Mietzinsbeihilfe

    • Offizieller Beitrag

    Diese Geldleistungen für PensionsbezieherInnen wird von der Stadt Wien dann gewährt, wenn durch die Höhe der Gesamtmiete ein bestimmtes Mindesteinkommen unterschritten wird.
    Vor der Gewährung einer Mietbeihilfe muss ein allfälliger Anspruch auf eine Mietzinsbeihilfe des Bundes (Finanzamt) oder auf eine Wohnbeihilfe des Wohnungsamtes der Stadt Wien geprüft werden.
    Die Mietbeihilfe kann auch zusätzlich zu einer Mietzinsbeihilfe des Finanzamtes oder einer Wohnbeihilfe des Wohnungsamtes bezogen werden.


    Nähere Auskünfte und Antragstellung :
    Sozialamt der Stadt Wien - Referat Mietbeihilfe
    1010 Wien, Schottenring 24
    Telefon: 531 14 - 85343, - 85345, - 85347


    Die notwendigen Formulare findet Ihr in unserer Database

    LG. Michael


    ;) Dem Weisen ist die Ruhe heilig, nur Verrückte haben's eilig.