Rezeptgebührenbefreiung Stand 11.2018
Neue Einkommensgrenzen bei Behinderung für die Rezeptgebührenbefreiung:
Alleinstehende: € 1.045,83
Ehepaare oder eingetragene Lebensgemeinschaften: € 1.568,05
für jedes Kind: € 140,32
Weitere Informationen, siehe Anhang.