kann bei der jeweiigen Bezirkshauptmannschaft beantragt werden, das erspart das rumfahren. Weitere Details gibt es hier


    Für den Behindertenpaß ist wie Bettina schon erwähnt hat das Bundessozialamt zuständig, allerdings gibt es für Niederösterreich 2 Stellen, kommt darauf an wo du genau wohnst. Die jeweilgen Adressen findest du in der Adressdatenbank, einfach im Suchfeld Bundessozialamt eingeben.


    Michael

    • Offizieller Beitrag

    Das Jahr 2014 bringt einige Neuerungen zum §29b Ausweis:


    • Mit 1.1.2014 geht die Zuständigkeit zur Ausstellung von Ausweisen gemäß § 29b der Straßenverkehrsordnung von den Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistraten auf das Bundessozialamt über.
    • Parkausweise, die vor dem 1.1.2001 ausgestellt wurden, verlieren mit Ablauf des 31.12.2015 ihre Gültigkeit und müssen beim Bundessozialamt neu beantragt werden.
    • Mit 1.1.2014 können auch Blinde bzw. Sehbehinderte Personen den §29b Ausweis beantragen.


    Die Andressen der zuständigen Bundessozialämter findet ihr in unserer Adressdatenbank => http://www.rollstuhl.at/index.…=AdressenData&subkatID=30


    Das entsprechende Antragsformular inkl. Infoblatt findet ihr in unserer Database [download]16[/download] , das Formular ist leider wie üblich im Word Format und läßt sich NICHT am Computer ausfüllen.

  • Sers,


    hatte 2009 einen schweren Unfall, seit da an bin ich eigentlich nie wieder auf die Beine gekommen.
    Es folgten immer wieder Operationen, welche davon Qualitativ nicht der Zeit entsprachen.
    Diese mussten dann folglich wieder mit Operationen saniert werden.


    Nunmehr sieht es so aus, dass eine Wegstrecke nur noch von max. 500m am Stück zurückgelegt werden kann.
    Dann muss der Rollator herhalten. Hinzu kommen Lähmungserscheinungen in beiden Beinen und dem linken Arm.
    Dadurch wird dann selbst das Einkaufen zum Horrortrip.


    Habe da jetzt eben mal den Antrag gestellt, den Behindertenausweis zu bekommen.
    Mir geht es da eigentlich primär darum, dass ich mich auf die entsprechenden Parkplätze stellen darf.
    Bus, Bahn und Schiff nutze ich gern, aber zum Einkaufen hier absolut unbrauchbar.


    Mal sehen, was kommt.


    Konnte das Formular übrigens ganz bequem gleich am Rechner ausfüllen.
    War ok, denn handschriftlich, da könnte ich es selbst morgen nicht mehr entziffern, was das gekrixel da heisen sollte.
    Jetzt lass ich mich mal überraschen.

    • Offizieller Beitrag

    Bevor du dir den §29B Ausweis holst, besorg dir den Behindertenpass falls du ihn noch nicht hast, macht es einfacher. Wichtig dabei der Eintrag für die "Unzumutbarkeit der Nützung der öffentlichen Verkehrsmittel".

    • Offizieller Beitrag

    Ja aber dafür brauchst du dann bei den anderen Sachen nichts mehr extra machen sondern nur die Kopie vom Behindertenpass beilegen. Grad der Behinderung kann jeder "Amtsarzt" oder vielleicht sogar das Bundessozialamt selbst feststellen.