Freizeitfahrtendienst

Michael
Antragstellung und weitere Auskünfte:
Fonds Soziales Wien – Beratungszentrum Behindertenhilfe
Fahrtendienstbüro
Guglgasse 7-9, 1030 Wien
Tel.: 05 05 379-66 643 oder 01/40 00-66 643
Fax: 05 05 379-99 66 640 oder 01/40 00-99 66 640
E-Mail: post-bzbh@fsw.at

Die Voraussetzungen für die Gewährung der freiwilligen Leistung des Fonds Soziales Wien des kostenreduzierten Freizeitfahrtendienstes sind:

1.) Personen mit dauerhaft schwerer Gehbehinderung, denen Fahrten mit den öffentlichen V 33 erkehrsmitteln oder dem eigenen Auto nicht zumutbar sind.

2.) Hauptwohnsitz in Wien

3.) Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung EU-BürgerInnen, Asylberechtigte oder Personen mit gültigem Aufenthaltstitel)

4.) Einkommensobergrenze*: € 1.500,00 netto monatlich (Pflegegeld wird nicht verrechnet)

5.) keine Unterbringung in einem Pflegeheim bzw. Pflege-/Bettenstation eines Pensionistenwohnheimes

6.) vollendetes 14. Lebensjahr

Die notwendigen Formulare findet Ihr in unserem Downloadbereich.
Nelly88
Hallo Michael! winke winke

Gibt es den Freizeitfahrtendienst nur für Wien oder auch in anderen Bundesländern?

Ich wohne in OÖ (Bezirk Braunau) und besitze keinen Führerschein. Zu 90% werde ich ihn auch nie machen dürfen, weil ich doppelt sehe und mein Gesichtsfeld zu klein ist, um das schlechtere Auge beim Auto fahren abdecken zu können.

Das wäre für mich dann total toll, wenn es den in OÖ auch gibt!

Lg Daniela lach