Für Maßnahmen zum barrierefreien Ubauten und/oder Adaptierungen gibt es von der MA25 eine Objektförderung. Gefördert werden dabei alle Arten von Umbauten die eine Wohnung/Haus barrierefrei machen.
Grundlage für die Umbauten ist die ÖNorm B1600 wobei allerdings die Höchstgrenze für Anrechenbare Kosten 12.000 Euro ist und davon werden max. 75% als einmalige, nicht zurückzahlbare Förderung gewährt. Allerdings werden dabei für die einzelnen Umbauten Höchstgrenzen gesetzt (z.B.: Duschabtrennung max. 750 Euro). Die Objektförderung kann mehrmals in Anspruch genommen werden solange die Höchstgrenze für das zu fördernde Objekt nicht erreicht ist. Außerdem kann die Förderung bei Übersiedelung neuerlich in Anspruch genommen werden weil sie auf das Objekt und nicht auf den Förderungsnehmer läuft. Auch Neumieter können diese Förderung nutzen selbst wenn der Vormieter sie bereits in Anspruch genommen hat sofern der Höchstbetrag noch nicht erreicht wurde.
Sollte die Förderung nicht den gesamten Betrag der Umbaukosten abdecken so kann beim Bundessozialamt und bei der PVA über den Unterstützungsfond für eine Restkostenübernahme angesucht werden. Wobei der Antrag zuerst beim Bundessozialamt eingebracht werden muss und falls noch weitere Unterstützung notwendig ist, erst dann bei der PVA denn dort wird die Ablehnung bzw. der BEscheid über die Förderungshöhe vom Bundessozialmt benötigt wird.
Den Antrag für die Objektförderung findet ihr in der Database.