Objektförderung für barrierefreie Umbauten

    • Offizieller Beitrag

    Für Maßnahmen zum barrierefreien Ubauten und/oder Adaptierungen gibt es von der MA25 eine Objektförderung. Gefördert werden dabei alle Arten von Umbauten die eine Wohnung/Haus barrierefrei machen.


    Grundlage für die Umbauten ist die ÖNorm B1600 wobei allerdings die Höchstgrenze für Anrechenbare Kosten 12.000 Euro ist und davon werden max. 75% als einmalige, nicht zurückzahlbare Förderung gewährt. Allerdings werden dabei für die einzelnen Umbauten Höchstgrenzen gesetzt (z.B.: Duschabtrennung max. 750 Euro). Die Objektförderung kann mehrmals in Anspruch genommen werden solange die Höchstgrenze für das zu fördernde Objekt nicht erreicht ist. Außerdem kann die Förderung bei Übersiedelung neuerlich in Anspruch genommen werden weil sie auf das Objekt und nicht auf den Förderungsnehmer läuft. Auch Neumieter können diese Förderung nutzen selbst wenn der Vormieter sie bereits in Anspruch genommen hat sofern der Höchstbetrag noch nicht erreicht wurde.


    Sollte die Förderung nicht den gesamten Betrag der Umbaukosten abdecken so kann beim Bundessozialamt und bei der PVA über den Unterstützungsfond für eine Restkostenübernahme angesucht werden. Wobei der Antrag zuerst beim Bundessozialamt eingebracht werden muss und falls noch weitere Unterstützung notwendig ist, erst dann bei der PVA denn dort wird die Ablehnung bzw. der BEscheid über die Förderungshöhe vom Bundessozialmt benötigt wird.


    Den Antrag für die Objektförderung findet ihr in der Database.

    • Offizieller Beitrag

    ACHTUNG, die MA 25 - Kompetenzstelle barrierefreies Planen, Bauen und Wohnen in Wien ist umgezogen und es gibt auch ein paar Änderungen:


    Neue Adresse:


    20., Maria-Restituta-Platz 1
    Telefon: +43 1 4000-74860
    Fax: +43 1 4000-99-74879
    E-Mail: wv@ma50.wien.gv.at
    Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr



    Änderungen:


    • Es ist NICHT mehr möglich die Förderungssumme direkt an die am Umbau/Neubau beteiligte Firma überweisen zu lassen.
    • Die Rechnung muss zuerst bezahlt werden.
    • Der Rechnungsbetrag muss per Überweisung bezahlt werden.


    Ausmaß der förderbaren Baukosten - Förderung bei Wohnungsverbesserung:


    Wohnungen


    Für Wohnungen mit einer Nutzfläche von 22 bis zu 40 Quadratmetern können Annuitätenzuschüsse zu einem Darlehen im Ausmaß von maximal 250 Euro pro Quadratmeter geleistet werden. Für alle anderen Wohnungen bis zu 150 Quadratmetern Gesamtnutzfläche beträgt das Darlehenshöchstausmaß 12.000 Euro, es sei denn, es handelt sich um die Zusammenlegung von Wohnungen (Darlehenshöchstausmaß 24.000 Euro), oder um die Beseitigung von Substandard beziehungsweise die Anhebung der Ausstattungskategorie C auf A (Darlehen im Ausmaß von maximal 660 Euro pro Quadratmeter). Erfolgt die Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen mit Eigenmitteln, gelten die oben erwähnten Darlehenshöchstgrenzen sinngemäß als Obergrenzen der förderbaren Baukosten.


    Für Wohnungen, die durch Einbauten in bestehende Dachräume oder durch Aufstockung entstanden sind, gelten obige Ausmaße, jedoch sind in der Förderung maximal 100 Quadratmeter an Wohnnutzfläche anrechenbar.


    Eigenheime und Kleingartenwohnhäuser


    Bei der thermisch-energetischen Sanierung von Eigenheimen beziehungsweise Kleingartenwohnhäusern betragen die maximal förderbaren Baukosten 700 Euro je Quadratmeter Nutzfläche.



    Unterlagen und Anträge [download]5[/download]