Nach dem die WGKK bereits Anfang des Jahres mehr oder weniger Schlagzeilen gemacht hat weil sie die Versorgung mit Betteinlagen eingestellt hat gibt es nun erneut einen Anschlag auf die Versorgung mit Hilfsmittel.
Rückwirkend mit 1.10.2012 wurde ein Standard WC/Duschrollstuhl in den Leistungskatalog aufgenommen. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde der WC/Duschrollstuhl bewilligt der benötigt wurde.
Mit dieser Regelung gibt es nun mehr nur dieses "Standardmodell" bzw. ein Alternativmodell bis max. 396 Euro (inkl. Ust) von der WGKK auch "kostengünstigste Ausführung" genannt.
Mit dieser Neuregelung spart die Krankenkasse gleich zweifach, zum einen durch den geringen Betrag und zum anderen daran dass bei Anschaffung eines anderen Modells keine Kosten für Service und/oder Reparaturen übernommen werden.
Mit dieser Aktion widerspricht die WGKK ihrem Auftrag über die Versorgung mit einem zweckmäßigen Hilfsmittel denn auch wenn das Standardmodell nicht zweckmäßig ist (egal aus welche Grund) gibt es lediglich die möglichkeit über einen Antrag auf Kostenerstattung in Ausnahmefällen eben die max. 396 Euro zurück zu bekommen.
Da meiner Meinung nach aber ein WC/Duschrollstuhl genauso wie der normale Rollstuhl zur Grundversorgung zählt muss dieser auch genau so wie der normale Rollstuhl uneingeschränkt nutzbar sein und auch wenn es die Möglichkeit gibt die zusätzlichen Kosten für einen anderen als den von der WGKK bewilligten WC/Duschrollstuhl, möglicherweise von einer anderen Stelle (Bundessozialamt, Pensionsversicherung, FSW) zu erhalten widerspricht dies deutlich der Versorgungspflicht der WGKK.
Daher habe ich beschlossen den gesamten Vorgang an die Volksanwaltschaft weiter zu leiten in der Hoffnung dass dadurch den sinnlosen Sparmaßnahmen Einhalt geboten wird da man in diesem Fall schon fast von Diskriminierung sprechen kann. Bevor hier irgend ein Missverständnis entsteht, es geht hier um 426 Euro Mehrkosten die vielleicht nicht viel erscheinen aber für manche eben nicht leistbar sind.
Ich werde weiter berichten ....